Preußen - Württemberg

  • Hallo,


    bei diesem Postvorschußbrief (20 Sgr.) vom 14.4.1829 aus Berlin nach Württemberg wurden in Bayern 2 fl. 5 Kr. oder 125 Kr. in Auslage genommen. Umgerechnet waren dies ca. 29 3/4 gGr. bzw. ca. 35 3/4 Sgr.

    Kann jemand nachvollziehen, wie die bayerische Post auf diesen Auslagebetrag kam?


    Grüße von liball

  • 00Hallo lieber Karl!

    Ich habe diesen Brief längere betrachtet. Dazu kann ich mir den hohen Betrag von 20 Silbergroschen nicht erklären. Als Postvorschuß angegeben musste hier die Post 20 Silbergroschen vorschießen damit der Brief befördert wird und erwartet die Post diesen Betrag von Empfänger zurück.Oder eine andere Möglichkeit. Der Absender musste diesen Bertag vorschießen da die Postannahme nicht den Betrag wissen kann welchen die weiteren Postämter für ihren Dienst berechnen werden . Sollten die Gebühren geringer anfallen,dann bekommt der Absender den zuviel bezahlten Betrag zurück. Hier liegt wohl meine Kenntniss im Unwissenheit. Habe das Wort Postvorschussbrief wohl des Öfteren gelesen,aber da dieser Brief größere Gebühren zeigt möchte ich hier genaueres lernen

    Bitte darf ich hier wieder etwas dazu lernen. Mit Dank im voraus grüßt: Planke

  • Hallo Planke


    Postvorschuß ist mit Nachnahme zu übersetzen.


    Hallo Liball


    also ich versuche es mal so:

    Postvorschuß war 20 Sgr. 9 Pfennige = 20 3/4 Sgr.

    + ProCuraAnteil 75% für die aufgebende Post von 1 1/2 Sgr. = 22 1/4 Sgr.

    Weiterhin sind 9 3/4 Sgr. notiert - höchstwahrscheinlich das preussische GeldPorto + Entfernungsporto.

    Damit ergeben sich 32 Sgr. was erstmal 112 Kreuzer wären. Bis zur bayrischen Auslage fehlen noch 13 Kreuzer, welche eventuell Transitgebühren für Taxis bis Hof, RestproCura von 1/2 Sgr. enthalten.


    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf

  • Hallo werter Magdeburger!

    Danke für Deine Aufklärung Nachnahme ist fgür mich ein geläufiger Begriff Danke für Deine Hilfe. So verstehe ich das Wort Postvorschuß richtig.

    Vielen Dank und Grüße: Planke

  • Hallo Magdeburger,


    vielen Dank, du hast mir sehr geholfen.

    Kannst du die links oben stehende 18 deuten? Es dürfte die selbe Tinte sein wie die 9 3/4.


    Hallo Hermann, es ist doch toll, dass wir beide von Magdeburgers Erläuterungen etwas lernen können.


    Grüße von liball

  • Hallo Ulf,


    die Notiz links oben lese ich als 18 / 2 ¾ die zusammen die als Vorschuß angegebenen 20 ¾ Sgr ergeben + 1½ Sgr Procura-Anteil = 22¼ Sgr.

    Dann sehen wir: Auslage 2 / 5 (2 fl. 5 xr [= 125 xr]) und darunter 12 xr jeweils in grün. Die 2 fl 5 xr entsprechen aber ca 35 ¾ Sgr. Aber auch bei den von Ulf angegebenen 9 ¾ Sgr Portoanteil sind wir nur bei 32 Sgr. Da fehlen immer noch 3 ¾ Sgr bis zum umgerechneten Betrag von 2 fl 5 xr.

    Wir sehen weiter 2 f 17 / 02 f 18 → 2 f 20

    Sehe ich das halbwegs richtig? Hat jemand eine Erklärung?


    beste Grüße


    Dieter

  • Hallo Klesammler,


    12 Kr. war der bayerische Transit. Hier hinzu das fremde Porto + Postvorschuß = 2 fl. 17 Kr.

    Nun wird es kompliziert. Neuenburg lag in Württemberg direkt an der badischen Grenze. Hatte zu dieser Zeit jedoch keine Posteinrichtung. Pforzheim lag jedoch in Baden. Es ist durchaus möglich, dass der Brief nach Pforzheim lief.

    Wenn dem so wäre, hätte Württemberg keinen Transit berechnet, daher "0". In Baden kamen 1 Kr. Bestellgeld + 2 Kr. Procuragebühr hinzu 2 fl. 20 Kr.


    Grüße von liball

  • Hallo liball,


    vielen Dank für die Erklärung. So ungefähr hatte ich das vermutet. Da unten angeben ist p Pfortzheim, ist der Brief möglicherweise wirklich über Baden gelaufen.

    Aber damit ist noch nicht geklärt, wie wir von 22¼ auf 35½ Sgr kommen.


    beste Grüße


    Dieter

  • Postvorschuß ist mit Nachnahme zu übersetzen.

    liebe Sammlerfreunde, der gravierende Unterschied zwischen Postvorschuss und Nachnahme ist, dass der Vorschuss dem Absender schon bei der Aufgabe ausgezahlt wird, noch bevor die Post das Geld beim Empfänger kassiert hat. Deshalb auch die Prokuragebühr.

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • Lieber Erwin


    zwischen beiden gibt es keinen Unterschied.

    ProCura fiel bei beiden an. Nachnahme ist eher in den süddeutschen Staaten zu finden im Gegensatz zu Postvorschuß.

    In Preussen war letzteres gebräuchlich. Jedoch ist zu bezweifeln, dass die Postbeamten diesen Betrag schon bei der Aufgabe eines solchen Poststückes auszahlte. Im Falle des Nichteinholen könnens des Betrages beim Empfänger haftete der Postbeamte, welcher diesen Betrag schon im Vorfeld auszahlte.


    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf

  • Hallo Ihr Freunde hier im Forum!

    Da mir immer noch der Brief von Liball über den Postvorschuß meine Gedanken beschäftigt möchte ich hier mein mögliches Gedankenergebnis darstellen: Der Absender des Briefes möchte hier dem Empfänger des Briefes im Voraus eine Ware oder Dienstleistung bezahlen. Diese Bezahlung teilte er dem Empfänger auf der Adressseite mit. Somit weis der Empfänger,dass eine Vorschußzahlung durch die Post an ihm ausgehändigt wird. Über die Gebühren soll sich der Postbeamte rechtfertigen und sie dem Absender ober Empfänger aufrechnen. Hier haben Absender und Empfänger keinen Einfluß,oder es gibt eine Vereinbarung. Für mich ist sehr wichtig, dass der Vorschussbetrag auf der Vorderseite oder Siegelseitig notiert ist. Nachnahme Zahlungen gab es früher öfters bei Dokumenten Anforderungen von Ämtern.

    Ob ich hier sie richtig liege? Ansonsten Bitte um Richtigstellung. Danke und Liebe Grüße: Planke

  • Hallo Planke


    der Beleg ist adressiert "An Ein Königl. Württembergsches Wohllöbliches Ober Amts Gericht", das heißt, es ging an eine Behörde.


    Der Postvorschuß, hier von 20 Sgr. 9 Pfennige entsprechen in etwa 72 3/4 Kreuzer. Bei Postvorschüßen können Kreuzerteile berechnet worden sein.

    Die Siegelseite bleibt verborgen, jedoch kann der einzuziehende Betrag für alles mögliche stehen. Er hatte auch auf der Vorderseite zu stehen.

    Jedoch war es möglich, den Grund für die Forderung innen zu vermerken.

    Wenn er nur innen als Forderung vermerkt worden wäre, dann wäre es ein ganz normaler Briefpostbeleg.

    Die Höhe der Gebühren sind in einem oder mehreren Postverträgen geregelt. In mehreren deshalb, wenn mehr als zwei Postverwaltungen involviert waren.

    Leider sind häufig die Fahrpostteile heute kaum oder gar nicht mehr "auffindbar".

    Der Beleg gehört zur Fahrpost, also genau in diese Kategorie, deshalb kann ich nicht 100%ig die Gebühren aufschlüsseln, sondern nur Rückschlüsse ziehen, welche in etwa die notierten beschreiben könnten.


    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf

  • Hallo Werter Magdeburger!

    Recht vielen Dank für Deine Stellungnahme. Für mich ist die Notierung des Postvorschußes auf der Adressseite oder Siegelseite wichtig. Oder es könnte auch eine Mitteilung in einem früheren Brief sein, Wichtig ist nur für was der Postvorschuß gilt.Die Gebühren muß der Empfänger so und so bezahlen, welchen Weg der Brief auch nimmt.

    Vielen Dank und Grüße: Planke

  • Hallo liball,


    wenn du den Brief etwas umfaltest kann man auch das erfreulich deutlich geprägte Papiersiegel in seiner Gänze sehen.


    beste Grüße


    Dieter

  • Hallo,

    ein sehr schöner Brief.

    Neben der Aufstellung der Kosten für eine angeforderte Urkunde, die das königl. ? Stadtgerichte der Residenzstadt Berlin vom Gericht in Neuenburg bezahlt haben wollte, enthält der Text folgendes:

    ...... betragenden Kosten haben wir übrigens der Kürtze wegen durch Postvorschuß entnommen.

    Postvorschußbriefe waren durch die Procura teuer, deshalb der Hinweis. Nur was war die Alternative.

    Nach Rechnungserhalt im Normalbrief hätte Neuenburg den Betrag nur durch einen Wertbrief mit Bargeld in Berlin ausgleichen können, das hätte erheblich länger gedauert. 1829 war dies die einzige Möglichkeit.

    Am 1.10.1878 entfiel bei der Reichspost die Möglichkeit, das Postämter den Vorschuß bei Amtsbriefen sofort auszahlen konnten. Somit war " Postvorschuss" Geschichte, es galt nur noch Nachnahme.

    Beste Grüße Bernd