Liebe Sammlerfreunde,
bis zum 31.3.1859 war es Vorschrift, die Marken mit dem Nummernstempel zu entwerden. Der Ortsaufgabestempel war daneben zu setzen. Ab 1.4.1859 entfiel diese Bestimmung und die Marken sollten nun mit dem Aufgabestempel entwertet werden, so dass der umständliche Gebrauch von zwei Stempeln entfiel. Allerdings galt das nicht für die Marken der 1. Ausgabe. Diese mussten auch weiterhin mit dem Nummernstempel entwertet werden.
Als erstes zeige ich eine Ganzsache mit Zusatzfrankatur der 1. Ausgabe. Die Ganzsache ist korrekt mit dem Aufgabestempel von Guhrau entwertet worden, die Marke korrekt mit dem dazugehörigen Nummernstempel 555.
Das nächste Briefstück ist meiner Meinung nach etwas Besonderes:
Das Briefstück ist nach dem 1.4.1859 abgestempelt worden, da die Marke der 3. Ausgabe schon mit dem Ortsstempel entwertet wurde, die Marke der 2. Ausgabe jedoch noch mit dem Nummernstempel. Nummernstempelentwertung war bis 31.3.1856 obligatorisch, danach nur noch für die 1. Ausgabe Pflicht. Hier hat der Postbeamte diese Regel überkorrekt aber unnötig auch auf die 2. Ausgabe angewendet.