Die Postlagerkarte - das Darknet des 20ten Jahrhunderts.
Am 1. Juni 1910 führte die Reichspost die Postlagerkarte ein, die man ohne Angaben der Personalien ausstellen lassen konnte. Sie sollte ein Schutz gegen unberechtigtes Abholen postlagernder Sendungen sein, ermöglichte aber vor allem völlig anonyme Korrespondenz durch einfache Briefsendungen, die mit "Postlagerkarte xx - Postamt NN" zu adressieren waren. Nach Vorlage der Postlagerkarte bekam jede*r die Sendungen ohne weitere Prüfung ausgehändigt.
Auf Antrag ausgestellt betrug die Schreibgebühr 25 Pf./Monat. Es war möglich, die Postlagerkarte mehrfach zu verlängern. Der Dienst wurde zum 30. Mai 1991 eingestellt.
Ich kann die Postlagerkarte Nr.64 des Postamts Reutlingen 1 zeigen, die am 13.11.1931 ausgestellt wurde und 16 Monate gültig war (Vorder- und Rückseite):
Für diese Postlagerkarte war nach PO-1929 §42 (VI) und ab 1.3.1931 eine Gebühr von 25 RPf./Monat maßgeblich.
besten Gruß
Michael