nicht anerkannte Portofreiheit

    • Offizieller Beitrag

    Liebe Freunde,


    gar nicht so einfach zu finden ...


    Ein mit K(önigl.) Dienst S(ache) gekennzeichneter Brief von Dittmannsdorf ins nahe gelegene Woldenburg.



    Ein aufmerksamer Postbeamter notierte darüber Das Amtliche Siegel fehlt (Unterschrift) und oben rechts verte! und oben linke mit 1/8 retour das Datum der Rücksendung.


    Rückseitig findet man dann noch folgende Bemerkung:
    Unfrankirte Briefe werden nicht angenommen
    und es wird deshalb über den Briefempfang des
    Portos per Zwei Silbergroschen quittiert.
    Waldenburg, den 1. August 1866
    Der königl. Landrath
    Unterschrift

    Darunter gesetzt wurde das Siegel des Koenigl. Pr. Landrath-Amts zu Woldenburg

    Leider fehlt das "falsche" Siegel ...
    Da die Retournierung nicht angenommener Briefe ohne Portoansatz zu erfolgen hatte, die Entfernung Dittmannsdorf-Woldenburg aber klar unterhalb der 10 Meilen-Grenze lag, müsste der Brief in der 2. Gewichtsstufe gelegen haben, um das notierte Porto von 2 Sgr. zu erklären.



    Wenn man den Brief aufklappt, sieht man, dass es sich um einen Wendebrief handelt, der als portofreie Militaria-Sache aus Woldenburg abgeschickt worden war.



    Gruß
    Michael

    Mitglied im DASV - Internationale Vereinigung für Postgeschichte

  • Lieber Michael,


    ein herrlicher Brief mit viel Gesicht und Inhalt - auch Dienstbriefe wissen zu gefallen, wenn sie so aussehen. :P:P

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Liebe Sammlerfreunde,

    hier wurde schon lange nichts gezeigt. Heute bei mir frisch eingetroffen.

    Der folgende Geldbrief mit der Franchise "Portofreie Geldsendung" wurde nicht als portofrei anerkannt, trotz der rückseitigen 5 Dienstsiegel. Die Begründung vorderseitig in Blau lautet: "ohne Attest"

    Aus diesem Grunde musste das Königliche Stadtgericht Abtheilung für Civil:Sachen das Porto von 14 Sgr. bezahlen, die folgendermaßen zustande kamen:

    Entfernung BONN - BERLIN = 63 Meilen = 3. Entfernungsstufe zu 3 Sgr.

    Gewicht = 3 ½ Loth = 4. Gewichtsstufe = 4 x 3 Sgr. = 12 Sgr.

    Die weiteren 2 Sgr. ergeben sich für die Assekuranzgebühr bei bis zu 50 Thalern in der dritten Entfernungsstufe. Dabei ist zu beachten, dass bis zum 16.5.1853 für Münzgeld eine doppelte Gebühr von 2 Sgr. verlangt wurde, die durch Gesetz vom 16.5.1853 für Papier- und Münzgeld gleichermaßen nur noch die Hälfte betrug.

    Deshalb muss die Versendung des Briefes vor diesem Datum liegen.

    Interessant ist es hier auch, wie das wohl mit der Portobezahlung gehalten wurde. Dienststellen wie z.B. Gerichte nahmen ja Portobriefe nicht an, bzw. eröffneten sie und retournierten sie an den Absender zum Einzug des Portos.




    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • Lieber Erwin,


    ein interssantes Stück. Hier fehlen die Nummer des Vorgangs und Stempel oder Unterschrift des absendenden Beamten. Vorschrift ist Vorschrift!! Wir sind ja in Preußen!! ;)

    Die Frage, wie der Brief in Berlin behandelt wurde, ist wirklich zutreffend.


    liebe Grüße

    Dieter

  • Lieber Dieter,

    ich nehme mal an, dass der Brief angenommen und das Porto bezahlt wurde. Ansonsten müsste es ja Retourenvermerke geben.

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • Lieber Erwin,


    da weitere Behandlungsvermerke fehlen wurde er offensichtlich angenommen. Für Preußen daher ein erstaunlicher Beleg.


    Dieter

  • Liebe Sammlerfreunde,

    hier zeige ich mal einen weiteren Beleg, dessen Portofreiheit nicht anerkannt wurde.

    Der Brief lief am 22.2.1838 von HALLE nach NEUHALDENSLEBEN.

    Die Franchise lautete:

    Angelegenheiten des Thüringisch Sächsischen Vereines f. E. d. v. a.

    Die Begründung für die nicht anerkannte Portofreiheit lautet:

    Gedrucktes portopflichtig


    Portoberechnung: Entfernung 12Meilen = 3Sgr.

    Entfernung = 12 Meilen = 3 Sgr. Gewicht 1 Loth = 2fache Gebühr = 2x3Sgr. = 6Sgr.

    Gewicht 1 Loth = 2fache Gebühr = 2 x 3 Sgr. = 6 Sgr.



    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • Lieber Dieter,


    vlt. waren nur Briefe und Fahrpoststücke portofrei, Drucksachen aber nicht? Aber die Vorschriften für Portofreiheiten sind extrem schwierig und das heraus zu finden ist mühevollst.

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Lieber Dieter,

    da ist mir auch keine Vorschrift bekannt.

    Übrigens habe ich herausgefunden, was das für ein Verein ist:

    Thüringisch-Sächsischer Verein für Erforschung des Vaterländischen Altertums und Erhaltung seiner Denkmale

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • Hallo,

    der Verein erhielt 1833 die Portofreiheit. Ist die Frage, gehört Gedrucktes in Preußen zur Correspondenz.

    Der Brief war verschlossen = unzulässig

    Beste Grüße Bernd

    Einmal editiert, zuletzt von BaD ()

  • Der Brief war verschlossen = unzulässig

    Hallo Bernd,


    das hatte ich bisher nicht beachtet. Aber wurde der Brief dadurch trotz Portobefreiung portopflichtig? Das ist was für die Exprten.


    Dieter

  • Lieber Bernd,

    1. dass der Brief zur Gewährung der Portofreiheit unverschlossen sein musste, ist aber hier eine Sonderbedingung.

    2. Was hast du da für ein interessantes Schriftstück?

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • Hallo Erwin,

    jeder Verein hatte eigene Portofreiheitsbedingungen , für die Post sehr schwer zu händeln.

    1847 erschien eine Zusammenfassung der Portofreiheiten.

    Beste Grüße Bernd

  • lieber Bernd,

    ich kann das Buch im Internet nicht finden. Besitzt du es als Hardware oder als pdf-Datei?

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • Hallo Erwin,

    ich besitze das Buch, was auch nur eine gebundene Ablichtung des Originals ist.

    Ich glaube nicht, das die 275 Seiten im Netz zu finden sind.

    Anbei ein Beispiel der genauen Angaben zu einen Verein

    Einmal editiert, zuletzt von BaD ()

  • In der Tat, ein sehr interessantes Buch! :)


    Viele Grüße

    Michael

    Mitglied im DASV - Internationale Vereinigung für Postgeschichte