Postvorschuß im DÖPV vor dem 1.7.1858

  • Hallo zusammen,

    zunächst mal fällt auf, dass der Procura-Betrag nicht aufgeführt wird. Der groß notierte Betrag von 25 Sgr. betrifft nur den Vorschuß-Betrag.

    Jetzt kann man sich überlegen, warum ein T&T-Beamter das Procura einziehen sollte, wenn dieses komplett der preußischen Post zusteht und diese die Notierung verdaddelt hat?

    Wenn man dies unterstellt, käme man mit 25 Sgr. = 88 Kr. + 7 Kr. Porto auf die 95 Kr. resp. 1 f 35 x

    Viele Grüße

    Michael

    Mitglied im DASV - Internationale Vereinigung für Postgeschichte

  • Hallo Erwin,

    ich habe übrigens die der Nachnahme zugrunde liegende Anzeige in der Kölnischen Zeitung vom 4. März 1856 gefunden:

    Damit ist auch klar, dass es nicht um Baronin Favrat, sondern um Baron v. Favrat ging.:

    Verst.(eigerung) @ Baron v. Favrat


    Diese Inseratgebühren legt die

    Klägerin H. Receptur dahier

    vor.

    Herz. Landoberschultheiserei

    Runkel

    Berheim

    Ein Gulden 35 x empfangen

    Runkel d. 5. April 1856

    xxx

    Viele Grüße

    Gerd

  • lieber Gerd,

    das ist ja super, dass du dieses Inserat gefunden hast, das klärt dann auch einiges. Ich hatte mich schon immer über das Wort "Klägerin" gewunder.

    Kannst du mal einen besseren scan des Inserats einstellen? Wo hast du das denn gefunden?

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • Lieber Erwin

    laut Anschlußvertrag Preussen / T&T hatte die Abrechnung in Thalerwährung zu erfolgen. Preussen standen 27 Sgr. Vergütung zu, also Postvorschuß, Procura + Fahrpostvergütung von Cöln bis zur Grenze. Alles weitere bleibt Spekulation, z.B. ob der Postbeamte sich verrechnet hat.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

  • zunächst mal fällt auf, dass der Procura-Betrag nicht aufgeführt wird. Der groß notierte Betrag von 25 Sgr. betrifft nur den Vorschuß-Betrag.

    lieber Michael,

    das wäre dann auch noch eine Postcontravention?

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • Die Anzeige hatte ich heute Morgen auch schon gefunden aber für nicht wichtig gehalten.

    Wenn ich richtig zähle sind es 10 Zeilen plus die Überschrift (wohl 2 Zeilen).

    Liebe Grüße

    Harald

    Wein- und Sektstadt Hochheim am Main


  • Lieber Erwin,

    ja, natürlich.

    NB: Ulf hat mit seiner Berechnung natürlich recht, nur spiegelt der Beleg dieses nicht wieder ...

    Gruß

    Michael

    Mitglied im DASV - Internationale Vereinigung für Postgeschichte

    Einmal editiert, zuletzt von Michael (21. Juli 2022 um 10:24)

  • PS: Ein wirklich spannendes Belegstück.

    Ja das hätte ich auch nicht gedacht. Vor allem wäre ich ohne alle Beteiligtenn aus dem Forum nie so weit mit der Erklärung des Stücks gekommen.

    Dafür nochmal allen Beteiligten meinen herzlichen Dank.

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • Hallo Erwin, du schreibst von einer "hessischen" Bürgermeisterei, das stimmt nicht.

    Damals gehörte Runkel zum Herzogtum Nassau. Die Preußen übernahmen das Herzogtum nach dem Feldzug von 1866, somit wurde Nassau zu einer preußischen Provinz. Erst nach dem 2. Weltkrieg veränderte sich die Politik und das ehemalige Herzogtum, bzw. große Teile davon wurden dann ebenso wie Frankfurt "hessisch".

    Gruß Taxis 107 :)

    Mitglied im DASV

  • Sehr schön Erwin. Mehr gibt der Beleg wohl nicht her. Wurmt mich schon ein wenig ohne die korrekte Berechnung, die leider nicht zu erkennen ist.

    Liebe Grüße

    Harald

    Wein- und Sektstadt Hochheim am Main


  • Lieber Erwin

    im Gegensatz zur Briefpost war bei der Fahrpost bei der Entfernung nicht in einer Entfernungsstufe zwischen Aufgabeort und Zielort zu verfahren, sondern Aufgabepostamt - Grenzpostamt Posthoheit Aufgabepostamt - Grenzpostamt Zielpostamt - Ziel. Zwischen den beiden Grenzpostämter können Transit(e) anderer Posthoheiten liegen. Für jede einzelne Strecke ist die Entfernungs- bzw. Gewichtstaxe zu berechnen.

    Dies änderte sich erst mit der Einführung der Taxquadrate bei der Berechnung der Entfernung.

    Bei dem vorliegenden Auslagenbrief ist die Entfernung von Köln - Grenze Preussen/T&T und von dort nach Runkel jeweils einzeln zu berechnen.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

  • Lieber Erwin

    wie ich schon geschrieben habe, war laut Anschlußvertrag zwischen Preussen und T&T bei der direkten Entfernung zwischen Aufgabe- und Zielort unter 20 Meilen die Staatsgrenze als Grenzpostamt anzusehen. Das Porto war gewichts- und entfernungsabhängig für jede Einzelstrecke zu berechnen. Das Gewichtporto betrug 2 Pfennige bzw. 7/12 Kreuzer je angefangenes Pfund, entfernungstechnisch von 5 zu 5 Meilen. Das errechnete Porto stand der jeweiligen Posthoheit auch zu.

    N.B. Genauso wurde bei der Assecuranzgebühr verfahren.

    Ein eventuell anfallendes ProCura war nur für die Posthoheit des Aufgabepostes zu erheben.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

  • lieber Ulf,

    Preussen hatte es wohl versäumt, das Porto sowie Prokura anzuschreiben. Ich kenne mich Landschaftshistorisch nicht aus, aber ich gehe mal davon aus, dass die Grenze zu T&T Nassau bei Koblenz liegt. Köln - Koblenz wären ca 11 Meilen, also eigentlich 2 Sgr. für Preussen, was aber nicht notiert wurde.

    Die Strecke für T&T Koblenz - Runkel sind knapp 6 Meilen. Dafür hätte T&T 7 xr verlangt. Da es kein Paket war, gab es auch kein zu berechnenedes Gewicht.

    Damit ergäbe die gleiche Summe, nämlich 87,5 xr für den Vorschuss und 7 xr für das T&T Porto, aufgerundet 95 xr.

    Ist das jetzt korrekt?

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • Liebe Freunde,

    die Grenztaxpunkte der Fahrpost waren stets in den jeweiligen Postverträgen, hier: Preussen - Thurn und Taxis vom 1.5.1851, festgelegt worden.

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.