Hallo zusammen,
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die drei Monate Aufbewahrungszeit sollten stimmen, in der anbei verlinkten Quelle von 1839, in welcher das Postgesetz von Österreich erlassen wurde findet man dazu die entscheidende Aussage im § 49 (bitte dann nach dahin weiterscrollen):
https://books.google.de/books?id=0ohfA…A7%2049&f=false
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...später waren es dann wohl 2 Monate:
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https://books.google.de/books?id=5emHB…0Monate&f=false
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...wobei ich jetzt leider nicht finden konnte, wann genau die Verkürzung auf 2 Monate erfolgte...wird aber höchstwahrscheinlich weit später als bei dem zuvor gezeigten Beleg geschehen sein.
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Viele Grüße
vom Pälzer