hallo zusammen,
bei den Mitgliedsstaaten des Weltpostvereins verbleibt im Auslandsverkehr das gesamte Porto bei der Aufgabepost. Wird bei einem unterfrankierten Beleg die Nachgebühr beim Empfänger im Ausland erhoben, geht die Aufgabepost leer aus, es sei denn man verlangt das fehlende Porto beim Absender.
Wenn es nach der Hochinflation eine Konstante gab, dann das Auslandsporto für einfache Drucksachen das ab 1.12.1923 5 Rpf. betrug; zudem waren die 5 Rpf.Briefmarken nach UPU-Farbregelung immer grün. Für den Postbeamten also ein leichtes zu erkennen, dass hier etwas nicht passte:
Nachdem die Unterfrankatur erkannt war, ging der Brief mit dem ausgewiesenen Nachporto "Zurück an den Absender!" zusammen mit einer ausführlichen Gebühreninformation, in diesem Fall sogar korrigiert.
Aus unerfindlichen Gründen verzichtetete der Absender auf eine erneute Aufgabe des Briefes
besten Gruß
Michael