Fahrpost Bayern - Schweiz

  • Liebe Freunde,

    als Beifang bekommen, zeige ich diesen Brief aus Röthenbach vom 13.4.1849 vom Landgericht Weiler im Allgäu an das Polizei - Amt der Stadt Brugg im Kanton Aargau in der Schweiz. Das Ganze wog 6 Loth (sonderbarerweise oben rechts, statt oben links notiert) und war als P. S. (Partei - Sache) portopflichtig, womit wir unterstellen können (leider kein Inhalt mehr), dass die Schweizer etwas von den Allgäuern wollten und diese ihnen das Gewünschte um eben den Nachnahmebetrag haben zukommen lassen.

    Links unten lesen wir: "Mit dem Wanderbuch des nun wieder nach Brugg zurückgekehrten Bierbrauergesellen Jos(eph) Oberhauser". Postnachnahme 1 fl. 54 xr (1 Gulden 54 Kreuzer). Darunter notiert "Both 4 / 1 fl 58", so dass ein Bote in Brugg noch 4 Kreuzer für seinen Dienst kassieren durfte.

    Ich kenne nur wenige Fahrpostbriefe Bayerns in die Schweiz und den blauen Röthenbacher Stempel gab es so nur 2 Jahre, was die potentielle Häufigkeit wohl weiter einschränken dürfte.

    Der Versand von Wanderbüchern (die zu führen Pflicht war) war immer kostenpflichtig - sowohl im In-, wie auch im Ausland. Postbelege, aus denen ein Wanderbuchversand hervor geht, kenne ich von Bayern keine Handvoll.

    Bilder

    Liebe Grüsse vom Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.