Hallo,
da hast du ein Spitzendoku in deiner Sammlung.
Eine erste Zuordnung.
Der Reisepass von 1820 ist nach dem alten VO vor 1825 ausgestellt worden. Erkennbar ist das unter anderem an den niedergeschriebenen Taxklassen I, II,III. Das sind einfach Unterscheidungen wie der Reisende mit welchen Transportmittel unterwegs war (Info die Taxklassen nicht mit den Stempelgebühr verwechseln). Die Klasse III ist für Fußgänger oder die zu Wasser verreisen. Normalerweise hätte der Pass 3 Kreuzer an Stempelgebühr gekostet. Wenn er z.B. dem Armenrecht unterliegt ist er jedoch Gratis.
Unter lese ich ? – bedürftigen Schutz und Einstand zu gewähren – das bedeutet - Armenrecht = gratis.
In Jahre 1826 unterlag der Pass laut VO von 1825 dem 3 kr Stempel (Wertstempel der Ausgabe 1825). Dieser 3 Kreuzer Wertstempel und Trocken-Kontrollstempel ist nachträglich im Jahre 1826 aufgestempelt worden (denn der Wertstempel ist erkennbar über der senkrechte Linie gestempelt) – damit hat der Pass wieder seine amtliche Gültigkeit (Ohne Armenrecht- nicht gratis).
Info: Das Armenrecht wurde in einem amtlichen ablauf festgestellt und dokumentiert.
Info: die Pässe bestanden aus zwei gleichen Teilen. Nach der Ausstellung blieb ein Teil bei der Behörde.
MfG
Bayern Fiskal