Österreich - Begleitadressen Ausland

  • Triest - Ludwighafen a.Rh. 05.03.1901

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    Hallo Sammlerfreunde,

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    die große Freude über das anbei hinzugekommene Belegstück wird leider ein wenig getrübt, da mir leider noch nicht die Pakettarife Österreich-Ungarns vorliegen. Insofern muss die Erklärung der hier zum Ansatz gebrachten 82 Heller für das 5 kg schwere Paket mit einem Korb Blutapfelsinen noch etwas warten. Rein optisch ist das ein Zugewinn für die IM-Sammlung, wie man ihn sich kaum besser wünschen kann.

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    Viele Grüße

    vom Pälzer

  • :thumbup: ...ja und schon korrigiert, das B sieht auch beim "Bahnbeamten" auf den ersten Blick aus wie ein G , da ist mit der Transcriptionsroboter durchgegangen.
    Lieben Dank + Gruß !


    vom Pälzer

    Wer um Postgeschichte einen Bogen macht, läuft am Schluss im Kreis

  • Hallo Pälzer,


    du solltest dir abgewöhnen, Dinge umzubenennen. Das, was du gezeigt hast, ist eine Begleitadresse für Nachnahme-Pakete. So heißt das in Österreich und wer sich mit der österreichischen Philatelie beschäftigt, sollte auch die österreichischen Begriffe verwenden. Es ist eine amtliche Begleitadresse. Ursprünglich wurden Frachten in Österreich zusammen mit Frachtbriefen befördert, aber im Jahr 1878 wurde amtlicherseits die Bezeichnung von Frachtbrief in Post-Begleitadresse geändert.


    Der Begriff "Paketkarte" galt im Deutschen Reich, also nach dem Anschluss Österreichs ans Deutsche Reich im Jahr 1938 sowie dann nach 1945 als amtlicher österreichischer Begriff.


    Der von dir gezeigte Beleg ist die 190.Begleitadresse, die seit 1878 von der österreichischen Post ausgegeben worden war. Das, was da oben wie ein Wertzeichen zu 10 Heller aussieht, hat mit postalischen Leistungen nichts zu tun, sondern ist ein fiskalischer Werteindruck, mit dem die übliche Papiersteuer zu entrichten war. Die Kosten für die Beförderung waren damals ausschließlich durch am rechten Rand aufgeklebte Briefmarken zu entrichten, bei dir also 72 Heller. Grundsätzlich kannst du bei den Begleitadressen immer davon ausgehen, dass die aufgeklebten Briefmarken der jeweils erforderlichen Portostufe entsprachen, denn die Marken wurden jeweils vom Postbeamten aufgeklebt, nicht aber von der Person, die Ware versenden wollte. Hinzu kommt in diesem Fall noch, dass es sich nicht um einen Auslandstarif handelt, denn Post aus dem Kaiserreich Österreich-Ungarn nach Deutschland war zu der Zeit so zu bewerten wie Post innerhalb vom Kaiserreich.


    Bei der von dir gezeigten Begleitadresse werden zwei Typen unterschieden, die sich durch das rückseitige Datum unterscheiden, "189..." oder "190...". Bei dir handelt es sich also um die Begleitadresse Nr. 190b, ab dem Jahr 1900 in Verwendung.


    Wie damals in Österreich üblich, wurden amtliche Formulare (und bei Begleitadressen handelt es sich um Postformulare) nicht nur in deutscher Sprache gedruckt, sondern waren auch noch in anderen Sprachvarianten entsprechend der Sprachenvielfalt in Österreich-Ungarn in Gebrauch. Von dieser Ausgabe der Jahre 1899/1900 auf grauem Kartonpapier wurden folgende Sprachkombinationen verwendet:


    Deutsch (2 Varianten)

    Deutsch + Böhmisch (2 Varianten)

    Deutsch + Polnisch (2 Varianten)

    Deutsch + Italienisch (2 Varianten)

    Deutsch + Ruthenisch

    Deutsch + Slovenisch

    Deutsch + Polnisch + Ruthenisch

    Deutsch + Rumänisch + Ruthenisch

    Deutsch + Italienisch + Illyrisch


    Die beiden deutschen Varianten sind relativ leicht zu finden, aber alle anderen Sprachkombinationen dieser Ausgabe sind rar. Ich beschäftige mich seit 35 Jahren mit dem Thema, aber dennoch habe ich bisher neben den beiden deutschen Varianten lediglich eine gebrauchte Begleitadresse in Deutsch/Polnisch/Ruthenisch auftreiben können. Wenn dich das Thema grundsätzlich interessiert, eröffne ich an anderer Stelle ein passendes Thema.


    Viele Grüße

    Ingo

  • Hallo Ingo,


    ich bin gerade fast vom Stuhl gefallen, als ich die lange Liste der verschiedenen Versionen gesehen habe. Aber es stimmt: Österreich war wirklich ein Vielvölkerstaat.

    War eine Begleitadresse in der Funktion das Gleiche wie später eine Paketkarte?


    beste Grüße

    Dieter

  • Hallo Dieter,

    wenn man die Postgeschichte betrachtet, dann gab es in Österreich zunächst in der Zeit bis zum Jahr 1871 Begleitbriefe. Die Art der Frachtbeförderung gliederte sich aber schon damals auf in die Varianten


    Reitender Bote

    Transport mit der Postkutsche

    Transport per Schiff, z.B. mit der DDSG

    Transport mit der Eisenbahn


    Für den Transport von Waren mit der Eisenbahn oder dem Schiff gibt es entsprechende Frachtbriefe, die aber anders gestaltet sind als die ab 1871 amtlich verwendeten Frachtbriefe für den Transport mit der Postkutsche.


    Deine Frage lässt sich grundsätzlich mit ja beantworten, aber ich denke, man sollte in der Philatelie immer die Begriffe verwenden, die zu dem jeweiligen Zeitpunkt amtlicherseits vorgegeben waren. Danach haben wir es hier mit immer wieder geänderten amtlichen Begriffen zu tun. Lassen wir einmal die Zeit der Vorphilatelie weg, dann gab es für die Beförderung mit der Postkutsche in Österreich

    ab 1871 = Frachtbriefe

    ab 1878 = Post-Begleitadressen

    ab 1883 = Postbegleitadressen (ohne Bindestrich)

    ab 1885 = zusätzlich Begleitadressen für Postpakete des Internationalen Verkehrs

    ab 1890 = Post-Begleitadressen und auch Begleitadressen für ...

    (die Schriftform änderte sich immer wieder)

    ab 1919 = nur noch Postbegleitadressen


    Am 13.März 1938 hörte Österreich auf zu existieren, es wurde als Ostmark Teil des Deutschen Reiches, deutsche Gesetze und deutsche Begriffe waren zu verwenden und damit auch das Wort "Paketkarte".


    Nach dem Ende des 2.Weltkriegs beließ man es in Österreich bei dem nun gebräuchlichen Begriff "Paketkarte". Danach gilt


    bis 1938 = Frachtbrief und Postbegleitadresse

    nach 1945 = Paketkarte


    Entschuldige, wenn ich so ausführlich antworte, aber dieses Thema hier liegt mir am Herzen.


    Viele Grüße

    Ingo

  • Entschuldige, wenn ich so ausführlich antworte, aber dieses Thema hier liegt mir am Herzen.

    Hallo Ingo,


    das merkt man. Manche werden sagen, du bist überkorrekt, aber das kann dir egal sein. Du sammelst diese Art Belege und alleine durch die Schreibweise hast du eine grobe zeitliche Einordnung.


    beste Grüße

    Dieter

  • Hallo Dieter,

    ich habe bei deinem ersten Beitrag hier nicht ganz begriffen, was dir dabei so wichtig ist. Wenn du mich aufklärst, dann kann ich vielleicht mit einem Beleg ergänzen.


    Viele Grüße

    Ingo

  • Insofern muss die Erklärung der hier zum Ansatz gebrachten 82 Heller für das 5 kg schwere Paket mit einem Korb Blutapfelsinen noch etwas warten.

    Lieber Tim,

    ..da kann ich dir helfen.

    Portogebühren der Fahrpostsendungen nach Deutschland (1.1.1900 - 30.9.1916) :

    Gewicht bis 5 kg: Entfernungszone 2 - 6 = 60 Heller + 12 Heller Nachnahmegebühr = gesamt 72 Heller, welche mit den Briefmarken abgegolten wurden.

    Der Wertzeicheneindruck zu 10 Heller diente der Abgeltung der fiskalischen Gebühr.

    Liebe Grüße

    Franz

    Einmal editiert, zuletzt von Altsteirer ()

  • Wenn dich das Thema grundsätzlich interessiert, eröffne ich an anderer Stelle ein passendes Thema.


    Viele Grüße

    Ingo

    Ich würde Interesse anmelden wollen!

    Grüße aus Bempflingen
    Ulrich


    Das Leben ist zu kurz um sich darüber zu ärgern, was andere über dich denken oder sagen

    also hab Spaß und gib ihnen etwas worüber Sie reden können

    scheinbar ist ihnen ihr eigenes Leben zu langweilig

  • Bevor ich an anderer Stelle Belege der Fahrpost zeige, muss ich hier noch etwas berichtigen. Ich hatte oben geschrieben


    sondern ist ein fiskalischer Werteindruck, mit dem die übliche Papiersteuer zu entrichten war.


    Das stimmt nur zum Teil. Es ist richtig, dass es ein fiskalischer Wertaufdruck ist, aber damit wurde nicht eine Papiersteuer erhoben, sondern der fiskalische Wertaufdruck diente der Abgeltung der Frachtbriefstempelgebühr. Die Stempelgebühr der Begleitadressen begründet sich im Gebührengesetz vom 13.12.1862 und fand auch bei den im Inland mittels der Fahrpost aufgegebenen Frachtsendungen seine Anwendung (Zitat Dr.Ferchenbauer).


    So ist das, wenn man nicht ständig alle seine Handbücher auch wirklich zur Hand hat.


    Den Hinweis von Franz habe ich zur Kenntnis genommen, aber ich werde ein eigenes Thema gründen, da ich doch ein wenig tiefer in die Materie einsteigen will.

    Viele Grüße

    Ingo

  • Guten Morgen Sammlerfreunde,


    immer wieder eine Freude, ein neues Formular in die Sammlung aufnehmen zu dürfen. Diesmal aus Rumburg dem ehem. österreichischen Kronland Böhmen. Die tarifmäßige Behandlung ist offenbar die gleiche, wie in post12 dargelegt.


    Schönen Gruß

  • Pälzer

    Hat den Titel des Themas von „Österreich - Paketkarten Ausland“ zu „Österreich - Begleitadressen Ausland“ geändert.