Die Ab- und Verrechnung von unfrankierten Retourbriefen im DÖPV

  • Liebe Freunde,

    die angezogene VO vom 3.3.1852, veröffentlich am 6.3.1852, bespricht einen Vorgang, den jeder von uns kennt, aber kaum einer zeigen kann: Was passierte im DÖPV, wenn ein unfrankierter Brief von einem Land in ein anderes Land mit einer anderen Währung (zur Wahl stehen rheinische Kreuzer, Conventionskreuzer, Neukreuzer, Silbergroschen oder Neugroschen) wieder zurück lief, weil der Empfänger nicht greifbar war, bzw. die Zahlung des Portos abgelehnt hatte?

    Das dürfte damals nicht so selten gewesen sein, wie man es heute vermuten könnte, aber wenn es eine eigene VO dazu gibt, dann kam das sicher häufig vor.

    Allerdings fehlen mir auch nach viele Jahrzehnten der Sammelei jedwede Briefe dazu, die ich gerne zeigen können würde - kann jemand diese beisteuern?