Grundsätzliches zu den bayerischen Stempelpapieren
Im Jahre 1690 wurde in Bayern die Verwendung von Stempelpapieren mit ihren verschiedenen Wertstempeln eingeführt. Alle Schreiben an oder von amtlichen Stellen / Behörden mussten auf Stempelpapier geschrieben werden. Die Verwendung von amtlichen Stempelpapieren diente dem Zwecke der Staatsauflage und der Verbesserung der Sicherheit der Rechtsgeschäfte. Die anfallenden Gebühren waren eine beständige „Staatseinnahme“. Die Blanko-Stempelpapiere mit ihren verschiedenen Wertstempeln mussten beim Staat / Siegelamt gekauft werden. Durch Beschreiben des Stempelpapiers wurde es entwertet und damit die Gebühr endgültig der Staatskasse zugeführt.
Die "Steuer" auf Dokumente war in zwei „Haupt-Gattungen“ unterteilt.
- Die Gebühren nach Höhe der Geldsumme (Gradationsstempel) – z.B. Quittungen
- Die Gebühren nach Inhalt und Anlass der Dokumente (Klassenstempel) - z.B. Zeugnis
Außerdem gab es Sonderregelungen wie für z.B. Pässe, Kalender…
Die Definitionen der „Gebühren /-tabellen“ findet man in den „Stempelpapier-Edikten“.
Info: die bayerische Rheinpfalz hatte von 1818 bis 1878 eigene Stempelpapierausgaben/- „Steuer-Gesetzgebung“.
Info: Fast alle „Länder“ von Altdeutschland hatten eigene Stempelpapier-Ausgaben.
Die Stempelpapiere sind sogenannte „Kanzleibogen“ im Format ca. 21 x 34 cm (ca. 42x68cm mittig gefaltet). Der jeweilige Wertstempel und bei dieser Ausgabe von 1825 der zusätzliche Kontroll-Trockenstempel sind oben links abgeschlagen. Die Papiere hatten kein vorgeschriebenes Wasserzeichen. Man findet oft senkrechte Linien und Namenskürzel - der Papier Hersteller.
Quittung :Gehaltsmehrung - 1 % war als "Stempelsteuer" zu entrichten ( 500 Gulden = 5 Gulden-Stempelpapier)
Zeugnis - Klassenstempel 15 Kreutzer laut VO
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Bayern Fiskal