Fragen zu Postvorschuß

  • Büren_Zweizeiler_24-9_n_Salzkotten.jpg

    Vorphilabrief von Büren nach Salzkotten an einen Leutenant Wichmann am 24/9.

    Wurde eine Portovorschuß von 12 Silbergroschen und 4 Pfennig gezahlt?

    Was bedeutet der Vermerk unter Portovorschuß?

    Was bedeuten die anderen Einträge in schwarz und rot?

    Handelt es sich hier um einen Wertbrief mit 44 3/4 Silbergroschen?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • Hallo Wolf12

    der Postvorschuß betrug 1 Rt (Reichsthaler 12 Sgr. 4 Pfennige. Das ProCura betrug insgesamt 3 Sgr., wobei 25 % die Aufgebende Postanstalt bekam.

    Allerdings scheint es so zu sein, dass in der Summe von 44 3/4 Sgr., dass neben dem Postvorschuß die 75% ProCura für die ausgebende Postanstalt eingerechnet worden, also 42 1/3 PV (aufgerundet 42 1/2 Sgr.) + 2 1/4 Sgr = 44 3/4 Sgr.

    Dazu nun 1 Sgr. Porto für den Brief + 1 Sgr. Geldporto + 3/4 Sgr. Restprocura = 2 3/4 Sgr. + die 44 3/4 Sgr. = 47 1/2 Sgr. insgesamt als Gesamtforderung. Dann hast du alle roten Notierungen geklärt.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

  • Hallo Ulf,

    das verstehe ich nicht. Wenn der Postvorschuss 12 Sgr. 4Pfg. und das Procura 3Sgr. sowie die weiteren Gebühren einige wenige Sgr. betrug, wie kommt man da auf die 47 Sgr.?

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • Lieber Erwin

    der Postvorschuß betrug 1 Reichsthaler 12 Sgr. 4 Pfennige = 42 1/3 Sgr.

    Dieser scheint bei der weiteren Berechnung auf 42 1/2 Sgr. aufgerundet worden zu sein.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

  • Liebe Sammlerfreunde,

    mit folgendem Postvoschusbrief habe ich Probleme. Er wurde am 16.5.1867 von Düsseldorf nach Dahlen gesandt.

    Der Postvorschuss betrug 1 Thaler 14 Sgr. 3 Pfg.

    Die Entfernung betrug entweder 58 Meilen (Dahlen in Sachsen) 3 Sgr. Porto

    oder 4 Meilen (Dahlen Reg. Bezirk Düsseldorf) 1 Sgr. Porto

    Die Prokuragebühr betrug ab 1.1.1861 je Thaler ½ Sgr., macht 2 x ½ Sgr. = 1 Sgr.

    Bei der längeren Strecke ergäbe sich jetzt eine Gebühr von 3 Sgr. + 1 Sgr. = 4 Sgr.

    Bei der kürzeren Strecke ergäbe sich eine Gebühr von 1 Sgr. + 1 Sgr. = 2 Sgr.

    Berechnet wurden aber 3 Sgr.

    Es könnte höchstens sein, dass das Gewicht mehr als 1 Loth betrug, welches aber nicht vermerkt wurde.

    Dann ergäbe sich folgende Berechnung:

    4 Meilen (Dahlen Reg. Bezirk Düsseldorf) doppelt schwerer Brief = 2 Sgr. Porto,

    Die Prokuragebühr betrug ab 1.1.1861 je Thaler ½ Sgr., macht 2 x ½ Sgr. = 1 Sgr.

    Zusammen 2 Sgr. + 1 Sgr. = 3 Sgr. Jetzt passt es. Was meint ihr?

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • Lieber Erwin

    die 2. Variante ist richtig!

    Wäre er nach Sachsen gelaufen, wäre nicht der Brieftarif anzuwenden, sondern der Mindestfahrposttarif des DÖPV.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf