• Hallo Theo und Ralph

    Danke für eure Antworte.

    Es ist natürlich eine sehr gute Frage wer diese Rücksendungen zu belasten waren. Die Antwort dazu ist nicht so einfach, und ich habe zu diesem Brief keine sichere Antwort.

    Mit Rücksendung meine ich hier Zurück an den ursprünglichen Absender weil der Brief nicht zugestellt war.

    Bei Inlandbriefe in Grossbritannien war es so:

    1. Frankobriefe - freie Rücksendung

    2. Portobriefe - der Absender war zu belasten, aber nur für die Strecke von der Absender bis zu der Ort wo die Retur angefangen ist. Es heisst dass auch eventuelle Weiterleitungen zu belasten war. Aber nicht die Returstrecke.

    Was ich bei Auslandbriefe kenne, ist vorläufig, dass es gleich wie Inlandbriefe behandelt war. So lange es Frankirungszwang gab, hat der Absender auch immer die mögliche Frankobeitrag bezahlt, und deswegen ist es kein Porto an der Absender gefallen.

    Wie es bei Portobriefe war, wenn das möglich war, kenne ich nicht sicher.

    Ich meine aber zu erinnern dass es bei manche Verträge so war dass die Rücksendungen nicht zu belasten waren.

    Um Beweise für die praktische Behandlung zu finden, brauchen wir die Formulare von Dead Letter Office/Returned Letter Office. Dir Returgebühre waren nicht an den Brief geschrieben, aber an den Returformular wo der Brief eingesteckt war. Es es gibt leider nicht jede Menge...

    Viele Grüsse

    Nils

    Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist in der Praxis grösser als in der Theorie.

    Einmal editiert, zuletzt von Admin-M (22. November 2023 um 16:35)

  • Hallo Nils,

    dein Hinweis auf die Retour-Umschläge des Dead Letter Office sind sehr wichtig. Darin wurden in der Tat bei Inlandsbriefen innerhalb des UK die Gebühren vermerkt, die der ursprüngliche Absender zu zahlen hatte, wenn ein Brief nicht zugestellt wurde und an ihn zurück ging. Bei Inlandsbriefen innerhalb des UK ist das auch alles nachvollziehbar. Da kassierte ja nur das GPO. Anders sieht es bei Auslandsbriefen aus, vor allem bei denen nach Deutschland, die in den Zeitraum vor 1847 fallen (erster Postvertrag UK - Preußen). Ich frage mich, wie bei solchen Briefen die Vergütung durch das UK an wen auch immer (Belgien, Preußen, Baden) hätte erfolgen können, weil es dazu ja vermutlich keine vertraglichen Vereinbarungen gab. Wenn du einverstanden bist, würde ich auf der Grundlage deines Briefs (also der Abbildungen des Briefes) gerne mal bei Bob Galland nach fragen, der ja, wie du weißt, ein umfangreiches Werk zu den Umschlägen des Dead Letter Office veröffentlicht hat. Vielleicht hat er eine Antwort auf diese spannende Frage.

    Viele Grüße

    Theo

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Theo

    Einen Brief habe ich ja hier gezeigt der in 1842 von Edinburgh nach Paris geschickt war. Hier war es kein Frankozwang bis britischen Grenze mehr, sondern möglich die ganze Strecke zu bezahlen. Was der Absender auch bezahlt hat. Wie man sieht hat der Absender nicht bezahlt wenn an ihn retourniert.

    nils
    8. August 2022 um 18:52

    Leider habe ich keinen nach Deutschland und zurück per Formular bei mir, aber sollte ja nicht anders sein.

    Viele Grüsse

    Nils

  • Hi Nils,

    dein Brief nach Paris liefert zumindest einen Teil an Antworten. Offenbar wurde hier zumindest für den Rückweg keine Gebühr vom Absender verlangt. Dennoch gibt es einen gravierenden Unterschied zwischen den beiden Briefen. Während der Brief nach Paris auf der Grundlage des Postvertrags zwischen dem UK und Frankreich bis zum Empfänger bezahlt war, konnte der Brief nach Heidelberg vom Absender nur bis Ostende frankiert werden. Für den Brief nach Paris erhielt die französische Postverwaltung also ihren normalen Anteil für deren Inlandsgebühren gemäß dem Postvertrag, während beim Brief nach Heidelberg die Postverwaltungen in Belgien, Preußen und Baden zunächst nichts erhielten, weil der Empfänger ja nichts bezahlt hatte. Vielleicht war es ja so geregelt, dass für solche Retour-Briefe, die ja nur einen wirklich verschwindend geringen Anteil am gesamten Postaufkommen darstellten, wegen der Komplexität der gegenseitigen Verrechnungen die Postverwaltungen auf das Eintreiben der Gebühren verzichteten. Das müsste dann auch für Briefe aus Deutschland nach dem UK gegeolten haben, sollten diese zurück geschickt worden sein.

    Ich habe jedenfalls vorgestern eine Mail an Bob Galland geschickt, und bei ihm angefragt, ob er uns nähere Auskünfte zu unserer Frage geben kann, allerdings bisher noch keine Antwort erhalten. Sobald diese eintrifft melde ich mich wieder.

    Viele Grüße

    Theo

  • Hallo Theo,

    ich kann mir nicht vorstellen, dass Postverwaltungen für Briefe, die ihre Gebiete transitierten, bzw. in deren Postgebiet ein Brief lief, nichts zu bekommen hatten.

    Diese Postverwaltungen hatten ihren Job genauso getan, als wäre der Brief vom Empfänger bezahlt worden. Nur wenn sie keinen ausfindig machen konnten, war ihnen das ja nicht zum Vorwurf zu machen. Ihren vertraglichen Pflichten waren sie ja nachgekommen.

    Letztlich war die Rücksendung wohl frei, aber das Porto lastete noch immer in voller Höhe auf dem Brief und der Absender musste dafür doch gerade stehen, weil er den Beförderungsauftrag gegeben hatte.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Hallo Ralph,

    vom Grundsatz her hast du natürlich recht. Es wurde seitens Belgien, Preußen und Baden eine Dienstleistung erbracht, die eigentlich bezahlt werden müsste. Da aber 1842 keine vertraglichen Vereinbarungen bestanden, gehe ich trotzdem davon aus, dass am Ende diese Postverwaltungen leer ausgingen. Interessant ist übrigens, dass im ersten Postvertrag zwischen dem UK und Preußen die Bestimmungen bezüglich "unbestellbarer Briefe" genau nach diesem Schema vereinbart wurden. Zu Retour-Briefen findet sich folgende Vereinbarung: "Das Preußische interne Porto ist in der betreffenden Eingangs-Karte zu löschen oder vorschriftsmäßig zur Niederschlagung zu liquidieren." Ich gehe davon aus, dass man hier eine bereits vorher geübte Praxis zur Anwendung gebracht hat, kann dies allerdings nicht belegen.

    Eine spannende Frage. Mal schauen, ob wir Genaueres in Erfahrung bringen können.

    Viele Grüße

    Theo

  • Hallo Theo,

    danke für deine Erklärung. Das mit der Eintragung in die Briefkarte könnte man auch anders interpretieren, aber auch dafür wird es keine Hinweise geben. Vlt. hast du Recht und die Postverwaltungen dachten, dass 1-3% (das sind von mir geschätzte Zahlen) Retourbriefe das große Ganze nicht trüben würden und verzichteten auf umständliche Rückrechnungen. Auf der anderen Seite waren die Postverwaltungen bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts im Allgemeinen sehr ärarisch orientiert und wollten auch den letzten Groschen bzw. Kreuzer aus den Korrespondenten quetschen.

    In jedem Fall ein sehr spannendes Thema und - leider gibt es halt viel zu wenig erhaltene Briefe, aus denen wir ersehen könnten, wie bis wann verfahren wurde.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


    • Offizieller Beitrag

    Hallo Theo und Ralph

    Hier wird es ja zwei unterschiedliche Fragen diskutiert. Was die Absender bei Unzustellbare Briefe bezahlen mussten, und wie die Postgebiete zu vertragliche Gebühren bei Returen sich verhalten hatten

    Und natürlich ist es sehr wichtig was Theo schreibt, es war ja eine grosse Unterschied zwischen voll frankierte Briefe und teilfrankierte Briefe.

    Kaiserliche Reichspost und England hat es ja mal so geregelt dass jeder für sein Postgebiet alle Kosten und Einkommen verantwortlich war und behalten hatten. Diese Reglungen, ist wie ich es verstanden habe, behalten geworden so lange es keine andere Vertrage gab. Diese kenne ich nicht gut genug.

    Bei Briefe von Grossbritannien nach Baden in 1842 gab es, wie erwähnt, immer noch ein Frankozwang bis Kontinentalküste. Danach kamen die anderen Postgebiete wie Belgien, Preussen, Tour & Taxis und Baden. Wie diese 4 Postgebiete die Kosten verteilt haben keinen ich leider nicht. Aber ja, es ist eine sehr interessante Frage.

    Viele Grüsse

    Nils