Über die letzten Tage / Nächte habe ich mich durch gefühlt 20000 Selten Sächsische Postverordnungen gekämpft und kann nun 4 Paragraphen aus der Zeit von 1843-1866 belegen welche mit der Post nach Baghdad zu tun haben.
Der deutsche Staat Sachsen veröffentlichte in seinen Mitteilungsblättern die Mitteilungen / Paragraphen
29. Januar 1844 (Mitteilung der kaiserlichen österreichischen Post)
Nr. 1444 vom 4. März 1856
Nr. 2362 vom 29. Dezember 1863
und
Nr. 2701 vom 29. Oktober 1866.
Der für den gezeigten Brief wichtige Paragraph ist die Nr. 2701 welcher sagt:
2) Sendungen nach und aus solchen Orten, an welchen sich Kaiserlich Österreichische Postanstalten nicht befinden.
Briefsendungen nach Adalia, Aleppo und Damascus müssen bis Smyrna,
Briefsendungen nach Amaßia, Bagdad, Diarbekir, Mosul und Sivas bis Samsun frankiert werden.
Briefpostsendungen nach dem Innern Kleinasiens sind an Mittelspersonen in Beirut oder Smyrna zu adressieren, welche das Porto für die Weiterbeförderung vorausbezahlen.
Beirut, Samsun und Smyrna siehe unter 1.
Briefpostsendungen nach den im Vorstehenden nicht genannten Orten der Asiatischen Türkei sind an einen Korrespondenten in Constantinopel oder in einem der unter 1 genannten Orte, über welchen sie spediert werden, zu adressieren.
Basierend darauf habe ich mal folgendes Albumblatt erstellt und würde mich über sachliche Kommentare / Verbesserungsvorschläge freuen.
Der Englische Name des Deutsch Österreichischen Postvereins scheint Austro German Postal Union zu sein..., siehe Wikipedia.
Austro-German Postal Union - Wikipedia
Falls Philatelisten da die wörtliche Übersetzung " Deutsch-Österreichischer Postverein" verwenden bitte ich auch um Hinweis.