• Liebe Sammlerfreunde,


    bei der Postaufgabe am 17.11.1868 in Porrentruy wurde folgender Brief vermutlich als Inlandsbrief angesehen und mit einem Taxstempel 15 (Grp. 17 bei Andres & Emmenegger) gestempelt. Die badische Post war vielleicht irritiert und verlangte nur 7 Kr. vom Empfänger.


    Die Einteilung in Taxrayons gab es ab dem neuen Postvertrag vom 1.9.1868 nicht mehr. Das Einheitsporto betrug 25 Rp. bzw. 7 Kr. für frankierte Briefe (Ausnahme Grenzrayon). Unfrankierte Briefe kosteten das Doppelte. Der Brief hätte also mit 14 Kr. taxiert werden müssen.


    Viele Grüße

    Bruno

  • Lieber Bruno,


    ein sonderbares Stück - auf der Anschrift ist ja zu lesen, dass der Ort in Baden lag - mysteriös ... Aber sicher ein guter Kauf, denn wer hat sonst noch so einen Ausreißer? :)

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Die Einteilung in Taxrayons gab es ab dem neuen Postvertrag vom 1.9.1868 nicht mehr.


    Viele Grüße

    Bruno

    Grüss dich Bruno

    Wie kommst du darauf?


    Mir scheint als wäre die schwarze 15 das Inlandporto Porrentruy nach Basel für einen unfrankierten Brief

    und gut war für den Postbeamten.

    Den Taxzahlenstempel wurden ja im Normalfall verwendet wenn der Empfänger zu zahlen hatte.


    Das Auslandporto kann ich leider erst ab 1875 nachvollziehen und da war es wie gesagt 25 Rappen.

    Lass mich aber gerne korrigieren.

  • Lieber José,


    bin nicht Bruno ( kantonal), aber ab dem 1.9.1868 gab es nur porto, oder franko.

    Unterfrankierte Briefe kosteten den Betrag der Portobriefe abzüglich des Markenwertes, der verklebt worden war.


    Hier war es ein einfacher Portobrief mit sinnloser 15 er Stempelung. Der Brief hätte 14x kosten müssen (7x bzw. 25 Rappen bei frankierter Absendung). Portobriefe kosteten also das Doppelte von Frankobriefe - auch ein kleiner Zwang zu frankieren.


    Theoretisch möglich wäre eine CH - Portofreiheit, aber eine deutsche Portopflicht - aber dann wären die notierten 7x falsch, weil von 14x Porto 2 Fünfteil für die CH und 3 Fünftel für die deutschen Lande galten. Bei Frankobriefen 10 Rappen für die CH und 15 Rappen Weiterfranko für Baden, Bayern, Württemberg usw..

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Grüss dich Ralph


    Eben betreffs der Porti ins Ausland hab ich keine Unterlagen. Der Rest ist klar.

    Den sogenannten Frankierzwang gab es schon viel früher, dieser ist mir bekannt auch aus der Frühverwendungszeit

  • Lieber José,


    schau hier doch mal unter dem Suchbegriff SCHWEIZ im Projekt Postverträge nach. Da wirst du vieles finden, auch den von 1868, der ja parallel mit 4 deutschen Staaten lief.

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Liebe Sammlerfreunde,


    eine Ergänzung und Korrektur zu dem in #20 gezeigten Brief. Es gibt im Schweizer Kanton Aargau einen Ort Effingen, etwa 15 km vom schweizerischen Baden entfernt. Das hat vermutlich der Postbeamte gelesen, als er den Brief mit Inlandsporto taxierte.


    Die badische Post hat mit der Taxierung von 7 Kreuzer doch alles richtig gemacht. Die Entfernung Porrentruy - Efringen beträgt Luftlinie 46 km. Die Distanz des Grenzrayons war ab 1.9.1868, erst sechs Wochen vor Versand des Briefes auf 52,5 km erweitert worden. Unfrankierte Briefe im Grenzrayon kosteten die notierten 7 Kreuzer.


    Viele Grüße

    Bruno

  • Liebe Sammlerfreunde,


    ein Brief vom 12.7.1859 von Zürich nach Öhningen im Großherzogtum Baden bereitet mir schon länger Kopfzerbrechen wegen der Taxierung. Wir befinden uns in der Zeit der Taxrayons 1852-1868. Ein Brief aus dem 1. schweizer Rayon in den 1. vereinsländischen Rayon kostete ein Porto von 6 Kreuzer - 20 Rappen/Cent. Ein Brief mit höherem Gewicht ein entsprechend Vielfaches. Die rote Taxnotiz 15 kann demnach eigentlich keine Angabe in Kreuzern sein. Dagegen spricht auch der handschriftliche Vermerk unter der Anschrift: 25 Cent ausgelegtes Porto erhalten, Öhningen den 14. Juli 1859.


    Öhningen liegt direkt an der Grenze zur Schweiz und ist ein Nachbarort von Stein am Rhein. Damit ist ein Vermerk über das gezahlte Gesamtporto in Schweizer Währung erklärbar. Von dem Gesamtporto 25 Cent ausgehend sind zu den rot notierten 15 also noch 10 Cent - 3 Kreuzer als badisches Porto hinzugekommen. Aber warum 15 Cent als Schweizer Porto? Denkt man sich die 5 weg, so schaut es aus, als wenn da zunächst eine 10 notiert wurde, siehe im Anhang mein Versuch die Taxzahlen zu trennen. Ob der Postbeamte nur oberflächlich die Adresse las und das unterstrichene Baden als Baden im Aargau interpretierte? Dafür hätten 10 Cent ausgereicht. Und später auf 15 korrigiert wurde?


    Eine andere Möglichkeit wäre, dass es sich um einen Fahrpostbeleg handelt. Die Abkürzungen unter dem Stempel von Zürich sagen mir nichts. Sind das vielleicht übliche Notierungen der Fahrpost? Aber nach dem Fahrposttarif hätte die Schweiz schon 30 Cent für ihre Strecke bis zur Grenze berechnet. Da komme ich auch nicht auf das Gesamtporto.


    Hat jemand eine Idee oder habe ich was übersehen?


    Viele Grüße

    Bruno

  • Lieber Bruno,


    Fahrpost können wir ausschließen - diese Briefe sehen ganz anders aus, müssten auch mind. 2 Manualnummern aufweisen, manchmal mehr.


    Ich lese eine 10 für 10x und oben den Vermerk, dass 7x ausgelegt wurden. Unten dasselbe, denn 25 Centimes waren ja 7x rheinisch.


    Der Brief diente als Quittungsbeleg, wofür auch die Buchhalternase in violett spricht, mit der die Erledigung der Sache final bestätigt wurde.

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Lieber Franz,


    wenn du so etwas alle 30 Jahre siehst, bist du ein glücklicher Mensch. Wenn du so etwas alle 30 Jahre kaufen kannst, bist ein sehr glücklicher Mensch. Von ganz Bayern gibt es keine Handvoll Drucksachen in den Grenzrayon - und vor allem keine schweren ...

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Michael

    Hat den Titel des Themas von „Schweiz - Großherzogtum Baden“ zu „Schweiz - Baden“ geändert.
  • Werte Sammlerfreunde


    Anbei ein R-Brief von Luzern nach Pforzheim.


    R-Brief der 3. Gewichtsstufe (40 - 60 Gramm, ab 1.1.1899 je 20 g) von Luzern nach Pforzheim (GHZ Baden) vom 9.1.1902. Tarifgerechte Frankatur von 75 Rp. plus Chargé Gebühr von 25 Rp. (ab 1.4.1879). Abgegolten mit einem Paar Stehende Helvetia 50 Rp. (74 E).



    Sammlergruss


    Martin

    2 Mal editiert, zuletzt von Valesia () aus folgendem Grund: Falsche Tarifangaben korrigiert.

  • Hallo Martin,


    sehr schmuckes Stück (aber Baden-Württemberg würde ich nicht schreiben, besser ins Reich (ab 1872 gab es Baden postalisch nicht mehr), oder nach Württemberg (das gab es bis 1904, wenn ich nicht irre).


    Pforzheim war immer badisch, ab 1.1.1872 zum deutschen Reich gehörig (die Badener und Württemberger verstanden sich schon damals nicht besonders gut, aber das nur nebenbei und hat sich bis heute nicht sehr geändert).

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Hallo Martin,


    nach meinen Unterlagen ist es ein Brief in der 3. Gewichtsstufe (30-45 Gramm).

    Auslandstarif 1.7.1875 - 30.9.1907: 25 Rp. bis 15 g, 25 Rp. je weitere 15g

    Einschreiben ins Ausland 1.4.1879 - 31.12.1920: 25 Rp.


    Viele Grüße

    Bruno