Lieber Hermann,
im Amtsblatt f. Landpostboten unter Punkt 10. kann ich entnehmen, dass Fahrpoststücke (Wertpaket = Fahrpoststück?) nur mitgenommen werden konnten, wenn sie bei einer Postablage aufgegeben wurden.
Dies wäre wohl nachzuforschen.
Viele Grüße
Norbert