Fremdverwendungen, Antwortbriefe

  • Hallo,

    nachfolgend beigefügte Belege habe ich im Verlaufe der letzten ca. 20 Jahre erwerben können. Sie werfen die Frage auf warum diese, nach Lage der Dinge, unbeanstandet, d.h. ohne die Erhebung von Nachporto befördert und zugestellt wurden. Nach meinem Kenntnisstand gibt der Weltpostvertrag die Verwendung gebietsfremder Postwertwertzeichen, mit Ausnahme der Antwortteile von Auslandspostkarten nicht her (ab 1879). Briefe mussten eigentlich mit Postwertzeichen des Landes freigemacht werden von dem sie abgesendet wurden. Um Antwortbriefe vorauszuzahlen wurde erst ab 1907 der Internationale Antwortschein (IAS) eingeführt, den man Postamt gegen Postwertzeichen für einen Auslandsbrief der 1. Gewichtsstufe eintauschen konnte.

    Und doch gibt es die nachfolgenden Belege aus verschiedenen Ländern, mit einem zeitlichen Schwerpunkt von 1900-1907, also einer Zeit vor der Einführung der IAS.

    Und nun zu den Belegen:

    Mein Stück mit dem spätesten Datum aus Innsbruck vom 4.9.1915 mit üblicher Zensur, hier wohl ein Brief der 2. Gewichtsstufe, auf vorgedrucktem Briefumschlag

    Ein Brief aus der Schweiz Luzern vom 21.8.1901 und Ankunftsstempel Todtmoos 22.8.1901, die verwendeten Marken sind je zweimal gefaltet gewesen, was darauf hindeuten kann, dass der Absender die Marken in seinem Geldbeutel verwahrte. Die Adresse 'Basel Schwarzwald' ist 'etwas' verwirrend, aber der Brief ist an der richtigen Stelle un Todtmoos beim Sanatorium Wehrawald angekommen.

    Ein vorgedruckter Brief von Birmingham 8.10.1901 nach Witzschdorf 10.10.1901

    Ein vorgedruckter Brief vom italienischen Torino 22.6.1903 nach Leipzig 24.6.1903

    Ein handschriftlicher Brief von Manchester 7.11.1907 nach Solingen 21.11.1907 (Ib gepr. Hochstädter)

    --> Fortsetzung folgt, da jetzt 10 Bilder drin sind ;)

    Einmal editiert, zuletzt von philast (18. Juli 2020 um 15:51)

  • Weiter geht es:

    Ein handschriftlicher Brief von Toulouse 28.1.1901 nach Soltau 30.1.1901, hier sogar ein Firmenbrief des Absendelandes und doch mit deutschen Marken freigemacht.

    Wie man an den beiden Gegenbeispielen sieht, waren die zum deutschen Reich gehörenden, jedoch zum Aufgabezeitpunkt unabhängigen Postgebiete etwas pingeliger (Nürnberg 15.3.1920, bzw. Stuttgart 23.7.1898), aber sie haben nur die Marken nicht anerkannt und kein Strafporto erhoben.

    Angesichts der vorgelegten Menge an Belegen aus unterschiedlichen Ländern frage ich mich, ob es für derlei Briefe nicht doch ein, von den üblichen Bestimmungen des Weltpostvertrages abweichendes Reglement gegeben hat.

    Auf die, zugegebenerweise steile, These komme ich aufgrund folgenden Textes aus dem Handbuch der Württemberg Philatelie Kreuzerzeit von Brühl/Thoma, dort findet sich auf Seite 120 der markierte Text:

    Hier stelle ich mir die Frage, ob aus diesem Punkt etwas die Zeiten des Altvertrages überdauert hat und auch Anwendung im damaligen Weltpostverein gefunden hat.

    Mein erster Wunsch wäre jetzt, ob dazu jemand Aufklärung leisten kann, ob diese Belege 'legal' auf der Basis der geltenden Regeln entstanden sind oder eher 'nicht legal' sind und der Empfänger lediglich Glück gehabt hat, dass ihm kein Nachporto in Rechnung gestellt wurde.

    Der zweite Wunsch wäre, dass seitens der Forumsmitglieder ähnlich beschaffene Belege (nicht nur nach Deutschland) hier präsentiert werden. Gerne auch Gegenbeispiele der These wo z.B. deutsche Marken nach dem DR im Ausland verwendet mit Nachporto belegt worden sind.

    Mit freundlichen Grüßen

    philast