Die Portoperiode 27b umfasst alle Belege der Rosettenmustermarken ausschließlich in Rentenmark (Mi. 338-343) im Dezember 1923.
Zum 1. Dezember 1923 wurde die sachwertgedeckte Rentenmark neben der weiterhin gültigen Mark eingeführt. Der feste Umrechnungskurs betrug 1 Rentenmark zu 1.000.000.000.000 (1 Billion) Mark. Der Umrechnungskurs zum US-Dollar 4,20 RM = 1 $ .
Die Reichspost verausgabte am 1.12.1923 Briefmarken in Rentenmarkwährung mit dem bekannten Rosettenmuster (Mi. 338-343).
Die Portosätze der PP26 wurden nochmals erhöht, sodaß der einfache Fernbrief 10 Rpf. (=100.000.000.000 M) kostete.
Fernbrief am 6.12.1923 in Berlin aufgegeben und durch Eilboten nach Frankfurt/Main gesandt. Das Porto für den einfachen Fernbrief (10Rpf.) und den Eilbotenzuschlag (30 Rpf.) wurde mit 10 Rpf. Rosettenmarken Mi.340 frankiert.
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Michael