• Hallo Sammlerfreunde,

    Ein Siegelbrief geschrieben vom “ Der hochfürstl. Salzburgl. Consistory zu dem geistlichen President Director Canzler und Rath."

    Adressiert an „…Den hochwürdig Wohlgebohrnen unsern besonders lieben Herrn Rathsfreund Francisco Bernardo Stürkh Freyherrn von Plenkenwarth hochfürstl. Salzburger cons. Probst auf St. Virgilienberg zu Friesach in Kärnten. Erzpriester in Oberkärnten und Stadtpfarrer zu Gmündt……“

    Der Brief wurde mit einem schönen, papiergedeckten erzbischöfliches Wachs-Siegel mit Umschrift „ Decret.offialat Curiae Salisb“ verschlossen

    Das Schreiben ist datiert mit Salzburg den 20. August 1703.

    Im Inhalt des Schreibens geht es um eine Schlägerei im Wirtshaus von DÖLLACH (Kärnten), die zwischen dem Pfarrer von SAGRITZ (Kärnten) und einem weiteren Herren stattgefunden hatte. Es wird angefragt, welches Recht bei der Bestrafung anzuwenden sei.

    Auszugsweise aus dem Inhalt:

    daß in dem Würthshauß zu Döllach zwischen dem Caplan zu Sägris (= Sagritz) Johann Gasser und dem hochfürstl. Unterthanen, Namens Franz Hofer für eine Schlögerey herby gangen,solche haben Wür aus dem von dem Herrn Antoni alhero eingepflichtete Inquisitionis anbefohlen...

    Dann kommt das Ansuchen, eine Entscheidung bekannt zu geben, ob in diesem Fall, wie von dem Kaplan begehrt das „Canonibus Statutis“(=Kirchenrecht) anzuwenden sei, oder die „Poenis contra Clericos“ ( Strafe gegen Kirchenleute) ,wie es der ,in den Raufhandel verwickelte Franz Hofer begehrt. ..

    Man erbittet also eine….“ Hochfürstl. Entschaidung zur weiteren Resolution….“

    Liebe Grüße

    Franz