Hallo Erwin, das kann jeder für sich entscheiden. Die Klebezettel verhalfen den Absendern, diese Gledangelegenheiten schneller durchzuführen. Und das wurde von der damaligen Post auch unterstützt und war nicht verboten.
Nun folgt der 3. Klebezettel aus meiner Sammlung, diesesmal aus der Zeit des Norddeutschen Bundes. Es gibt aus der Provinz Oberhessen noch weitere Druckereien, die solche Klebezettel ebenfalls verwendeten, siehe die letzte Erivan-Versteigerung, da ist bei Preußen ein ähnlicher Brief aus Schlitz/Lauterbach (Los 221) zu sehen gewesen. Die Procuragebühr, in diesem Fall 3xr, mußte bei den Orten, die vom Avers-5-Vertrag betroffen waren, bei der Aufgabe entrichtet werden. Bei allen anderen Aversverträgen war dies nicht der Fall. Cloos rechnete einfach die 3 xr, die er bezahlen mußte in die Summe ein. Das ist es, was diese Gegend postalisch so interessant macht.
Gruß Taxis107