• Liebe Sammlerfreunde,


    folgenden Brief möchte ich kurz nach Beginn des Postvertrages "Schweiz - Baden" zum 15. Oktober 1852 zeigen:
    Francobrief aus Basel mit Freimarke "RAYON III" vom 19. Januar 1853, nach Gailingen, Kanton Schaffhausen. Gailingen am Hochrhein lag zwar in der Nähe von Schaffhausen, gehörte aber zum Großherzogtum Baden. In Schaffhausen wurde der Brief am 22.1. ankunftsgestempelt, 10 Rappen Gebühr angeschrieben und gegen 3 Kreuzer Nachgebühr beim Empfänger zugestellt, wahrscheinlich von Schaffhausen aus.


    Beste Grüße von VorphilaBayern

  • zur Nachgebühr von 3 Kr.
    Eigentlich hätte bis zum 31.12.1856 folgendes gegolten:
    "Die Behandlung unzureichend frankierter Briefe"
    Auf der Grundlage des unter "Bayern-Schweiz" genannten Vertrages der süddeutschen Postgebiete und ab 1. Oktober 1852 gültigen Postvertrages mit der Schweiz wurde unter dem 9. August 1852 ein neuer Postvertrag "Baden-Schweiz" abgeschlossen, welcher provisorisch am 15. Oktober 1852 in Kraft getreten ist.
    Dieser Vertrag bestimmte in § 7 u.a. das Folgende:
    Die Korrespondenzen können entweder unfrankiert oder bis zum Bestimmungsort frankiert abgesendet werden. Eine teilweise Frankatur (bis zur Grenze) ist unstatthaft. Die Frankierung aus den Postvereinsgebieten, mit Ausnahme von Baden und Württemberg, nach der Schweiz und umgekehrt, kann mittels Freimarken erfolgen. Aus Württemberg und Baden nach der Schweiz hat die Frankierung auf jeden Fall mit Freimarken
    zu erfolgen.
    Briefe, welche mit Marken ungenügend frankiert werden, sind als unfrankiert zu behandeln und daher mit dem vollem Porto (ohne Zuschlag) zu belegen.
    Quelle: Dr. Karl Zangerle. Portobriefe im Auslandsverkehr.2003


    Dieser Brief hätte daher mit 6 Kreuzer Nachgebühr belegt werden müssen.


    Beste Grüße von VorphilaBayern

  • Lieber Hermann,


    was ich mir, bar jeder lokalen Ahnung, vorstellen könnte: Vlt. hat man dort wegen der Nähe zu Baden (Deutschland) in rheinischen Kreuzern bezahlt? War ja in gewissen Gegenden Österreichs auch so.

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Hallo Christian,


    so ist es - dein Thread - Gedächtnis ist besser als meines - Chapeau! Ich denke, so wird es dort auch gewesen sein.


    Ein phantastischer Brief - wenn ich so einen mal von Bayern hätte ...

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • ... Gärtner wollte damals, soweit ich mich erinnere, 1600,-€ für beide.


    Das war mir zu viel. Sie wurden dann nicht verkauft und sind seitdem nicht mehr aufgetaucht.


    LG
    Christian

  • Liebe Sammlerfreunde,


    hierzu folgender Brief:
    Portobrief im Grenzrayon von Brugg (Aargau - Schweiz) nach Segeten bei Kleinlaufenburg (Großherzogtum Baden) vom 27. September 1853. Zuerst hat man 10 Rappen vermerkt, die in 3 Kreuzer geändert wurden, die der Empfänger als Porto bezahlte.



    Beste Grüße von VorphilaBayern

  • Geschätzte Kollegen


    Brief von St. Gallen (hier gestempelt mit dem grossen

    2 Kreis Gruppe 129, frühe Verwendung) vom 13. März 1850 nach Breisach in Baden.

    Brief taxiert mit einer schwarzen 8. Rückseitig keinerlei Vermerke.


    Einmal editiert, zuletzt von St.G ()

  • Hallo José,


    links unten lese ich etwas in Rötel - oder täuscht das? Eine Taxe auf einem Brief von 1850 ins Ausland (Baden) gab es wohl eher nicht ...

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Liebe Sammlerfreunde,


    die Gültigkeit der Strubelmarken endete am 31.7.1863. Die am 4.9.1863 verwendete 20 Rp-Marke wurde deshalb mit Rötel-Vermerk "nul" gekennzeichnet. Daneben wurden die fehlenden 3 Kr für die Schweiz vermerkt (Brief aus dem 2. Schweizer Rayon -> 20 Rp = 6 Kr für Schweiz).


    Laut Vorschrift hätte zusätzlich auch noch die fehlende Taxe von 3 Kr für Baden notiert werden müssen. Wegen dieses Fehlers interpretierte die badische Post die angeschriebenen 3 Kr als Weiterfranko und strich sie wie üblich in blau ab. Der Empfänger wurde nicht mit Nachtaxe belangt und hatte 6 Kr gespart.


    Die angehängten Ausschnitte aus dem badischen Verordnungsblatt vom 9. August 1858 betreffen "die Behandlung ungenügend mit Marken frankierter Briefe im Verkehr mit der Schweiz".


    Viele Grüße

    Bruno

  • Lieber Bruno,


    herzlichen Glückwunsch für diesen Vortragsbrief. Wäre beim nächsten Treffen bei der ARGE Baden einen Workshop - Beitrag wert. :thumbup::thumbup:

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Liebe Freunde,


    von einem lieben Sammlerfreund erhielt ich diesen Scan, von dem man getrost sagen kann, dass man solch ein Stück wohl nur einmal im Leben kaufen kann, wenn man es kaufen kann ...

    Bilder

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Liebe Freunde,


    vielen Dank - 10+ oder 40+ trifft es ziemlich gut. :)

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • 1855 30 Rp. Porto von Basel 8.8.1855 mit der Badischen Bahn (Rückseitiger Stempel E.B. 9.Aug. Curs II.*) nach Rippoldsau im Grossherzogtum Baden, nach dem Tarif des DOPV, 6 Kreuzer (=20 Rp.) für Baden. Rückseitig vermerkt. Der Schweiz bleiben 10 Rp.