Handwörterbuch des Postwesens
Die am 01.06.1904 eingeführte Postausweiskarten wurden auf Antrag bei jedem PA gegen eine Gebühr ausgestellt und galt bei alen PAnst. Die Gültigkeitsdauer betrug drei Jahre, vom Tage der Ausstellung an gerechnet; sie wurde im Jahre 1943 für die Dauer des Kreiges verlängert. Die Erneuerung war jedoch vor Ablauf der Gültigkeitsdauer nötig, wenn sich das Äußere des Inhabers so verändert hat, daß das Lichtbild oder die Personenbeschreibung nicht mehr zutraf, Der Antragsteller mußte sich, wenn er nicht persönlich bekannt war, durch eine andere bekannte Person oder in sonst zuverlässiger Weise ausweisen.
Lt. Punkt 8 waren alte Karten zu vernichten, ich geh davon aus dass die gezeigte Aufgrund des Krieges nie erneurt oder zurückgegeben wurde.
Punkt 8 erklärt dann auch die Seltenheit "der Dinger".