- Offizieller Beitrag
Liebe Freunde,
hier eine Post-Sache von 1852, in der es um die Verrechnung eines nicht bezahlten Bestellgeldes (1 Sgr. in Auslage genommen) zwischen den Postämtern von Deutsch Crone und Ratzebuhr ging:
Hier dann der Inhalt, transkribiert mit freundlicher Unterstützung unseres @bk
Das von Jastrow angerechnete Bestellgeld
1. für 1 Ins.Doc. an das Kreis Gericht
Gef. No. 2 in Knacksee zu D.Crone mit _ _ _ 6 Pfg.
2. " 1 Ins. Doc. dasselbst. " _ _ _ 6 Pfg.
Gef. No. 2 in Knacksee
Zusammen 1 Sgr. ist nicht erstattet worüber diese Bescheinigung
Ratzebuhr den 14. -Febr, 1852
Da die Königliche Kreis Gerichts Kommission hier sich weigert das Bestellgeld zu zahlen so wird hiermit 1 Sgr. ergebenst zurück gerechnet:
Ratzebuhr d. 15. Febr. 1852
Post-Expeditor - Unterschrift
Da der Empfänger die Zahlung des Bestellgeldes verweigert so ist nach § 24.1. des Expeditions - Modus die absendende Behörde dazu verpflichtet.
Dt Crone den 16en Februar 1852
Postexpeditor Amend
Gruß
Michael