Hallo zusammen,
Ganzsachenausschnitte als Franktur zu verwenden, war lt. Verordnung von 1875 ausdrücklich verboten. Trotzdem gingen ab und zu Stücke ohne Beanstandung durch,
sie sind aber nicht gerade Massenware. Einen solchen Beleg von 1892 mit Verwendung eines akkurat ausgeschnittenen Wertstempels aus U7 konnte ich kürzlich an Land ziehen.