Liebe Sammlerfreunde,
Achim schreibt in der Sondernummer 88 der POSTGESCHICHTE "Das Ordrebuch des Oberpostamtes Innsbruck 1807 - 1814" folgendes: 4.10.1807 Die Taxierung schwerer Briefe soll nur noch nach dem tatsächlichen Gewicht erfolgen. Ein einfacher Brief wiegt nicht mehr als 1/2 Loth. Einschlüsse werden weder bei der Auf - noch Abgabe ferner berücksichtigt. Dazu merkt Achim an: Diese Verordnung beweist, daß auch in Tirol die willkürliche Taxierung bei Einschlüssen üblich war. Wir kennen dieses Verfahren vor allem bei der Reichspost. Da uns aber Briefe vorliegen, vor allem aus Südtirol, die auch 1808 noch eine "Willkürtaxe" von 29 Kreuzer zeigen, die durch die Tarife nicht gedeckt ist, liegt der Schluß nahe, daß die zitierte Anordnung nicht überall in gleicher Weise befolgt wurde. Dazu ist ein Inlandsbrief von Rovereto nach Bozen abgebildet, der eine Taxierung von 29 Kreuzer aufweist. Hierzu kann ich auch einen Brief von Rovereto nach Bozen vom 20. November 1807 zeigen, der eine Taxierung von 19 Kreuzer aufweist. Wahrscheinlich hat man bei Briefen mit Einschlüssen bis 1/2 Loth, statt 10 Kreuzer, 19 Kreuzer rh. kassiert und bei Briefen zwischen 1/2 - bis 1 Loth, statt 20 Kreuzer, 29 Kreuzer rh., als Abgangsporto, wie im Buch abgebildet.
Beste Grüße von VorphilaBayern