Unter den neu erworbenen Belegen für meine Poststellen II Sammlung befindet sich auch folgender Beleg:
Da ich mich mit dieser Materie nicht beschäftige habe ich in meiner verfügbaren Literatur nachgelesen.
Nach Dr.Sax "Die Post 1945 - 1946 in der amerikanischen und britischen Zone, Der Neubeginn" galt das
Ablöseverfahren in Bayern für einige Sendungsarten (Briefe, Karten, Einschreiben und NN) weiter, nicht
aber für Auslandspost, Paket und Eilboten.
Ein Frage drängt sich mir auf: Wie lange galt eigentlich das "Frei durch Ablösung" in Bayern?