Rayon limitrophe

  • Hallo zusammen


    Nun habe ich einmal eine Frage zum sogenannten Rayon Limitrophe (Grenzrayon)


    In der Literatur steht unter anderem folgendes zu lesen


    Ein Spezieller Tarif wurde vom 1.7.1876 bis 30.6.1971 für eine Beförderung bis zu 30km Luftlinie von Postamt zu Postamt angewandt. Diese Regelung galt nur zwischen der Schweiz, Lichtenstein (bis 1922), Deutschland, Österreich und Frankreich, Die Posthalter hatten eine Liste der im Grenzkreis liegenden Ortschaften zu beachten. Diese Taxermässigung im Grenzverkehr tritt nur bei Briefpost ein. Diese Briefe tragen üblicherweise den Stempel RL (Rayon Limitrophe = Grenzrayon. Es sind aber durchaus auch Briefe mit diesem verminderten Grenztarif bekannt, welche nicht mit dem Sempel RL gekennzeichnet wurden.


    Warum aber findet man diese Stempel RL auch schon viel früher?

    Beispiel:

    Locarno Torino Italien aus dem Jahr 1855


    oder Locarno Bonneville Frankreich im Jahr 1856


    aber auch von anderen Ländern kann ich solches vorweisen.

    Beispiele:

    1923

    1937


    Gesehen habe ich diese Stempel schon von 1854-in die 1950 er Jahre.

    Bin gespannt auf die Erklärung.

  • Lieber José,


    wenn in einem späteren Postvertrag (PV) von einem Stempel R.L. die Rede ist, heißt das noch lange nicht, dass es ihn auch schon längere Zeit zuvor gegeben hat.


    Ich kenne Briefe aus 1868 mit R.L. Stempel nach Bayern und Süddeutschland - beim PV vom 1.8.1868 wurden die 5 Meilen auf 7 Meilen erweitert, daher waren die alten Listen obsolet und mussten neu berechnet werden (ca. doppelt so viele Orte jetzt) und es war bequem, wenn man dem Ausland zeigen konnte mit diesem Abschlag, dass man den Grenzrayon geprüft und für richtig befunden hatte.


    Die Süddeutschen kannter dergleichen Stempel zum Beispiel gar nicht!

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Grüss dich Ralph


    Ich werde aus dem Ganzen noch nicht ganz schlau.

    Heisst das, es gab zu früherer Zeit ,,1850 er Jahre,, andere Verträge was den RL betraf?

    Waren die im ganzen Land gültig oder nur in gewissen Kantonen (mal auf die Schweiz bezogen)?

    RL ist also nicht gleich RL das ist schon mal klar.

    Von St. Gallen beispielsweise kenne ich keinen Stempelabschlag aus den 1850 er Jahren so wie i. Tessin beispielsweise.

  • Lieber José,


    es galten die PV der CH mit den Anrainerstaaten Baden, Württemberg, Bayern, Österreich, Italien und Frankreich. Deren RL musst du aus den Verträgen extrahieren.


    Im PV von 1852, noch ohne Stempelung, galten 5 Meilen, später 7 Meilen, dann wieder später 5 Meilen.


    Da muss man genau rechnen und die Verträge kennen, das hat mit den Kantonen nichts zu tun, weil es nur geographisch gerechnet wurde, ohne die Kantonsgrenzen zu berücksichtigen.

    Liebe Grüsse vom Ralph



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    • Offizieller Beitrag

    Diese Taxermässigung im Grenzverkehr tritt nur bei Briefpost ein.

    Hallo José,


    betrifft jetzt nicht den RL-Stempel, aber ab 1874 gab es auch Fahrpost-Sondertarife für den Lokalverkehr zwischen Grenzpostanstalten (siehe Rainer Linden: Der deutsche Grenzrayon)


    Gruß

    Michael

    Mitglied im DASV - Internationale Vereinigung für Postgeschichte