• Hallo Erwin, das kann jeder für sich entscheiden. Die Klebezettel verhalfen den Absendern, diese Gledangelegenheiten schneller durchzuführen. Und das wurde von der damaligen Post auch unterstützt und war nicht verboten.

    Nun folgt der 3. Klebezettel aus meiner Sammlung, diesesmal aus der Zeit des Norddeutschen Bundes. Es gibt aus der Provinz Oberhessen noch weitere Druckereien, die solche Klebezettel ebenfalls verwendeten, siehe die letzte Erivan-Versteigerung, da ist bei Preußen ein ähnlicher Brief aus Schlitz/Lauterbach (Los 221) zu sehen gewesen. Die Procuragebühr, in diesem Fall 3xr, mußte bei den Orten, die vom Avers-5-Vertrag betroffen waren, bei der Aufgabe entrichtet werden. Bei allen anderen Aversverträgen war dies nicht der Fall. Cloos rechnete einfach die 3 xr, die er bezahlen mußte in die Summe ein. Das ist es, was diese Gegend postalisch so interessant macht.

    Gruß Taxis107:)

  • Hallo, hier mal ein etwas außergewöhnlicher Postschein, der für die Summe von Neunzehn Tausend Acht Hundert Achtzig Sieben Gulden verwendet wurde. Hierbei ging es um den Erwerb eines landwirtschaftlichen Gutes. Alleine für das Franko waren 27 fl 36 xr und dazu noch 2 xr Scheingebühren fällig. Das dürfte bei der Fahrpostbeförderung für eine große Kiste gesorgt haben. Die Summe dieser Erbschaftsangelegenheit ging an den Minister May zu Cassel im Jahre 1860.

    Gruß Taxis107 :)

  • Wunderschönes Stück, Heinrich und so hohe Beträge sieht man nur selten auf alten Postscheinen; wenn man dann noch den Bezug heraus finden kann, wie du hier, ist alles bestens. :):)

    Liebe Grüsse vom Ralph


    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Ich denke mal, die haben damals in Kisten und Fässer die Münzen durch Hessen gekarrt . . .

    Vielleicht auch einen Teil in Scheinen. Wie sagt man in Hessen: "Mer waas es nett?"

    Spannend ist die Geschichte dahinter. Die Erwerber waren die Brüder Schwarz, eine Warenhandlung mit aller Verkauf und internationalen Niederlassungen. Das große Anwesen trug erst den Namen "Meyersches Gut", dann die "Schwarzschen Gärten". Heute steht da die 1957 eingeweihte erste Mittelpunktschule Hessens mitten im Ort.

    Taxis 107;)

    Mitglied im DASV

  • ... wenn kein Gewicht angegeben war auf dem Schein, dann wäre auch eine Schuldverschreibung bzw. ein Wechsel, eine Bankbürgschaft etc. möglich - die war so viel wert wie viel Geld in Kisten und Fässern, war aber auch leichter zu stehlen ...

    Liebe Grüsse vom Ralph


    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.


  • Liebe Sammlerfreunde,

    hierzu folgender Fahrpostbrief (Vorschußbrief über 10 Gulden 8 Kreuzer) aus Fulda (Kurfürstentum Hessen / Thurn und Taxis'sche Lehenspostanstalt) vom 10. November 1817, nach Würzburg (Bayern). Handschriftlicher Aufgabevermerk "De Fuld". Innen "Präsentiertvermerk vom 26. November 1817", sowie Vermerk "10 Gulden 45 Kreuzer Postauslage und Porto bezahlt".

    Liebe Grüße,

    Hermann

  • Liebe Sammlerfreunde,

    hierzu folgender Postvorschußbrief aus Meiningen (Sachsen-Meiningen / Thurn und Taxis'sches Postgebiet) vom 19. April 1829, nach Birkenfeld über Hassfurt (Bayern). Zu den Taxierungen kann ich wenig beitragen. Unter anderen ist vermerkt: "1 gg den Botten" = 1 Gutegroschen den Boten. Der Empfänger bezahlte 1 Gulden 12 Kreuzer. Der Postvorschuß war 49 1/2 Kreuzer.

    Liebe Grüße,

    Hermann

  • Ein schöner Brief mit allerlei Berechnungen. Sachsen-Meinigen rechnete mit Gulden/Kreuzer. Der Absender berechnete auf der Innenseite in Groschen. Daher Umrechnung bei der Postaufgabe in Kreuzer.

    Porto, Procura, Postschein sind die Auslagen von 58 xr, evtl. noch die von 1824 bis 1842 erhobenen 5 % Teuerungszuschlag, der Botenlohn, so kommen die 1 fl 12 Kreuzer zusammen.

    Gruß Taxis107:)

    Mitglied im DASV

  • Gerade eingetroffen ein Beleg aus dem Jahr 1860. Eigentlich hatte mich nur der Klebezettel interessiert, da die Variante II mit kleiner Nummer aus Mainz noch eine Lücke im Album zeigte.

    Nun hat er doch mehr verlangt :)

    Postvorschuss (Nachnahme) von Mainz nach Worms vom 02. Juli 1860 über den Betrag von 2 Gulden 42 Kreuzer, die angeschrieben sind und die der Einlieferer durch Vermerk auch erhalten hat.

    Wie setzt sich das Porto und die Gebühr zusammen? Bei der blauen 8 gerate ich schon in Schwierigkeiten, da das Porto für den Brief bis 8 Meilen 7 Kreuzer betrug. Dazu noch die Gebühr für die Nachnahme von 3 Kreuzern. Der Empfänger zahlte 2 Gulden 56 Kreuzer (wenn ich es richtig lese) und zusätzlich 2 Kreuzer Bestellgeld. Ich sitze schon eine geraume Zeit vor den Unterlagen und bekomme irgendwie die Differenz von 14 Kreuzern geregelt.

    Die Siegelseite zeigt lediglich nur den Distributionsstempel von Worms.


    Liebe Grüße

    Harald

    Wein- und Sektstadt Hochheim am Main


  • Nun habe ich mich nochmals intensiver mit obigen Beleg beschäftigt.

    Wir befinden uns unzweifelhaft im Bereich der Fahrpost (bei Thurn und Taxis war eine strikte Trennung von Fahr- und Briefpost gehalten) wie man an zwei Merkmalen erkennen kann. Zum Ersten der Taxquadrataufkleber (es gibt mindesten 6 Bezeichnungen für den Klebezettel), der nur von der Fahrpost verwendet wurde. Zum Zweiten der Nachnahmebetrag von 2 Gulden 42 Kreuzern (bis 1 3/4 Gulden war die Briefpost zuständig, aber auch auf Verlangen des Kunden die Fahrpost) , der nur von der Fahrpost einzuziehen war. Der Aufgabeort Mainz befand sich ebenso wie die Empfängeradresse Worms im Großherzogtum Hessen. Also eine innere Thurn und Taxis Angelegenheit im Postbezirk.

    Bei der Berechnung des Gesamtbetrages sind fünf Teile enthalten.

    1. Nachnahmebetrag von 2 Gulden 42 Kreuzer
    2. Porto des Briefes von 4 Kreuzern unter 1 Loth 5 bis 15 Meilen Entfernung
    3. Procura 8 Kreuzer
    4. Scheingebühr von 2 Kreuzern
    5. Bestellgeld der Fahrpost von 2 Kreuzern

    Ergibt zusammen 2 Gulden 56 Kreuzer plus die unter dem Bruchstrich (wie bei Thurn und Taxis üblich) ausgewiesenen Bestellgeldforderung von 2 Kreuzern.

    Der springende Punkt war die Berechnung der Procura. Im Großherzogtum Hessen gab es ein anderes Verfahren als in den anderen Gebieten, oder auch im Postverein. Hier wurde die Procuragebühr pro vollen Gulden mit 3 Kreuzern berechnet. Übersteigende Anteile sind pro volle 1/3 Gulden mit 1 Kreuzer anzusetzen. In diesem Fall:

    2 Gulden = 2 mal 3 Kreuzer = 6 Kreuzer

    42 Kreuzer = 2 Kreuzer

    insgesamt also 8 Kreuzer zusammen.

    Literatur: Lethaus/Schenk Die vereinheitlichten Taxen der Thurn und Taxisschen Post 2002

    Quellen: Generalien der Thurn und Taxischen Postverwaltung sowie deren Beiblätter

    Hier eine Tabelle um den Unterschied deutlich zu machen. Es wurde nicht auf den vollen Gulden aufgerundet wie eigentlich üblich, sondern dieser nochmals gedrittelt. Als Beispiel wäre bei einer Nachnahme von 2 Gulden 19 Kreuzern die überspringenden Kreuzer frei gewesen. Erst ab den vollen 20 Kreuzern wäre ein weiterer Kreuzer Procuragebühr fällig gewesen.

    Gebietbis 15 Kr.

    über 15 Kr.

    bis 39 Kr.

    über 39 Kr.

    bis 1 fl.

    pro fl.

    über 1

    pro volle 1/3 fl.

    GH Hessenfrei2331
    Gebietbis 10 Kr.

    über 10 Kr.

    bis 20 Kr.

    über 20 Kr.

    bis 40 Kr.

    über 40 Kr.

    bis 1 fl.

    pro fl.
    H Nassaufrei1233

    Liebe Grüße

    Harald

    Wein- und Sektstadt Hochheim am Main


    2 Mal editiert, zuletzt von guy69 (30. September 2024 um 09:09)

  • Hallo, ganz gut, was du da berechnet hast.

    2 fl 42 xr ist der Postvorschuß, 8 xr Procura, dazu kommen 2 xr für den Aufgabepostschein, in diesem Falle ist der Brief mit der Fahrpost befördert worden. Frage: ist der Begleitbrief verschlossen gewesen und über 1 Loth schwer, dann müßte noch eine Briefgebühr bezahlt werden, die war 4 xr. Summe dann 2 fl 56 xr. Die 2 xr Bestellgeld zahlte der Empfänger der Sendung.

    Gruß Taxis107

    Mitglied im DASV

  • Ja, der Brief ist verschlossen gewesen und sogar noch mit Inhalt. Bin leider noch nicht dazugekommen ihn zu transkribieren. Würde mich schon interessieren was der Herr Notar mitgeteilt bekam.

    Liebe Grüße

    Harald

    Wein- und Sektstadt Hochheim am Main


  • Na, das ist schon mal sehr gut, denn von Fahrpostbegleitbriefen, bei denen der Inhalt
    a) verschlossen ist und b) über ein Loth Gewicht ist, gibt es c) nur sehr wenige.

    Deiner könnte so einer sein.

    Ich habe selbst nur bisher nur 2 registriert, da ging es um Einzahlungsquittungen zur Unterstützung von Soldaten, die im Begleibrief waren, daher mußte dann das Gewicht des Begleitbriefes wenn er verschlossen und über ein Loth war noch die reguläre Briefgebühr zusätzlich bezahlt werden. Wäre er über 3 Loth, wäre das doppelte Porto fällig.

    Dann wäre dein Brieflein von Mainz nach Worms eine echte Rarität.

    Näheres zum Postvorschuß findest du in den Beilagen zum DASV-RB vom Februar und Juni 2024.

    Gruß von Taxis107:)

    Mitglied im DASV

  • Nein, doppelt schwer war er nicht. Das Briefporto fiel so oder so an bei Postvorschussbriefen. Mainz-Worms ist das klassische 4 Kreuzer Porto für 5 bis 15 Meilen im Postbezirk (1860).

    Liebe Grüße

    Harald

    Wein- und Sektstadt Hochheim am Main