Muster ohne Wert (MoW)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Freunde


    Ich habe vorher geglaubt dass Mustersendungen nur vor 1875 begünstigt war, aber als ich dieser Brief gesehen habe, war es mir klar dass es so nicht war. Diese Mustersendung ist von Vilshofen nach Jena geschickt und kostete 10 Pfennige. Max Gewicht bei diese Briefe war bis 31.12.1898 250 Gramm, ab 1.1.1899 350 Gramm.


    Leider finde ich es schwierig das Datum zu lesen. Kann jemand es besser deuten als ich?
    Die Marke ist wohl eine Nummer 56.


    Viele Grüsse
    Nils

  • 1. Sieht nach 56y aus (weißes Papier ab 1900)
    2. Vilshofener Stempel mit Zusatz i. Ndb auch erst ab 1900
    ;)

    "Extra Bavariam non est vita et si est vita non est ita."

  • Auch im Deutschen Reich, wozu Bayern postalisch erst ab 1. April 1920 gehörte, waren Mustersendungen
    oder Warenproben im Vergleich zu anderen Postsendungen relativ günstig zu frankieren.
    Bis 01.10.1918 genügten für 100g - 250g 10 Pfennige.
    Hier ein Beispiel MoW Sendung von Leipzig nach meiner Heimatstadt Halle frankiert mit einer DR 86IIa.
    Eventuell wären die Maße dieser genormten "Mustertasche" interessant wegen des Vergleichs Bayern - Deutsches Reich,deswegen hier die Angaben:
    Länge aufgeklappt 26,8 cm, Breite 10,0 cm. Die Sendungen wurden, ähnlich den heutigen Büchersendungen
    für den Postbeamten leicht zu öffnen, verschlossen.


    liebe Grüße Klaus


    ich hoffe, ich nerve die Bayernsammler nicht all zu sehr

  • Hallo Germaniafreund,


    mich nervst du nicht. ;)


    Eine Frage: Durfte dieser MoW - Sendung etwas Geschriebenes beigefügt werden? Ich glaube nicht, wüsste es aber gerne sicher.


    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Hallo Ralph,
    diese Frage kann ich vorerst noch nicht eindeutig beantworten.
    Ich habe allerdings bereits meine "Fühler" ausgestreckt und Herrn Manfred Althen, seines Zeichens Prüfer
    für das Gebiet Allenstein, angerufen, da ich weiß, dass er über ein unerschöpfliches Archiv von Postvorschriften und Amtsblattverfügungen verfügt, und Ihm die Fragestellung mitgeteilt. Wenn ich Antwort habe, werde ich umgehend berichten. Herr Althen ist , wenn es seine Zeit zulässt, immer sehr hilfsbereit, was an dieser Stelle mal erwähnt sein sollte.


    liebe Grüße Klaus
    der froh ist, mit der Technik hier klar zu kommen.

  • Hallo Klaus,


    ich danke dir - bin gespannt auf seine Antwort. :)


    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph



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  • Hallo,
    bei Warenproben ( Muster) waren als handschriftliche Zusätze erlaubt:
    Name oder Firma des Absenders ; Adresse des Empfängers ; Handelszeichen; Preis und Angabe des Gewichtes, die beziehbare Menge; Herkunft und Natur der Ware.
    Es durften weder Drucksachen noch Briefe beigelegt werden.
    Zum selben Porto von 10 Pf. bis 250 gramm. konnte aber Mischsendungen von Drucksachen, Proben und Geschäftspapieren in Bayern wie auch im Deutschen Reich verschickt werden.
    Bei diesen konnten also Preislisten ( gedruckt!) und Warenproben zusammen verschickt werden. Auch hier war allerdings eine Beilage eines persönlichen Anschreibens wie in einem Brief nicht gestattet.
    Beste Grüsse Bernd

  • Hallo Bernd,


    danke für deinen erhellenden Beitrag - weißt du, wann die Zäsur stattgefunden hat, dass man also nicht mehr einen Brief mit anhängendem Muster kostengünstig verschicken konnte, während man später, wie von dir aufgezeigt, gerade nicht Briefe oder Privates dazu packen konnte? War das schon der 1.1.1872?


    Ich sah mal eine Postkarte von 1873, der man ein Muster ohne Wert mit Wachs und Bindfaden angehängt hatte. Man notierte "anhängend Muster ohne Werth". Wie hätte die Reichspost in diesem Fall verfahren, da die 2 Kreuzer Postkarte an sich mit dem Werteindruck voll frankiert worden war?


    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph



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  • Hallo bk,
    leider fehlt mir die Information zu der Zeit, ab 1876 war es auf jeden Fall nicht mehr gestattet, Proben anzuhängen. Eine Postkarte mit anhängenden Muster wäre wohl nicht befördert worden, sie wäre an den Absender zurückgegeben worden, wenn bekannt.
    Beste Grüsse Bernd
    Anbei Bayern 1876

  • Hallo Bernd,


    so hatte ich mir das vorgestellt - Bayern hat es wieder einmal anders gemacht, oder man wollte Ärger mit dem Kunden vermeiden und war froh über die 2 Kreuzer.


    Danke für die Primärliteratur - klasse gemacht! :)


    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph



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    • Offizieller Beitrag

    Hallo BaD und bayern klassisch


    Zuerst die Karte. Die von BaD gezeigte Verordnung ist aus 1876. Es kann wohl sein dass es in 1873 noch erlaubt war?


    BaD, du spricht von einer Mischsendung. Ist es von aussen auf den Brief zu sehen dass es eben eine Mischsendung war?


    Viele Grüsse
    Nils

  • Hallo Nils,


    man hat in München gar nicht daran gedacht, dass es Leute geben konnte, die ein Muster ohne Wert an eine Postkarte kleben würde, aber wenn es 1876 geregelt wurde, spricht das stark dafür, dass auch andere auf diese Idee gekommen sind.


    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph



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    • Offizieller Beitrag

    Hallo die Runde


    Was man in München eventuell gedacht hat, weiss ich nicht. Wenn es nicht vor 1876 geregelt war, kann man davon ausgehen dass es bis 1876 auch gemacht war. Jeder Absender wollte wohl gern Geld sparen wenn es möglich war. Anderseits, wenn es nur eine Karte Heute gibt die ein Muster anhängend hatte, kann man vielleicht davon ausgehen dass es nicht sehr viele gab. Und für den Absender war es immer ein Gefahr dass den Muster gestohlen würde, oder zerstört würde.


    Die Gebühren in Bayern war 1.1.1872-1.1.1875 für die ersten 40 Gram nur 1 Kreuzer. So theoretisch sollte es gebührenmässig kein Problem sein. Wie waren die Beförderungsbestimmungen bei Drucksachen/Postkarten? Vielleicht finden wir hier eine Antwort zu wie man darüber gedacht hat?


    Viele Grüsse
    Nils

  • Hallo Nils,


    das war doch der Trick der Absender: Ab 1872 durfte man Mustern keine private, schriftliche Mitteilungen beifügen, also keine Briefe, wie das zuvor noch der Fall war und es auch gefördert wurde. Das hieß aber, dass man 1. ein Muster und 2. einen Brief schicken musste. Machen wir es billig: Ein einfaches Muster zu 1 Kr. und ein Brief zu 3 Kr. machte zusammen 4 Kr.. Zuvor hätte man für 3 Kr. einen Brief mit anhängendem Muster schicken können!


    Also dachte man sich: Statt 4 Kr. für einen separaten Brief und ein separates Muster jetzt nur 2 Kr. für eine Postkarte mit anhängendem Muster (einliegend war nicht möglich :D ) - das war nicht geregelt und von daher auch nicht verboten. :) Viel schreiben brauchte man auf die Karte nicht - ein paar Sätze zu Preisen, Qualiäten und Mengen und schon hatte man sich 2 Kr. gespart. :)


    Dem wurde erst 1876 ein Riegel vorgeschoben. :(


    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Hallo Niels,
    die Bezeichnung "Mischsendung" war erst ab dem 1.4.1900 im Deutschen Reich vorgeschrieben, den ab da gab es erst einen eigenen Tarif für diese. Ob ab dem Datum auch in Bayern ????.
    In der Zeit vor 1900 muss ich korrigieren. Eine Versendung von Warenproben, Drucksachen und Geschäftspapieren in einer Sendung innerhalb Deutschlands mit Bayern und Württemberg war überall verboten, in Länder des Weltpostvereins hingegen erlaubt. Im Deutschen Reich konnten den Warenproben Drucksachen beigegeben werden, somit war die Bezeichnung Probe oder Muster ausreichend.
    anbei Postordnung des Deutschen Reiches1879
    Bayern bezeichnete in den Postordnungen Drucksachen und Warenproben in einer Sendung als " zusammengepackte Sendung". Da aber Bayern anders als das Deutsche Reich in den Postordnungen " Warenprobe" und "zusammengepackte Sendung" einzeln aufführt, könnte es auch eine besondere Bezeichnung gegeben haben. Ich habe aber noch keinen Brief mit einer solchen gesehen.
    Beste Grüsse Bernd

  • Hallo Germaniafreund,


    wäre ich Direktor einer Landesheilanstalt und mir würde einer erzählen, dass der Versand lebender Bienen als Muster ohne Wert geregelt und erlaubt sei, würde ich ihn längere Zeit einbehalten. :D


    Es ist schier unglaublich, was es gegeben hat oder gegeben haben muss, denn diese Vorschriften waren ja realitätsbezogen und keine Luftnummern.


    Vielen Dank fürs zeigen und liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph



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    • Offizieller Beitrag

    Hallo die Runde


    BEsten Dank für die Verordnungsauszüge :)


    Ich habe mich auch über die Bienen gewundert. Ob man immer noch ein Brief mit Bienen finden könnte....
    Einmal habe ich eine Fliege im Brief gefunden, aber dann nicht als Muster ohne Wert :D


    Eine Frage zu diese Verordnungen


    Die galten für die Deutsche Reich, in Bayern war es ein Bisschen anders weil die eigenen Posthoheit hatten. Wie war die Reglung zwischen die zwei Postverwaltungsgebieten?


    Viele Grüsse
    Nils

  • Hallo,
    Die galten für die Deutsche Reich, in Bayern war es ein Bisschen anders
    weil die eigenen Posthoheit hatten. Wie war die Reglung zwischen die
    zwei Postverwaltungsgebieten?


    Diese Frage wird uns sicher unser neues Mitglied Postarchiv, welches ich hier herzlich begrüßen möchte, beantworten können.


    liebe Grüße Klaus