Unfreie Paketbegleitbriefe Altdeutschland

  • Liebe Sammelfreunde


    allgemein galt, dass Paketbegleitbriefe dann frei waren, wenn sie das Gewicht eines einfach schweren Briefes nicht überschritten. Auch das Gewicht selbst für einen einfach schweren Briefes war nicht immer gleich in unterschiedlichen Zeiten.


    Dazu möchte ich einen Brief zeigen, welchen ich als "hässliches Entlein" bezeichne.


    Aufgegeben etwas 1844/5 in Langensalza wurde ein Paket mit 38 Reichthaler 25 Sgr. 5 Pfennige nach Möckern bei Burg. Links oben ist das Gewicht des Briefes mit 5 Loth, darunter des Paketes mit 1 Pfund 29 Loth (gewogen von Beinherr). 1 Pfund 28 1/2 Loth darunter wurde in Halle vom Beamten Kaiser ermittelt und in Magdeburg durch den (Hilfsboten) Sonntag bestätigt worden, also ein doppeltes Nachwiegen des Paketes.


    Für das Paket wurde das Geldporto herangezogen und bei knapp 20 Meilen Entfernung waren 2 Sgr. von 5 zu 5 Meilen zu erheben, also 2 Sgr * 4 (15 - 20 Meilen) = 8 Sgr.

    Der Begleitbrief war nur bis excl. 3/4 Loth frei. War er schwerer, wurde das Mehrgewicht berechnet. Bei 5 Loth - 3/4 Loth sind also noch 4 1/4 Loth heran zu ziehen, wofür die 5fache Brieftaxe zu erheben war, was immerhin 20 Sgr. sind. Der Brief kostete somit das 2,5fache des Paketes! Dazu nun die 8 Sgr. für das Paket ergeben die "28" Sgr.


    Darüber ist notiert: "2 Sgr. Postschein zahlt (d.) Empfänger", passend dazu ist eine große "2" doppelt unterstrichen, was der hierfür ausgestellter Postschein kostete.

    In den Anmerkungen des §54 der Preussischen Porto-Taxe, gültig ab 01.01.1825, ist unter "G" zu lesen, dass das Scheingeld auch vom inländischen Empfänger erhoben werden kann, aber der Absender dafür haftet, falls der Empfänger dies nicht bezahlt.


    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf

  • Lieber Ulf,

    dieser Paketbegleitbrief ist ja ein echt starkes Stück. Was da wohl drin war? Im Paket wäre es wohl billiger aufgehoben gewesen.

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • Lieber Ulf,


    einen Begleitbrief von 5 Loth findet man auch nicht an jeder Straßenecke. Wie kommst du auf 1844/45 als Versendungsjahr?


    viele Grüße


    Dieter

  • Lieber Erwin


    leider ist der Brief heute leer und ohne Inhalt. Letzteres hätte vielleicht Aufschluß gegeben.


    Lieber Dieter


    über den Hilfsboten Sonntag habe ich es herausbekommen. Glücklicherweise habe ich die Auszüge, über die Angestellten des Postamtes, aus den Adressbüchern etwa ab 1830 bis 1867 komplett.


    Es gibt immer mal wieder Belege an den Grafen von Hagen, meist aus der Zeit um diese Zeit.


    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf

  • Liebe Sammelfreunde


    ein leider nicht ganz vollständiger Beleg vom 14.06.1841 aus Wolmirstädt an die etwa 2 Meilen entfernte "An Eine Wohllöblichen Regierungs-Gebühren Kasse II. Abtheilung zu Magdeburg."


    Möglicherweise wurde dies als portofreie "Herrsch(aftliche) Schul S(ache)" declariert. Weiter heißt es: "anbei ein Paket in blauen Papier sign R.G.K Magdeburg worin 4 Rheichsthaler 2 Sgr. 6 Pfennige Courant"

    Am Aufgabeort wurde dies mit 9 Loth bestimmt - in Magdeburg jedoch mit 9 1/8 Loth - auch der Brief selbst ist mit 7/8 Loth dort bestimmt worden.


    Taxiert wurde er mit 5 Sgr. Porto, also als nicht portofrei anerkannt.


    Für Geldsendungen galt über 1 bis 5 Reichsthaler das doppelt Briefporto, hier somit 3 Sgr. Der Brief selbst wog über 3/4 Loth und das Übergewicht von 1/8 Loth wurde nun mit weiteren 1 1/2 Sgr. berechnet. Der restliche 1/2 Sgr. dürfte das Bestellgeld sein.


    Der kurze Inhalt stammt aus Magdeburg, wo es um die Erstattung der 5 Sgr. gebeten - leider bleiben die ersten beiden Zeilen etwas rätselhaft.


    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

  • Liebe Sammelfreunde


    Am 09.März 1830 „Den den Herrn Justizs Remtmann Duden zu Genthin“ versendete 1 Pfund 18 Loth „Mit Original Taufschein emballirt in Wachsleinwand“.


    Die Entfernung beträgt etwas über 6 Meilen. Die angeschriebenen 8 Sgr. Porto ist nur bei einer Actensendung möglich. Beim Nachwiegen des Briefe wurde nachträglich ermittelt, dass dieser 1 Loth wog, so dass hier für das Mehrgewicht eines einfachen Briefes (bis excl. 3/4 Loth), also für die verbleibenden 1/4 Loth Mehrgewicht das tarifmäßige Porto von 2 Sgr. anfiel, somit in Summe 10 Sgr.


    Vielleicht hat auch jemand anderes was hier zu zeigen.


    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf

  • Liebe Sammelfreunde


    in einen Posten von Belegen war der nachfolgende enthalten:

    Am 15.05.1841 in Dessau aufgegeben, ging es "An Das Königliche Preussische Wohllöbliche Landgericht zu Wittenberg".

    Links unten die Declaration:

    "Hierbei ein Packet gerichtliche Documente signiert K.L.W."

    Das Gewicht ist mit 11 1/2 Loth angegeben. Der Brief selbst wog 7/8 Loth und die Entfernung beträgt knapp 4 Meilen.

    Danach war für das Paket die 4fache Brieftaxe (sogenannte Actentaxe) anzuwenden. Einfach war 1 1/2 Sgr. * 4 = 6 Sgr.

    Der Brief war nicht frei, sondern nur bis 3/4 Loth. Für das Mehrgewicht von 1/8 Loth war ebenfalls die einfache Brieftaxe fällig, was dann insgesamt 7 1/2 Sgr. sind, was auch als Franco gezahlt wurde.

    Siegelseitig ist nur eine "20" zu sehen, was eine Kartierungsnummer sein wird.


    Schade das niemand hier mal was gezeigt hat.


    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf

  • Lieber Ulf,


    unfreie Paketbegleitbriefe an Behörden sind in Preußen recht selten, da es viel mehr Portobefreiungen gab als in anderen altdeutschen Staaten. Der Absender war wegen der beigefügten Akten ein Anwalt oder Notar.


    beste Grüße

    Dieter