DR -> Ausland: Nachporto vom Absender verlangt

  • hallo zusammen,


    bei den Mitgliedsstaaten des Weltpostvereins verbleibt im Auslandsverkehr das gesamte Porto bei der Aufgabepost. Wird bei einem unterfrankierten Beleg die Nachgebühr beim Empfänger im Ausland erhoben, geht die Aufgabepost leer aus, es sei denn man verlangt das fehlende Porto beim Absender.


    Wenn es nach der Hochinflation eine Konstante gab, dann das Auslandsporto für einfache Drucksachen das ab 1.12.1923 5 Rpf. betrug; zudem waren die 5 Rpf.Briefmarken nach UPU-Farbregelung immer grün. Für den Postbeamten also ein leichtes zu erkennen, dass hier etwas nicht passte:




    Nachdem die Unterfrankatur erkannt war, ging der Brief mit dem ausgewiesenen Nachporto "Zurück an den Absender!" zusammen mit einer ausführlichen Gebühreninformation, in diesem Fall sogar korrigiert.



    Aus unerfindlichen Gründen verzichtetete der Absender auf eine erneute Aufgabe des Briefes :)



    besten Gruß

    Michael

  • hallo zusammen,


    eine andere Form der Nachportoerhebung bestand darin, dem Absender eine mit der entsprechenden Nachgebühr belastete Mitteilungskarte zuzustellen, währenddessen das Auslandsschreiben, untaxiert und mit dem Fehlporto durch das Postamt nachfrankiert, weiterbefördert wurde.


    Nachgebühren-Erhebungskarte des Postamtes Berlin NW7 vom 1.8.1930



    Rückseitige Gebühreninformation:



    Interessant ist, dass das fehlende Porto beim Absender in 1-facher Höhe erhoben wurde.


    mit bestem Gruß

    Michael

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