Köln - St. Ingbert 09.10.1903
Hallo Sammlerfreunde,
mit Wirkung vom 01.04.1894 bestand für alle Ressorts der preussischen Staatsregierung - u.a. der Staatseisenbahen - die Möglichkeit anstatt der Postgebühren für die einzelnen Dienstsendungen Aversionalsummen (Ablösebeträge) an die Postverwaltung zu entrichten. In der Regel sollten damit sämtliche Portokosten einer Behörde mit Pauschalsummen abgegolten werden. Details dazu findet man hier:
https://books.google.de/books?id=LO18B…nierung&f=false
Um diese Pauschalsummen hinreichend korrekt bemessen zu können, wurden sogenannte "Zähldienstmarken" eingeführt. Das Beispiel anbei - das auch wie vorgeschrieben den Stempel Frei lt. Avers. No. 21 trägt - zeigt die erste, im Jahre 1903 eingeführte Version dieser Zähldienstmarken. Wenn man sich nun deren Gültigkeitsdauer vergegenwärtigt, d.h. vom 01.01.1903 bis 31.12.1903, dann wird sich jeder auch noch so unerfahrene Sammler vorstellen können, dass sich solche Belege nicht wie die Oliven von dem Bäumen schütteln lassen.
Und wenn man dann noch die Bepreisung im einschlägigen Katalogwerk betrachtet (vorliegend auf Beleg unter 20.- EUR), dann hat man damit als IM-Sammler, der sowas nach doch recht langer Zeit des Suchens zum ersten Mal überhaupt zu sehen bekommen hat, irgendwie ein Verständnisproblem. Lasse mich selbstverständlich gerne eines Besseren belehren, aber im Moment kommt einem das vor wie ein geölter Witz.
+ Gruß !
vom Pälzer