Hallo zusammen,
bei anhängendem Teilfrankobrief vom Kap der guten Hoffnung (22.12.1859) nach Freiburg (01.02.1860) ist einem Sammlerfreund die Berechnung des vom Empfänger zu zahlenden Porto in Höhe von 33 xr. unklar. Dieses Schicksal teilt er mit mir.
Klar ist, dass der französische Anteil 30 xr. sind sowie der badische Anteil 3 xr. (siehe Gebührenbaum). Daneben ist mit schwarzer Tinte eine "2" angeschrieben, die französischen Ursprungs sein muss und die ich als 2. Gewichtsstufe interpretiere. Das könnte auch noch Sinn machen, wurde in Frankreich in Schritten zu 7,5 Gramm progressiert, während in Baden das Loth galt. Das würde bedeuten, dass eine Gebühr von 15 xr. je Gewichtsstufe angesetzt wurde (30 xr = 2 x 15 xr. (= 5 déc.)).
Vor mehr als drei Jahren hatte bayern klassisch einige Portobriefe aus Südamerika nach Baden eingestellt, die alle im Ordner Überseezu finden sind und bei denen der französische Gebührenanteil meistens 24 xr. ist. Bei einem aus Argentinien finden sich aber ebenfalls 33 xr., für die es damals keine Erklärung gab.
Bei einem weiteren Portobrief vom Kap nach Württemberg aus dem Jahr 1861, den ich an dieses Posting angehangen habe, sind wiederum 24 xr. französischer Anteil taxiert.
Die Frage ist, in welchen Fällen für Frankreich 24 xr. (= 8 déc.) angesetzt wurden und in welchen Fällen 15 xr. (= 5 déc.)? Wer kann bei der Lösung dieses Gebührenrätsels helfen?
Viele Grüße von
nitram