Elsass - Lothringen 1918

  • liebe Sammlerfreunde,

    zum hier gezeigten Brief, der mir im Rahmen meiner Grenzrayonsammlung "zugeflogen" ist, bräuchte ich dringend Hilfe. Es liegt ein Einschreibbrief von St. Ludwig / Elsass nach Basel /Schweiz vor, Distanz zwischen den beiden Orten = 5 km. (also Grenzrayon) Frankiert mit 3 Germania Marken im Gesamtwert von 25 Pf. und einer französischen Marke zu 10 C. Gestempelt mit dem deutschen Stempel St. Ludwig 13.12.1918. Weiter trägt er eine deutsche R - Etikette. Vorderseitig ein Stempel Ministere de la Guerre Controle Postal. Rückseitig Ankunftsstempel Basel sowie ein unklarer Stempel ( französisch ? Belfort ?) Das Elsass war von 1871 bis Ende des Weltkriegs ( oder bis genau wann?) deutsch. Das deutsche Porto für ein Einschreiben im Grenzrayon hätte am 13.12.1918 15 Pf. + 20 Pf. Einschreibgebühr betragen.

    Nach meinem sehr vagen Wissen soll ab dem Waffenstillstand 11.11.1918 im Elsass wieder die französische Postordnung gegolten haben. Die deutschen Marken sollen bis Ende Dezember 1918 noch gültig geblieben sein. Ist es denkbar, dass hier die fehlenden 10 Pf. durch ein Mischfrankatur mit der 10 C Marke Frankreichs dargestellt wurden ?

    Bedarf ? Philatel. Mache ?

    Für eure Einschätzung wäre ich dankbar.

    remstal

  • Hallo Remstal,

    nach dem Waffenstillstand vom 11.11.1918 verloren die in den ehem. Reichslanden Elsass-Lothringen gültigen deutschen Freimarken endgültig ihre Kursgültigkeit zum 15.12.1918 . Ab diesem Tag galt für Inlandspost nach Frankreich und Auslandspost der französische Tarif auf Basis der französischen Gebührensätze vom 01.05.1910.

    Jedoch galt vom 15.12.1918 bis zum 16.07.1919 für Sendungen innerhalb Elsass-Lothringens und für Post nach Deutschland noch der in Franken umgerechnete deutsche Tarif auf Basis der deutschen Gebührensätze vom 01.10.1918. Der Postverkehr nach Deutschland war jedoch stark begrenzt und unterlag strengster Zensur.

    Demnach kann man bei Deiner - sehr schönen - Auslandssendung vom 13.12.1918 in die CH davon ausgehen, dass so wie Du schon ausgerechnet hast (gerade noch) nach dem deutschen Tarif vom 01.10.1918 gerechnet und unter Germania-Aufbrauch + Verwendung bereits einer französischer Freimarke versendet wurde.

    Ich kann mir auch in keiner Weise vorstellen, dass das Letztere im wieder zurück gewonnenen Teil Frankreichs aus französischer Sicht unzulässig gewesen sein sollte. Ich glaube auch nicht an Mache, weil es an einen Konditor in die CH gegangen ist und geschäftliches von der - auch hier agierenden - Militärzensur weitestgehend wohlwollend behandelt wurde.

    Viele Grüße

    vom Pälzer

    Wer um Postgeschichte einen Bogen macht, läuft am Schluss im Kreis

  • Toller Brief (m. E. reiner Bedarf) und tolle Erklärung durch den Kenner der Materie. :thumbup::thumbup:

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.