Postvorschuß im DÖPV vor dem 1.7.1858

    • Offizieller Beitrag

    Liebe Sammlerfreunde,


    ich möchte folgenden Beleg vor- und zur Diskussion stellen ;)


    1855, vom Kreisgericht im preußischen Jüterbog geschrieben, sollte vom Empfänger, einem königl. Landgerichts Director im sächsischen Leipzig, eine Portoforderung von 2 1/2 Sgr. eingezogen werden. Links ist vom Absender Portofreie Justizsache notiert worden.
    Postvorschuß war im DÖPV mit dem revidierten PV von 1852 zugelassen worden. Die Procura-Gebühr betrug je Taler 1/2 Sgr., mindestens 1 Sgr.
    Das ergibt 3 1/2 Sgr.
    Notiert sind aber 4 5/10 NGr. - hat Sachsen dann noch ein Porto von 1 Gr. dazugerechnet, also keine Portofreiheit gewährt ?


    Viele Grüße
    Michael

  • Lieber Michael


    dann versuche ich mal eine Antwort.


    Jüterbog und Leipzig trennen ca 11 Meilen nach den Taxquadraten, messen würde ich 10 Meilen, also grenzwertig. Prinzipell taxiert wurden Fahrpostsendungen zu dieser Zeit über Grenzpunkte, welche zwischen den Staaten vereinbart wurden. Leider besitze ich dies zwischen Preussen und Sachsen nicht. :(


    Die rote Taxierung von 4 5/10 Ngr wurde sicherlich in Leipzig notiert. Die Auslage von 2 1/2 ist preussisch und so belastet kann er in Leipzig an. Ich würde mich z.Z. Deiner Meinung anschliessen, dass es Sachsen egal war, ob er in Preussen Portofreiheit besaß oder nicht.


    Mir fehlen leider die Bestimmungen, wie das Procura zwischen den Mitgliedsstaaten gehändelt wurde. (Ist für jede Teilstrecke Absendeort - Grenzpunkt und Grenzpunkt - Zielort diese Gebühr fällig oder nicht oder anteilig? Wie sieht es bei einem Komplett-Transit aus?


    Die Werttaxe bei Paketen bzw. Briefen wurde immer voll berechnet für jede dieser Strecken)


    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf

  • liebe Sammlerfreunde,

    bei folgendem Auslagenbrief habe ich Probleme. Es handelt sich um eine Nachnahme vom 2.4.1856 der Expedition der Kölnischen Zeitung über 25 Silbergroschen an

    Einer

    Herzoglichen Landoberschultheiserei

    in Runkel


    Die 25 Sgr. sind wie üblich in Blau ausgeworfen, dann wurden sie aber nicht wie sonst gestrichen und auch das Porto und die Prokuragebühr fehlen.

    Hingegen befindet sich links oben in Schwarz der Vermerk 1f35, sowie noch einmal in Rötel rechts daneben.

    Nach meinem Wissen hätten die Gebühren folgendermaßen aussehen müssen:

    Entfernung 14 Meilen = 2 Entfernungsstufe = 2 Sgr.,

    Vorschuss 25 Sgr.

    Prokuragebühr 2 x 1 Sgr. (1 Sgr. je ½ Th.) = 2 Sgr.     

    Zusammen 4 Sgr. + 25 Sgr. = 29 Sgr.

    Der Vermerk oben stellt wohl den vom Empfänger einzufordernde Betrag von 1 Gulden 35 X dar, also 95 X.

    1. Frage: Somit wurde je Silbergroschen 3,3 X gerechnet?

    2. Frage: Warum fehlt die sonst übliche Berechnung?

    3. Frage: Außerdem kann ich die Rückseite nicht lesen. Wer hilft das weiter?





    .

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • Gerade habe ich im Hörter gelesen, dass die Minimaltaxe für Fahrpost galt, da nur Briefe zugelassen waren, doppelte Briefgebühr. Also sind bei meiner Berechnung 2 Sgr. zu wenig veranschlagt. Porto somit 4 Sgr. statt 2 Sgr.

    Somit Gesamtbetrag 31 Sgr. oder 93 X bzw. 1 f 33 X.

    Die fehlenden 2 x sind Rundung?

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • Lieber Erwin


    der Beleg lief nicht innerhalb Preussen sondern in das Thurn und Taxisische Gebiet und so galten die Taxen des DÖPV.

    Immerhin zahlte der Empfänger 1 Gulden 35 Kreuzer insgesamt. Die Grenze zwischen Preussen und dem Thurn und Taxisischen Gebiet ist laut Vertrag die echte Grenze, da die Entfernung unter 20 Meilen lag, hier ca. 15 Meilen.

    Leider ist auch zu beachten, dass die Taxen im Taxis gern hochgerechnet wurden. Vielleicht schaffst du es so heraus zu bekommen.


    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf

  • Hallo Erwin, der Absender wollte 25 Sgr, diese ergeben umgerechnet (mal 7 durch 2) 87,5 XR, aufgerundet 88 Kreuzer. Hinzu kam vom Absender noch das Entgelt für Prokura (4 xr bei TT), dazu noch evtl. Port und evtl. auch etwas für den Postschein.

    So die Berechnung, wenn es zwei TT-Orte gewesen wären.


    Gruß Taxis 107 :)

    Mitglied im DASV

  • Lieber Erwin


    Ich rechne mal so:

    25 Sgr. Postvorschuß aufgerundet 88 Kreuzer

    1 Sgr. ProCura = 4 Kreuzer

    1 Sgr Fahrposttaxe für Preussen = 4 Kreuzer

    2 Sgr. Fahrposttaxe für Taxis nicht 7 Kreuzer sondern 8 Kreuzer - so rechnete Taxis gern.

    Summe in Kreuzer = 104

    1 Kreuzer Bestellgeld nehme ich an um auf die 105 = 1 Gulden 45 Kreuzer zu kommen.


    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf

  • Hallo, bis 1 fl 45 XR war das bei TT Briefpost, darüber Fahrpost.

    Vermerkt sind 1 fl 35 XR, also 95 Kreuzer, 88 für den Postvorschuss, 4 Procura, bleiben drei XR Rest. Das ist für das Porto. Evtl. haben die tatsächlich beim Umrechnen nicht 88 angesetzt, sondern sind bei 87,5 geblieben und dann 3,5 XR Porto, dann wären wir bei 95 XR.

    Alles klar?

    Gruß Taxis 107 ;)

    Die Zeitung hat das per Brief gesendet an das Schultheisenamt, also Bürgermeisterei. Da mußte nix an Bestellgeld bezahlt werden.

    Mitglied im DASV

  • Hallo Erwin zeigt doch mal den Briefinhalt, da würde sich evtl. klären, was die Kölner Zeitung berechnete . . .

    Gruß Taxis 107 :)

    Mitglied im DASV