Soldatenbriefe

  • Ogottogott, nun ist der Groschen gefallen,....ich hatte vergeblich versucht irgendwo ein P und f zu erkennen...nicht nur bei diesem brief...danke erwin....


    Gruß andreas

  • Hallo Andreas,


    du brauchst dich nicht zu grämen. Pfund ist seit mehr als 50 Jahren kein offiziell zulässiges Gewicht. Ich kann mich entsinnen, daß ein kleiner Laden hier im Ort Ärger mit dem Ordnungsamt hatte, weil man Preise hartnäckig weiter mit Pfund auszeichnete. Das weiß ich nur deshalb, weil die Leute Freunde meiner Eltern waren.


    viele Grüße

    Dieter


    PS: Erwin ist Inschinör und kennt sicher das Jahr der Änderung.

  • Das Pfund Zeichen ist eigentlich ein lb und kommt aus dem römischen libra pondo.

    Das Pfund ist keine SI-Einheit und nach dem deutschen „Einheiten- und Zeitgesetz“ im geschäftlichen sowie behördlichen Verkehr nicht zulässig.

    Seit wann das so festgelegt wurde, weiß ich leider nicht.

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • Seit wann das so festgelegt wurde, weiß ich leider nicht.

    Ich dachte, du weißt das. :( Jetzt muß ich mal im Internet stöbern.

    PS: eine genaues Datum habe ich nicht gefunden. Es dürfte aber der 5.7.1970 gewesen sein, als das Gestz über Einheiten und Zeiten in Kraft trat.


    Dieter

    Einmal editiert, zuletzt von Klesammler ()

  • Das Thema "Soldatenbriefe" wäre präziser, wenn es ergänzt würe "in Friedenszeiten".


    Dazu habe ich aus Preußen folgendes gefunden:


    1826


    Zwischen dem Kriegsminifterio und dem General-Poftamte ist untern 26. Dezember v. J. über die Porte-Ermäßigung der Korrespondenz, Gelds und Paquetsendungen der in Reihe und Glied stehenden Soldaten bis zum Feldwebel und Wachtmeister aufwärts, an ihre Angehörigen in der Heimath und von den letzteren an erstere mit den Posten in Friedenszeiten eine Uebereinkunft getroffen worden, welche mittelst Kabinetsordre vom 30. Dezember 1825 die Allerhöchste Königl. Genehmigung erhalten hat.

    Diese Uebereinkunft wird nachstehend mit der Bemerkung zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die im §18 auf dem 1. Januar festgesetzte Ausführung erst mit dem 1. März d. J. beginnt.


    Das bezog sich auf die Portofreiheit, die bisher galt:



    Ohne jetzt auf den nachfolgenden Änderungen bei den Preußen einzugehen, waren Briefe von

    Soldaten nicht portobefreit, dagegen Briefe an Soldaten:


    I. Für Sendungen an die Soldaten:

    a) Für gewöhnliche Briefe bis 4 Loth excl., nichts,

    II. Für Sendungen von den Soldaten 2. das gewöhnliche Porto.


    Briefe und Adressen zu Sendungen an die oben erwähnten Militairs bis zum Feldwebel oder Wachtmeister einschließlich aufwärts und an die denselben gleichgestellten Kategorien, sind, wenn nach den vorstehenden Bestimmungen die Portofreiheit oder Portoermäßigung Anwendung finden soll, auf der Adresse unten links in der Ecke mit der Rubrik: Soldatenbrief. Eigene Angelegenheit des Empfängers" zu bezeichnen.


    Das war 1865 noch die Vorschrift.


    Bezogen auf die bayerische Post waren die Soldatenbriefe in Friedenszeiten immer portopflichtig. Ich schließe das daraus, dass durch die Gründung des Deutschen Reiches auch Bayern die Gesetze des Norddeutschen Bundes bzw. dann des Deutschen Reiches übernehmen musste. Und dazu gehörte auch die Portofreiheit für Soldatenbriefe.


    Denn noch in der bayerischen Posttransport-Ordnung vom Jan. 1872 waren Soldatenbriefe nicht portobefreit:


    Ebenso wird für unfrankirte Briefe an Bayerische in Garnison befindliche oder ausmarschirte Soldaten und Unteroffiziere bis zum Feldwebel oder Wachtmeister einschließlich im innern Verkehr von Bayern bei der Abgabe nur die Taxe wie für frankirte Briefe erhoben.


    Dieser Passus wurde aber im Juli 1872 geändert:


    ... Porto nicht in Ansatz, wenn diese Briefe als "Soldatenbrief - Eigene Angelegenheit des Empfängerns" bezeichnet sind ...


    Die in diesem Thema geigten Zettelchen wurden bereits früh von Sammlern beachtet:



    Fortsetzung ?


    Luitpold

    "Heimat ist da, wo ich verstehe und wo ich verstanden werde." (Karl Jaspers. dt. Philosoph).

  • ... na klar ... :thumbup:

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Beim Lesen der Nachricht auf dieser Antwort-Postkarte kommt mir die Frage, ob die Post hier 5 Pf. "unverdient" eingestrichen hat.



    Denn die "Bezahlte Antwort"-Karte ist an einen Soldaten des 9. Inf.-Regiments in Würzburg adressiert, was - wie ich meine, ja eine "eigne Angelegenheit des Empfängers" sein könnte. Briefe-/Karten an Soldaten waren portobefreit.


    Noch besser, die Nachricht selbst, ist eine Dienstnachricht vom Kgl. Oberpostexpeditor, Heinrich Finsterer, seit 1882 in dieser Funktion in Freising, schreibt hier höchstselbst. *



    Der Kartentext u.a.: auf die Anfrage des Georg Schmitt wird ihm "bekanntgegeben, dass während der bezeichneten Zeit eine Postanweisung unter Ihrer Adresse nicht hierher gelangt ist" (wenn ich das richtig entziffert habe). So eine Mitteilung wäre doch eine Postsache, portofrei.


    Es gibt wohl einen Grund, warum Schmitt eine Postkarte mit "Bezahlter Antwort"** für seine Anfrage nach der Postanweisung benutzte, die wir nie erfahren werden (ist auch nicht wichtig). Es geht nur um die Theorie der Anwendungsmöglichkeit der portobefreiten Antwortsendung an einen Soldaten.


    Gruß von Luitpold


    PS


    * Die kgl. Postexpedition Fresing 1 (Stadt) lag zentral nahe dem Rathaus und der Pfarrkirche und wurde 1894 in eine Postverwaltung umgewandelt. Auch interessant ab 1893 wurde Freising an das Telefonnetz angeschlossen und erhielt auch eine öffentliche Telefonstation.


    ** Eine einfach Postkarte zu 5 Pf. hätte gereicht, da eigentlich nur die Anfrage zu bezahlen war



    Die Karte ist vom 3. Dez. 1891, am 4. Februar 1892 verstarb Kgl. Oberpostexpeditor, Heinrich Finsterer, im 61. Lebensjahre.


    "Heimat ist da, wo ich verstehe und wo ich verstanden werde." (Karl Jaspers. dt. Philosoph).