Notationen des Gewichts bei der Briefpost

  • Liebe Freunde,

    im Gegensatz zu einigen Postverwaltungen, bei denen Briefe häufig mit Gewichts - Notationen versehen wurden, bzw. zu Postverträgen, in denen die Notation des Gewichts der jeweiligen Briefe gar vorgeschrieben war, ließ Bayern sich hinsichtlich der Gewichtsnotationen der gewöhnlichen Inlandsbriefe nicht in den Verordnungen aus, es wurde also gar nicht erst thematisiert.

    Die belegt auch die Praxis, kennen wir doch Hunderte von Briefen der 2., 3. 4. und noch höherer Gewichtsstufen, die samt und sonders ohne Gewichts - Notationen erhalten blieben.

    Selbst bei Briefen mit Postsonderleistungen, als Chargé, Expreß, poste restante usw. sind Angaben über das jeweils ermittelte Gewicht nicht auf den Briefen zu finden - nur die Frankatur, wenn es eine gab, bzw. das angeschriebene Porto geben heute noch Aufschluss über die ermittelten Gewichtsstufen, mehr nicht.

    Heute zeige ich 2 von etwa einer Handvoll innerbayerischen, gewohnlichen Briefen, bei denen dies anders war.

    Der 1. datiert vom 3.2.1855 und ist mit einer Nr. 2 Platte II b frankiert, der von Füssen aus nach Osterberg, Post Pleß gerichtet war. Der optisch große Brief war aber nur mit 3 Kr. frankiert, was dokumentiert, dass er in der 1. Gewichtsstufe gelegen haben muss und die ging bis 1 Loth inklusive, wobei das Loth damals bis 15.625g reichte.

    Er wurde oben links mit " 9/10 l " gewogen, lag also knapp darunter.

    Der 2. Brief datiert vom 20.1.1864 und ging von Ludwigshafen am Rhein nach Speyer, wofür auch im 1. Gewicht als Sonderfranko innerhalb der Pfalz nur 3 Kr. zu frankieren waren.

    Allerdings wurden in Bayern ab dem 1.4.1862 die Gewichte herauf gesetzt, so dass nun das immer inklusiv zu rechnende Loth 16,66g betrug. Hier vermerkte die Aufgabepost " 1 fach ", wobei es theoretisch auch 15 fache Gewichte bei der Briefpost geben konnte.

    Im Inhalt wurden Einlagen erwähnt, so dass der Brief sicher mehr, als die 5g von heute gewogen hatte.

    Es scheint also so zu sein, dass Postler diejenigen Briefe, die ganz knapp gerade noch so einfach waren, in seltenen Ausnahmefällen gewogen und das Wiegeergebnis auf den Brief oben links notiert hatten. Derlei Gewichtsangaben sind und waren m. E. extrem selten und nicht - wie etwa bei der Fahrpost - Vorschrift.

    Weitere Briefe vergleichbarer Art würde ich gerne hier sehen. :)

  • Liebe Freunde,

    nichts besonderes, aber wer darauf achtet, kann alt werden dabei ...

    Gewichtsnotationen bei der Fahrpost waren allgegenwärtig, bei der Briefpost innerbayerisch sind Beispiele aber rar.

    Hier ein Brief des Landgerichts Baunach an das Bezirksgericht Schweinfurt vom 12.3.1870 mit Ankunft am Folgetag.

    Die Aufgabepost notierte "2" oben links, wobei es damals nur 2 Gewichtsstufen innerbayerisch überhaupt gab und verwog ihn mit den oben notierten " 2 4/10 Loth.

    Der Brief war nicht eingeschrieben, hatte keine Anlangen, keinen Wert - nichts. Warum man ihn verwog und das Wiegeergebnis notierte, was sonst so gut wie nie der Fall war, wird wohl ein Rätsel bleiben.

    Und die Nr. 21 sieht ja auch nicht aus, wie von schlechten Eltern ...

    Bilder

    Liebe Grüsse vom Ralph

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