Hallo Theo und Ralph
Danke für eure Antworte.
Es ist natürlich eine sehr gute Frage wer diese Rücksendungen zu belasten waren. Die Antwort dazu ist nicht so einfach, und ich habe zu diesem Brief keine sichere Antwort.
Mit Rücksendung meine ich hier Zurück an den ursprünglichen Absender weil der Brief nicht zugestellt war.
Bei Inlandbriefe in Grossbritannien war es so:
1. Frankobriefe - freie Rücksendung
2. Portobriefe - der Absender war zu belasten, aber nur für die Strecke von der Absender bis zu der Ort wo die Retur angefangen ist. Es heisst dass auch eventuelle Weiterleitungen zu belasten war. Aber nicht die Returstrecke.
Was ich bei Auslandbriefe kenne, ist vorläufig, dass es gleich wie Inlandbriefe behandelt war. So lange es Frankirungszwang gab, hat der Absender auch immer die mögliche Frankobeitrag bezahlt, und deswegen ist es kein Porto an der Absender gefallen.
Wie es bei Portobriefe war, wenn das möglich war, kenne ich nicht sicher.
Ich meine aber zu erinnern dass es bei manche Verträge so war dass die Rücksendungen nicht zu belasten waren.
Um Beweise für die praktische Behandlung zu finden, brauchen wir die Formulare von Dead Letter Office/Returned Letter Office. Dir Returgebühre waren nicht an den Brief geschrieben, aber an den Returformular wo der Brief eingesteckt war. Es es gibt leider nicht jede Menge...
Viele Grüsse
Nils