Liebe Sammelfreunde
allgemein galt, dass Paketbegleitbriefe dann frei waren, wenn sie das Gewicht eines einfach schweren Briefes nicht überschritten. Auch das Gewicht selbst für einen einfach schweren Briefes war nicht immer gleich in unterschiedlichen Zeiten.
Dazu möchte ich einen Brief zeigen, welchen ich als "hässliches Entlein" bezeichne.
Aufgegeben etwas 1844/5 in Langensalza wurde ein Paket mit 38 Reichthaler 25 Sgr. 5 Pfennige nach Möckern bei Burg. Links oben ist das Gewicht des Briefes mit 5 Loth, darunter des Paketes mit 1 Pfund 29 Loth (gewogen von Beinherr). 1 Pfund 28 1/2 Loth darunter wurde in Halle vom Beamten Kaiser ermittelt und in Magdeburg durch den (Hilfsboten) Sonntag bestätigt worden, also ein doppeltes Nachwiegen des Paketes.
Für das Paket wurde das Geldporto herangezogen und bei knapp 20 Meilen Entfernung waren 2 Sgr. von 5 zu 5 Meilen zu erheben, also 2 Sgr * 4 (15 - 20 Meilen) = 8 Sgr.
Der Begleitbrief war nur bis excl. 3/4 Loth frei. War er schwerer, wurde das Mehrgewicht berechnet. Bei 5 Loth - 3/4 Loth sind also noch 4 1/4 Loth heran zu ziehen, wofür die 5fache Brieftaxe zu erheben war, was immerhin 20 Sgr. sind. Der Brief kostete somit das 2,5fache des Paketes! Dazu nun die 8 Sgr. für das Paket ergeben die "28" Sgr.
Darüber ist notiert: "2 Sgr. Postschein zahlt (d.) Empfänger", passend dazu ist eine große "2" doppelt unterstrichen, was der hierfür ausgestellter Postschein kostete.
In den Anmerkungen des §54 der Preussischen Porto-Taxe, gültig ab 01.01.1825, ist unter "G" zu lesen, dass das Scheingeld auch vom inländischen Empfänger erhoben werden kann, aber der Absender dafür haftet, falls der Empfänger dies nicht bezahlt.
Mit freundlichem Sammlergruss
Ulf