• Eine schöne Nachverwendung habe ich erstanden.:)

    Die Vorderseite war noch einfach zu analysieren: Es handelt sich um eine bayerische Diestpostkarte; eine DP 4, die bis zum 30.6.1920 gültig war. Da aber der Fürther Stempel vom Typ 36 (lt. Dr. J. Helbig) mit UB b das Datum vom 10. August 1920 zeigt, war der Wertstempel nicht mehr frankatur - gültig, ergo sind die 10 Pfennig zur Portoberechnung passé. Die Frankatur der reichsdeutschen Dienstmarken (MiNr. D25) summierte sich auf 20 RPfg. Die Nachforderung der Portokontrolle für die Zustellung einer Postkarte im Ortsverkehr wurde deutlich sichtbar mit 20 Reichspfennige notiert. 

    Die Vorladung, geschrieben vom Gerichtsschreiber, ist noch zum gutenTeil lesbar aber die markierte Stelle macht es etwas unleserlicher. kann Dieter i.e. Klesammler mir bitte wieder helfen?

    "Extra Bavariam non est vita et si est vita non est ita."

  • ... ein feines Stück - Glückwunsch zum Kauf.

    Das scheinen mir 2 Worte zu sein, das hintere davon könnte "Vater" heißen, aber sicher bin ich mir nicht ...

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Ich hoffe der Beleg passt hier, auch wenn der zeitliche Rahmen limitiert ist.

    Brief des Rechtsanwalt Prochownik aus Donauwörth an das Amtsgericht in Höchstädt an der Donau.

    Frankiert mit 40 Pfennig, was in der Portoperiode 6 (01-01-1921 bis 31-12-1921) für einen Breif bis 20 Gramm nicht gereicht hätte, da waren 50 Pfennig zu zahlen.

    Wenn ich die Nachgebührenregelung richtig intepretiere (doppelter Fehlbetrag) war der Brief schwerer als 20 Gramm, und hätte 80 Pfennig gekostet.

    80 Pfennig minus die verklebten 40 Pfennig mal 2 macht dann die angeschriebenen, und beim Hr. Rechtsanwalt kassierten, 80 Pfennig.

    Rückseitig lese ich:

    Inhalt entnommen

    Portozahlung verweigert

    Wo der "P" und "P.K." Stempel platziert wurden lässt sich wohl nur mit Vergleichsmaterial klären.

  • Hallo Christoph,

    ja, so war`s, den einschlägigen Auszug aus der Postordnung Bayern 1917 (§ 43 Ziff. IV) anbei:


    Und Portokontollstempel auf Paketkarte ist immer was feines.

    Schönen Gruß

    Tim :thumbup:

    Wer um Postgeschichte einen Bogen macht, läuft am Schluss im Kreis