Bayerische Stempelpapier-Ausgabe 1825





  • Grundsätzliches zu den bayerischen Stempelpapieren


    Im Jahre 1690 wurde in Bayern die Verwendung von Stempelpapieren mit ihren verschiedenen Wertstempeln eingeführt. Alle Schreiben an oder von amtlichen Stellen / Behörden mussten auf Stempelpapier geschrieben werden. Die Verwendung von amtlichen Stempelpapieren diente dem Zwecke der Staatsauflage und der Verbesserung der Sicherheit der Rechtsgeschäfte. Die anfallenden Gebühren waren eine beständige „Staatseinnahme“. Die Blanko-Stempelpapiere mit ihren verschiedenen Wertstempeln mussten beim Staat / Siegelamt gekauft werden. Durch Beschreiben des Stempelpapiers wurde es entwertet und damit die Gebühr endgültig der Staatskasse zugeführt.


    Die "Steuer" auf Dokumente war in zwei „Haupt-Gattungen“ unterteilt.

    • Die Gebühren nach Höhe der Geldsumme (Gradationsstempel) – z.B. Quittungen
    • Die Gebühren nach Inhalt und Anlass der Dokumente (Klassenstempel) - z.B. Zeugnis

    Außerdem gab es Sonderregelungen wie für z.B. Pässe, Kalender…


    Die Definitionen der „Gebühren /-tabellen“ findet man in den „Stempelpapier-Edikten“.

    Info: die bayerische Rheinpfalz hatte von 1818 bis 1878 eigene Stempelpapierausgaben/- „Steuer-Gesetzgebung“.

    Info: Fast alle „Länder“ von Altdeutschland hatten eigene Stempelpapier-Ausgaben.



    Die Stempelpapiere sind sogenannte „Kanzleibogen“ im Format ca. 21 x 34 cm (ca. 42x68cm mittig gefaltet). Der jeweilige Wertstempel und bei dieser Ausgabe von 1825 der zusätzliche Kontroll-Trockenstempel sind oben links abgeschlagen. Die Papiere hatten kein vorgeschriebenes Wasserzeichen. Man findet oft senkrechte Linien und Namenskürzel - der Papier Hersteller.







    Quittung :Gehaltsmehrung - 1 % war als "Stempelsteuer" zu entrichten ( 500 Gulden = 5 Gulden-Stempelpapier)


    Zeugnis - Klassenstempel 15 Kreutzer laut VO


    Mit freundlichen Grüßen


    Bayern Fiskal



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  • ... sehr schön und informativ, bitte weiter machen. :):)

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Hallo Bayern Fiskal,


    ein interessantes Thema, das Franz - wie oben geschrieben - bereits für Österreich vorgestellt hat. Aber 100 Fl. Stempelgebühr waren da meiner Erinnerung nach nicht dabei. Das waren dann schon recht hohe Beträge, die beurkundet wurden.


    beste Grüße


    Dieter


  • 5. Februar 1874 Entlassungs-Urkunde (ab 2.Februar 1874) ausgestellt in München auf einen 15 Kreuzer Stempelpapier, für den Zahlmeister Carl Winter des 1. bayerischen Chevaulegers Regiment (Kavallerieregiment). Gebührenberechnung: Klassenstempel Typ II

  • ... wobei, wenn ich nicht irre, diejenigen, für die diese Papiere ausgestellt wurden, dann auch das noch zahlen durften. ;)

    Liebe Grüsse vom Ralph



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  • ... das habe ich auch mal irgendwo (Franz ?) aufgeschnappt. Bei notariellen oder finanziellen Dingen kann ich das verstehen, aber für die eigene Entlassungs-Urkunde 15 R. bezahlen, das finde ich heftig.


    Dieter

  • Lieber Dieter,


    es gibt einige Briefe mit "Beförderungsurkunden", also vom Schlesier zum Oberschlesier usw. - die wurden per Dienstnachnahme geschickt. Also wenn einer was werden wollte, musste er auch dafür zahlen.

    Liebe Grüsse vom Ralph



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  • Lieber Ralph,


    ich habe mir die Urkunde angesehen und festgestellt, daß sie auch ein Zeugnis ist. Unter dem Aspekt kann man die die Gebühr verstehen.


    Dieter

  • Lieber Dieter,


    bei Bayern waren alle Gebühren verständlich - es gab ja mehrer Staatsbankrotte damals und die wollten ja wieder gegenfinanziert sein ...

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.





  • Hier was von Bayern und Österreich,




    DREY KREUTZER Stempelpapier

    als “Entlassungsbescheinigung aus dem bayerischen Unterthans=Verbande“

    „Vom Königlichen Landgericht Monheim: Der ledigen Theres Birkstock wird auf ihre Bitte....die nunmehr ausgefertigte Urkunde der definitiven Entlassung aus dem königlich bayrischen Unterthans=Verbande hiermit zugefertigt.“


    Ausgestellt am 11. Februar 1850 vom bayerischen Landgericht Monheim (Schwaben). Am 19. Februarmit einem 6 Kreuzer Österreichischen Erfüllungsstempel und mit einem Controll-Stempel taxiert(beide Stempelamt Wien). Erfüllungsstempel hießen jene Stempel (Österreich=Signetten), welche die Partei auf das von ihr selbst beigebrachten Papiers zur nachträglichen Stempelung vorlegt ( in Österreich).

    Damit ist das Schreiben für den "amtlichen Gebrauch" in Österreich zugelassen


    Mit vielen Grüßen

    Bayern Fiskal

  • Hallo bayern fiskal,


    2 interessante Dokumente zeigst du uns hier:

    Daß die junge Dame 8 Jahre lang bis 1828 regelmäßig die Werktagsschule !! besuchte, war sicher nicht die Regel. Das gab es in bäuerlichen Gegenden sehr lange nicht, weil der Nachwuchs seit früher Kindheit mithelfen mußte, den Hof zu bestellen.

    Die 2. Urkunde: Ist die Dame nach Österreich gezogen? Man sieht, daß so etwas damals etwas komplizierter war als heute.


    Dieter

  • Liebe Sammlerfreunde,


    folgenden Beleg habe ich bereits in einen anderen Thread eingestellt. Er paßt aber auch hier gut.

    Urkunde auf Stempelpapier 1 Gulden 30 Kreuzer für eine Beförderung vom 29. Mai 1864 möchte ich zeigen. Die Urkunde ist mit Trauerumrahmung. Gemäß Traueranordnung vom 14. März für den am 10. März 1864 verstorbenen König Maximilian II. Josef wurde eine dreimonatige Trauerzeit angeordnet. Unter anderen mußten die Briefe und Schreiben der Behörden, bzw. auch des Königs mit einen Trauerrand versehen sein. Diese Urkunde mit Druck des neuen Königs Ludwig II (der Sohn von Maximilian II. Josef – er war vom 10. März 1864 bis zu seiner Entmündigung am 10. Juni 1886 König von Bayern). Diese Urkunde ist gesiegelt und unterschrieben mit „Ludwig“ und wegen der Größe auf zwei Bilder.


    Beste Grüße,

    Hermann

  • Hallo Hermann,


    hier zur Ergänzung die Berechnung der Gebühr.


    Patent: Unter- Lieutenat (Leutnant) Unterschrift Ludwig II 1864

    Die Patente unterlagen den Siegel und Botengebühren

    Berechnung Stempelgebühr : 1 Gulden und 30 Kr Wertstempel


    Bei dem Patent kommt die Besteuerung der Gehaltsmehrung des Jahresgehaltes zum Tragen

    • Von 50 bis 100 Gulden waren 1 Gulden Gebühr fällig
    • Zusätzlich waren für die Zustellung 30 Kr Botengebühr zu zahlen


    Mit dem Kauf / Verwendung des Papieres mit den zwei Wertstempeln waren diese Gebühren bezahlt.






    MfG

    Bayern Fiskal

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  • Dienstbotenbücher unterlagen dem 3 Kreuzer-Stempel.


    Hier ein kompletten Dienstbotenbuch mit Futteral.

    Auf den Innenseiten wurden die jeweiligen Dienstverhätnisse/Arbeitstellen eingetragen.