Unzureichend frankirt

  • Hallo Erwin,
    ich will hier nicht mir Kleinigkeiten daherkommen, aber mir ist aufgefallen, dass du auf deinen Blättern manchmal Nachporto und in anderen Fällen Nachgebühr schreibst. Das sollte einheitlich sein. Wobei mir ehrlich gesagt beide Bezeichnungen gar nicht gefallen. Ich würde mich da am Text des Postvereinsvertrages halten, dort steht (zumindest in der bayerischen Ausgabe, dürfte aber allgemein so sein) Ergänzungstaxe, was den Nagel auf den Kopf trifft. Dabei auch gleich der Hinweis auf den Zuschlag für unfrankierte Briefe, dieser lautet Taxzuschlag.
    Gruß
    Udo

    PS: Deine gezeigten Briefe sind erste Sahne!

  • in Östererich rechnete man nicht in Neugroschen sondern in Neukreuzern.

    Liebe Grüße

    Jürgen

    Lieber Jürgen,

    Danke dafür. Ich weiß wohl, dass es Neukreuzer sind, aber wo ich schusseln kann, tue ich es. :(

    Danke auch dir Udo. Vielleicht muss ich mal in den preußischen Amtsblättern schauen was dort steht.
    Oder kann mir einer der Preußen-Spezialisten weiterhelfen?

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • Ich komme noch mal zurück auf

    Nachporto
    Nachgebühr
    Ergänzungstaxe
    Ergänzungsporto

    die alle die zu wenig bezahlte Briefgebühr meinen. Im Preußenhandbuch habe ich dafür den Begriff Ergänzungsporto gefunden. In Postverträgen, die Preußen betreffen, bin ich noch nicht fündig geworden.

    Der Begriff für die "Strafgebühr", die so nicht genannt wurde, habe ich den Begriff "Zusatzgebühr" verwendet, den ich mal irgendwo so gelesen habe. Udo nennt ihn "Taxzuschlag".

    Gibt es dazu andere Meinungen oder Diskussionsbeiträge? Speziell aus dem Preußen-Bereich?

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • Für mich trifft Ergänzungsporto das schon ziemlich genau. Schließt fehlendes und auch Straf/Zusatz mit ein

    Liebe Grüße

    Harald

    Wein- und Sektstadt Hochheim am Main


  • Im DÖPV-Vertrag wird der fehlende Anteil bei unterfrankierten Briefen Ergänzungsporto genannt.
    Der Zuschlag für Portobriefe wird im o.g. Vertrag Portozuschlag genannt.

    Viele Grüße
    Michael

    Mitglied im DASV - Internationale Vereinigung für Postgeschichte

  • Hallo Sammlerfreunde,
    hier der Text aus dem Originalabdruck des Postvereinsvertrages aus dem Taxis-Archiv Rgensburg von 1850:

    Und hier die erlassene bayer. VO zum revidierten Postvereinsvertrag von 1858 betreffend der Übernhame dieser Regularien für Bayern:

    Die Bezeichnungen wurden leicht unterschiedlich gewählt. Ob nun Taxe oder Porto verwendet wird, kann sich Erwin heraussuchen. Auf jeden Fall ist wohl beides korrekt und besser als die falsche Bezeichnung Nachgebühr bzw. Nachporto.
    Gruß
    bayernjäger

  • Liebe Freunde,

    ich habe ja eigentlich fast alles :), finde es meist nur nicht. :(

    Nach intensiver Suche habe ich jetzt auch den passenden Artikel 21 aus dem Postvereinsvertrag vom 18. August 1860. die unfrankirten und ungenügend frankirten Briefe betreffend gefunden.

    Also jetzt merken:
    Nicht Nachporto, sondern Ergänzungsporto, ergänzt das ungenügende Franko zur korrekten Briefgebühr.
    Nicht Zusatzgebühr sondern , Zuschlagporto, wird zur korrekten Briefgebühr zugeschlagen.

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

    Einmal editiert, zuletzt von preussen_fan (16. August 2024 um 19:31)

  • Ja Michael,

    das hattest du geschrieben und das hat mir auf die Sprünge geholfen, diese Vorschrift herauszusuchen und hier einzustellen.

    Viele Dank noch mal an alle. die mich bisher unterstützt haben. Ich bin euch wirklich dankbar dafür. Ohne eure Hilfe hätte meine Stempelsammlung nicht annähernd das Niveau, das sie heute hat.

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan