Regierungssachen

  • Lieber Franz,


    ein hoch interessantes Stück. Wie Dietmar schon geschrieben hat, konnten die Drucker die Meldung blitzschnell umsetzen.

    Übrigens gibt es bei allen obersten Behörden einen „Giftschrank“, in dem schon die Nachrufe aller noch lebenden Behördenleiter gelagert werden. Im Bedarfsfalle reicht dann eine Aktualisierung und schon kann gedruckt werden.


    Einen Hinweis für unsere Nichtbayern: Ludwig II ist im Würmsee ertrunken, der erst 1962 in Starnberger See umbenannt worden ist.


    Grüße aus Frankfurt

    Heribert

  • Das gibt es nicht nur bei den "obersten" Behörden. Auch die Zeitungen hatten und bewahren noch einen "Vorrat" für Nachrufe, in den das Lebenswerk eines Verstorbenen bereits zu seinen Lebzeiten stellt wurde. Allerdings muß das Geschriebene des Öfteren überprüft und ergänzt werden. Meist kommt eine Todesnachricht zu ungelegener Zeit.


    Gruß vom Taxis107 ;)

    Mitglied im DASV

  • Meist kommt eine Todesnachricht zu ungelegener Zeit.

    ... vor allem für den Betroffenen ...


    Ich glaube auch nicht, dass es lange dauerte, bis man das fertig hatte. Dann ging halt die Hälfte der Münchener Telegraphisten an die Arbeit und telegraphierten an alle bayer. Behörden (und das waren sicher Tausende) immer die gleiche Leier, damit das ganze Land wußte, was mit dem "Kini" passiert war.


    Ob das jetzt Mord, oder Suizid war, wüßten wir erst, wenn wir das geheime Archiv der Wittelsbacher lüften dürften - aber dazu wird es lt. Verfassung Bayerns wohl nie kommen ...

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Hallo,

    auf meinem neusten Blatt habe ich zwei portofreie Regierungssachen aus Scheinfeld.

    Bevor ich es ausdrucke warte ich sicherheitsheitshalber auf eure Kommentare.

    Mit besten Grüßen, Siegfried


  • Hallo Siegfried,


    soweit alles richtig - wenn du aber beim unteren Brief von Fahrpost sprichst, was ja richtig ist, solltest du beim oberen Brief dann konsequenterweise Briefpost schreiben.


    Der Vermerk "gegen Recepisse" ist zweischneidig - mal notierte man das, um die Recommandation anzuzeigen, mal um anzuzeigen, dass man einen Rückschein beigefügt hatte (den es nur mit Recommandation gab). Ich habe mehrere Briefe mit diesem Vermerk, die ohne Rückschein abgesandt wurden, aber auch welche, die einen Rückschein hatten.

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Lieber Hermann,


    P.G. = nie gesehen. Vlt. pauper genus oder so ähnlich? Das würde mental zur Armensache passen ... aber es kann auch etwas ganz anderes heißen.

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Kann mir jemand sagen, was "P.G. heißt. Evtl. "Pupillen ......",

    Ob das P.G. sich auf "Pupillen" bezieht, wenn man die Erläuterung hierzu betrachtet?

    Pupill, m., Pupille, m., f. pupille (m. f.) im Deutschen Wörterbuch (DWB) pupille (m.) im Frühneuhochdeutsches Wörterbuch minderjährige Person, idR. Waise, die unter Vormundschaft steht vgl.Mündel, Orphanijn,Pflegbefohlene, Pflegekind (I),Pupillin

    In den Bestimmungen zu den Portofreiheiten finde ich leider keine explizite Erklärung zur der Abkürzung.


    Könnte es aber nicht sowas sein, wie "Porto jeseits" = "Porto gegenseits"?


    Wir kennen ja die Dienstbriefe mit dem Vermerk "Portopflichtige Dienstsache" (aus späteren Jahren),

    wo der Empfänger portopflichtig gemacht wurde.


    "R.S." galt für Dienstbriefe in Staatsangelegenheiten (notarielle, gerichtliche, polizeiliche Angelgenheiten z.B.). In den nachfolgenden Briefen war dies nicht der Fall, da es nur um Gemeindeangelegenheiten ging (Zahlung von Krankenhauskosten). Auch Dienstbriefe der Armenpflegschaftsräte waren nur in amtlichen Angelegenheiten (Polizei, Gericht) portofrei.

    Warum also der Vermerk "R.S."? Da anstandslos befördert, wohl richtig, da es nicht nur diese beiden Briefe so bezeichnet gibt.



    Die Bestimmungen zur Portofreiheit füllen übrigens einige dicke Bücher (u.a. in den Post-Transport-Ordnungen) und werden auch in bestimmten Büchern für Staatsbedienstete, Notare, Pfarreien usw. immer wieder aufgeführt. Auch die Post selbst hat immer mal wieder dazu Erläuterungen in den "Verordnungs- und Anzeigenblätter für die k.b. Verkehrsanstalten" veröffentlicht. Aber bisher fand ich zu der hier gestellten Frage leider keine nachweisbare Antwort. Luitpold

    "Heimat ist da, wo ich verstehe und wo ich verstanden werde." (Karl Jaspers. dt. Philosoph).

  • Hallo Hermann,


    bitte schaue diese "R.S." an.



    Da steht links unten "Pol. Ggstd.". Ist das die Erklärung, die gesucht wurde?



    In diesem Schreiben geht es um die Aufnahme einer Person aus Zeil in das Juliusspital Würzburg.


    Viele Grüße, Luitpold


    PS Wäre das Thema, jetzt unter
    Bayern Postgeschichte 1876-1920

    nicht besser unter dem Thema

    "Portofreiheiten Portofreiheiten

    einzustellen?

    "Heimat ist da, wo ich verstehe und wo ich verstanden werde." (Karl Jaspers. dt. Philosoph).

    Einmal editiert, zuletzt von Luitpold ()

  • Hallo Hermann,


    das Thema "Portofreiheit" beschäftigte schon damals die Herren, wie nachfolgend aus 1870 zu ersehen.

    Daher wäre es doch sinnvoll, alle Portofreiheiten gesammelt in einem Thema zu bündeln.

    Inzwischen gibt es im Forum eine Vielzahl von Portofreiheiten unter zig Themen - siehe Suche


    https://www.altpostgeschichte.…highlight=Portofreiheiten


    "R.S." ist nur eine von vielen Portofreiheiten. Unter einem Thema könnte doch auch die entsprechenden Verordnungen eingefügt werden, wenn mal Fragen auftauchen.


    Beste Grüße von Luitpold

  • Liebe Sammlerfreunde,


    von Achim in seinen Beitrag zu Beweisbriefen, hierzu zum AUTRICHE Stempel von Regensburg, wurde ich inspiriert auch einen Beleg zu zeigen und die Hintergründe dazu. Ich habe eine Regierungssache vom kgl. bayer. Forstamt Unkenthal in Unken an das kgl. bayer. Forstamt Salachthal in St. Martin bei Lofer, also innerhalb der Saalforste auf österreichischen Gebiet vom 4. Mai 1909, wo doch in Bayern seit dem 1. Januar 1908 Postbelege mit "Frei durch Ablösung" gekennzeichnet werden mußten.


    In den Saalforsten bestand die irrige Annahme, daß innerhalb der Saalforste in Österreich auch weiterhin die Gebührenfreiheit galt. Erst das K.K. Handelsministerium in Wien am 14. Juni 1910 mit Schreiben an das K.B.Staatsministerim für Verkehrsangelegenheiten in München und die Anordnung aus München vom 20. Januar 1911 beendeten diese Versendungen als Regierungssachen. Hierzu beide Schreiben im Anhang. In diesen Beitrag das vierseitige Schreiben aus Wien. Das Schreiben aus München folgt.


    Beste Grüße von VorphilaBayern

  • Liebe Sammlerfreunde,

    zum vorherigen Artikel, hierzu die Seiten aus München an die Saalforste auf österreichischen Gebiet.


    Beste Grüße von VorphilaBayern

  • Hallo in die Runde,

    heute will ich einen Brief von Feuchtwangen nach Niederoberbach Post Sommersdorf vom Dezember 1888 zeigen, der als Regierungssache gekennzeichnet und damit portofrei war. Vorderseitig auch das sehr schön abgeschlagene Siegel des Königlich-Bayerischen Bezirksamtes Feuchtwangen. Rückseitig der Ankunftsstempel von Sommersdorf (Stempeltyp 25b bei Helbig).


    Auch der Inhalt ist ein gutes Zeitdokument:

    Betreff:

    Verehelichung des Turbinenführers Johann Kramer von Niederoberbach, wohnhaft in Göggingen.


    Es wird hiermit notifiziert, daß dem Nebengenannten heute das Zeugniß zur Verehelichung mit der ledigen, bisher in Winterbach beheimateten Fabrikarbeiterin Victoria Polk erteilt worden ist.


    Der Kgl. Bezirksamtmann


    Es grüßt der Stempelfreund