Durch zahlreiche Verträge und Abkommen nach 1850 ist die Darstellung hinsichtlich der Muster-/Warensendung, wie auch bei den übrigen Versandarten nicht einfach. Ich möchte aber diese mal anhand der mir zur Verfügung stehenden Literatur versuchen darzustellen:
Warenmuster zu ermäßigter Briefgebühr wurde erstmals im Königreich Westfalen 1808 eingeführt. Das Muster war einem Brief anzuhängen. Nach dem Preußischen Posttaxregulativ vom 18.12.1824 waren ab dem 1.1.1825 in Preußen Warenproben in der Form zugelassen, daß das Muster einem Brief anzuhängen war. Mit Postvereinsvertrag vom 6.4.1850 wurde der Versand von Warenproben auch im Deutschen Vereinsverkehr (Abschluß des deutsch-österreichischen Postvertrages zwischen Preußen und Österreich und Bayern, später folgten Beitritte andere Altdeutsche Staaten) zugelassen. Ab dem 1.1.1864 wurden Warensendungen in Preußen als besondere Sendungsart eingeführt mit der Maßgabe, daß Briefe nicht mehr angehängt oder beigefügt werden durften, Aufschriftfahnen waren aber zulässig. Ob diese Mitteilung auch in den anderen Vereinsländern erging, ist mir nicht bekannt. Ich gehe aber auf Grund des Postvereinsvertrages von 1850 davon aus. In einer Berichtigung zur Postordnung wurden 1888 auch die anhängenden Aufschriftfahnen verboten.
Der Bayerische Weg der Warensendungen bis zur Übernahme der Taxen des Deutschen Reiches ab dem 1.1.1872:
Die Sendungsart Warenmuster wurde in Bayern 1810 eingeführt. Muster, die einem Brief beigefügt wurden unterlagen der Taxe des einfachen Briefes, darüber hinaus der Taxe für Druckschriften, das bis zu einem Pfund die halbe Briefgebühr kosteten. Ab dem 1.7.1958 galten die Bestimmungen des Deutschen Postvereins. Ob Bayern das für Preußen ab 1.1.1864 ausgesprochene Verbot der Beifügung oder Anhängung von Briefen und Postkarten ebenfalls ausgesprochen hat, kann ich nicht sagen. In der Posttransportordnung für das Königreich Bayern ist dieses Verbot aber festgeschrieben. Eventuell wurde für die Zeit vom 1.1.1864 bis 1.8.1865 in Bayern ein Sonderweg bestritten, sicher ist dies aber nicht. Mit dem Gesetz betr. die Verfassung des Deutschen Reichs vom 16.4.1871 ist das Post- und Telegraphenwesen auf das Reich übergegangen. Bayern und Württemberg behielten zwar die eigene Post- und Telegraphenverwaltung, aber die Postgesetzgebung stand dem Reich zu.
Was die zusammengepackten Drucksachen und Warenmuster angeht (mit der Aufnahme von Geschäftspapieren ab dem 1.4.1900 im innerdeutschen Verkehr auch Mischsendung genannt), gab es diese schon ab 1. 1.1868, dem Gültigkeitstag der Postverträge vom 23.11.1867 von den Königlich Württembergische Posten mit dem Norddeutschen Bund, Bayern, Baden und Österreich. Vermutlich aber schon mit dem Postvereinsvertrag vom 6.4.1850, auf den ich im Moment keinen Zugriff habe. Ein Beleg mit der Bezeichnung "Zusammengepackte Sendung" ist mir aus der Zeit des 1. WK bekannt.
Ich möchte keine Doktorarbeit schreiben und daher meine Ausführung beenden. Falls noch Fragen auftauchen sollten, werde ich mich bemühen, diese im Rahmen meiner zeitlichen Möglichkeiten zu beantworten.
Gruß
Manfred