Philatelie einmal anders

  • Hi heribert,

    herzlichen Dank für Deine Antwort, ich war beim ersten Sehen des Belegs auch hingerissen, zumal ich wenig Ahnung von Ausgaben Bayerns habe. Aber dann .....

    Liebe Grüße aus dem Remstal

    Anton

  • brachte eine Adresse in St. Fiden / Schweiz an.

    .... die tatsächlich existierte! Lüthi, Emil, Tiefbautechniker, St. Fiden, Lindenstraße 33. Und er war ein Erfinder :thumbup: https://worldwide.espacenet.com/publicationDetails/originalDocument?CC=CH&NR=54148A&KC=A&FT=D&ND=H5223&date=18950531&DB=&locale=de_EP#

    Welche Schlüsse man, angesichts der vorherigen Überlegungen zum Beleg, daraus ziehen kann :?: Die Jubiläumsmarken waren sehr beliebt und es wurde gestempelt, "was da vorgelegt wurde". Und auch das mit der Gültigkeit, da gibt es doch Ausnahmen - oder :?:

    Grüezi miteinand :) Luitpold

  • Liebe Sammlerfreunde,

    Ich habe schon einige Briefe unbeanstandet und echt gelaufen ins Ausland gesehen.
    Ob die Vorschrift gelockert oder geändert wurde oder ob es einfach Durchrutscher waren, weiß ich leider nicht.
    Wer weiß mehr, bzw. etwas konkretes?

    LG vom Bayernspezi ! (Franz)

  • Liebe Freunde

    Euch beiden, Luitpold und Bayernspezi, danke für die Überlegungen. Was wesentlich aus meiner Sicht gegen einen Postlauf spricht, ist der Ankunftsstempel St. Fiden vom 30.6.11 Eine Laufzeit von einem halben Jahr ist unrealistisch, auch bei einem "Überseebrief":D

    mfG Anton

  • Hallo remstal (Anton).

    Bitte nicht falsch aufnehmen, jedoch gab es damals auch Rückstellung des Stempeldatums auf den Ausgabetag. Leider habe ich jetzt die Vorschrift nicht greifbar, aber es wurde sogar offiziell einige Zeit nach Ausgabe noch mit dem Ausgabe-Datum gestempelt. Nur eine Überlegung, da mir Gefälligkeitstempel vorliegen (sogar von der Bahnpost).

    Beste Grüße von Luitpold

  • hallo Luitpold,

    Danke ! Mir ist diese Möglichkeit nicht in den Sinn gekommen. Allerdings muss ich einräumen, dass mir da einfach die Kenntnisse fehlen. Sollte hier doch ein gelaufener Beleg denkbar sein (?), wäre mir das in meiner Grenzrayonsammlung nicht unwillkommen !

    Mit herzl. Gruß

    Anton

  • Lieber Anton,

    Laut Michel waren Rückdatierungen bis zum 14.6. zulässig. Vermutlich wurde das dann auch im Anschluss locker gehandhabt, hatte die Post doch keinen Schaden, nur etwas mehr Aufwand und pseudolange Postlaufzeiten.
    Dein Brief ist gefaltet und oben nicht philatelistisch geöffnet.
    Außerdem war zwar die Verwendung in die Schweiz nicht vorgesehen, wurde aber von der Schweiz offensichtlich anerkannt oder nicht bemerkt.
    Die UPU-Vorschrift war, dass die Schweiz die Frankatur mit Marken nicht anerkennen musste, aber konnte !

    LG vom Bayernspezi ! (Franz)

  • Hallo Franz,

    diese Handhabung war mir nicht bekannt. Da hab ich mich mit meiner Einschätzung des Briefs als "Machwerk " vielleicht etwas weit aus dem Fenster gelehnt. So erscheint es denkbar, dass ein (philatel. beeinflusster ?) gelaufener Beleg vorliegen könnte. Ich hätte das nicht vermutet, Toll, dass hier im Forum solche Problemfälle diskutiert und geklärt werden können.

    Ganz herzliche Grüße

  • Hallo Anton,

    Das Regierungsjubiläum des Prinzregenten war ja ein bayernweit gefeiertes Jubiläum. Der Prinzregent genoss hohes Ansehen in der bayerischen Bevölkerung.

    Heute, eine kleine Randbemerkung sei erlaubt, unvorstellbar, dass ein Politiker so ein Ansehen in der Bevölkerung haben würde, dass diese, samt Presse die rechtzeitige Ausgabe einer eigenen Sonderausgabe fordern würde und ihm zu Ehren Feste und Feiern abhalten und Ansichtskarten Erinnerungstafeln, Stadtbrunnen und Straßen zu seiner Ehre nach ihm benennen würde.

    Noch eine Überlegung zu deinem Brief: Auch in der Schweiz gab es natürlich wohlwollende Postler und darunter auch genügend Briefmarkensammler, die es gerne sahen, wenn bayerische Briefmarken ins Land kamen. Hatten sie einen guten Draht untereinander ist bestimmt so manches Stück in ihre eigenen Sammlungen gewandert !!!

    LG vom Bayernspezi ! (Franz)