Liebe Sammlerfreunde,
die Verwendung der Dienstwertzeichen der Staatsbehörden von Württemberg in das Ausland, wie z.B. in die Schweiz war unzulässig. Aber es gab auch legale Möglichkeiten, wie z.B. bei diesen Beleg. Hierzu eine Dienstpostkarte aus Stuttgart nach Basel vom 2. April 1886, aber "Postlagernd St. Ludwig im Elsaß". Dies war natürlich möglich, denn St. Ludwig im Elsaß gehörte zu dieser Zeit zum Deutschen Reich und liegt direkt angrenzend neben Basel.
Beste Grüße von VorphilaBayern