Eine schöne Nachverwendung habe ich erstanden.
Die Vorderseite war noch einfach zu analysieren: Es handelt sich um eine bayerische Diestpostkarte; eine DP 4, die bis zum 30.6.1920 gültig war. Da aber der Fürther Stempel vom Typ 36 (lt. Dr. J. Helbig) mit UB b das Datum vom 10. August 1920 zeigt, war der Wertstempel nicht mehr frankatur - gültig, ergo sind die 10 Pfennig zur Portoberechnung passé. Die Frankatur der reichsdeutschen Dienstmarken (MiNr. D25) summierte sich auf 20 RPfg. Die Nachforderung der Portokontrolle für die Zustellung einer Postkarte im Ortsverkehr wurde deutlich sichtbar mit 20 Reichspfennige notiert.
Die Vorladung, geschrieben vom Gerichtsschreiber, ist noch zum gutenTeil lesbar aber die markierte Stelle macht es etwas unleserlicher. kann Dieter i.e. Klesammler mir bitte wieder helfen?