Fragen zur Ausstellungsordnung

  • jeder Sammler entscheidet, welche der zwei Seiten für seine Zwecke die wichtigere ist - und die zeigt er dann im Original und macht von der weniger wichtigen Seite eine Farbkopie, bevorzugt 80% der Größe, damit man gleich sieht, worum es geht.


    Welche Begründung gibt es eigentlich dafür, daß bei Ausstellungssammlungen Kopien/Scans kleiner sein müssen als die Originalgröße? Warum reicht es nicht aus, Farbkopie der Rückseite oder so als Beschriftung zu wählen?


    Und daneben wollte ich fragen, ob das auch gilt, wenn nur Ausschnitte, zum Beispiel einzelner Stempel, gezeigt werden?


    Danke im Voraus und viele Grüße,
    nitram


  • Hallo nitram


    Welche Begründung gibt es eigentlich dafür, daß bei Ausstellungssammlungen Kopien/Scans kleiner sein müssen als die Originalgröße?
    Und daneben wollte ich fragen, ob das auch gilt, wenn nur Ausschnitte, zum Beispiel einzelner Stempel, gezeigt werden?


    ...es steht nirgends geschrieben! Du kannst sogar Ausschnitte vergrößert darstellen, solange darauf hingewiesen wird.


    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf

  • Hallo Magdeburger,


    das kann ich so nicht bestätigen. Ich habe in diesem Jahr das erste mal ausgestellt und zwei oder drei Briefrückseiten in Originalgröße gezeigt mit der Beschriftung Farbkopie der Rückseite. Und genau das wurde bei der Bewertung kritisiert mit den Worten: "Please note that photocopies should be reduced in size."


    Mir erschließt sich nicht ganz der Sinn einer solchen Regel. Deswegen würde mich eine (plausible) Begründung interessieren!


    Viele Grüße,
    nitram


  • Hallo Nitram, hallo Magdeburger,


    interessante Diskussion, mienes Wissens nach ist es doch so, dass auch vergösserungen dargestellt werden, kanne es denn von den jeweiligen Juroren abhängen?
    (Ich habe bisher noch nicht ausgestellt, werde das aber dieses Jahr wohl noch nachholen, wenn es zeitlich passt.)


    nitram: Es interessiert mich sehr, hattest Du auch Punktabzüge bekommen oder ist es von den Juroren "nur" kritisiert worden?

    Beste Grüsse von
    Bayern Social




    "Sammler sind glückliche Menschen"

    • Offizieller Beitrag

    Hallo zusammen,

    Zitat

    Welche Begründung gibt es eigentlich dafür, daß bei Ausstellungssammlungen Kopien/Scans kleiner sein müssen als die Originalgröße? Warum reicht es nicht aus, Farbkopie der Rückseite oder so als Beschriftung zu wählen?

    In den Richtlinien für die Bewertung von Exponaten der Postgeschichte findet man unter Art. 5.4. Gestaltung bei 5.4.2 folgendes:
    Abbildungen von relevanten Poststempeln sind nur dann notwendig, wenn die Originale für den Beschauer nicht deutlich genug erkennbar sind. Die Wiedergabe wichtiger Stempel/Vermerke auf Briefrückseiten sollte durch Zeichnung erfolgen oder durch ein Photo oder eine andere Reproduktionsmethode, soweit diese Wiedergabe klar als Reproduktion vom Beschauer zu erkennen ist. Farbphotos oder andere Reproduktionen sollten um mindestens 25% von der Originalgröße abweichen. Vergrößerte Wiedergaben von Stempeln oder von Teilen eines Briefes sind erlaubt. ...


    Gruß
    Michael

  • Hallo Michael,


    vielen Dank für diese Information. :thumbup: Damit ist ja dann zumindet geklärt, daß Abbildungen von vollständigen Briefrückseiten, aber auch von Ausschnitten, Stempeln, etc. mit einer Vergößerung/Verkleinerung von mindestens 25% erfolgen müssen.


    Aber - was mich wie gesagt immer noch interessieren würde, ist, warum diese Regel überhaupt eingeführt wurde. Mir leuchtet diese nämlich nicht ein. Weiss das jemand noch zufällig?


    Viele Grüße,
    nitram


    • Offizieller Beitrag

    Hallo nitram,


    ich verstehe den Text so, dass nur Photos bzw. Reproduktionen vergrößert/verkleinert gezeigt werden sollen, Zeichnungen sind davon nicht betroffen. Daraus ergibt sich für mich die Schlußfolgerung, dass durch diese Vorgaben sichergestellt werden soll, dass die Beschauer/Juroren Original von Reproduktion klar unterscheiden können.
    Wenn der Scan einer Briefrückseite ausgedruckt und in gleicher Größe über oder unter der Briefvorderseite gezeigt wird, wäre die Zuordnung Original oder Scan? nicht immer gewährleistet.


    So meine Interpretation.


    gruß
    Michael

  • Wenn der Scan einer Briefrückseite ausgedruckt und in gleicher Größe über oder unter der Briefvorderseite gezeigt wird, wäre die Zuordnung Original oder Scan? nicht immer gewährleistet.


    Da bin ich soweit noch bei Dir. Allerdings hatte ich ja - um genau solchen Mißverständnissen vorzubeugen - an die jeweilige Farbkopie noch "Farbkopie der Rückseite" geschrieben. Aber, ich bin ja noch in einem lernfähigen Alter, und werde diese Regel zukünftig beachten (auch wenn sie mir immer noch nicht einleuchtet ?( ).


    Ansonsten hoffe ich, daß mir preussen_fan das inhaltliche Abdriften dieses Threads nachsieht. ;)


    Viele Grüße,
    nitram


    • Offizieller Beitrag

    Hallo nitram,

    Zitat

    Ansonsten hoffe ich, daß mir preussen_fan das inhaltliche Abdriften dieses Threads nachsieht. ;)

    Gute Idee! Habe die Beiträge ausgegliedert - wir haben ja schließlich einen separaten Themenordner hierfür. ;)

    Zitat

    Allerdings hatte ich ja - um genau solchen Mißverständnissen vorzubeugen
    - an die jeweilige Farbkopie noch "Farbkopie der Rückseite"
    geschrieben.

    Ketzerische Antwort: Deine Vorgehensweise entsprach einfach nicht den Richtlinien ... 8o


    Gruß
    Michael

  • liebe Sammlerkollegen,
    interessante Diskussion. Ich zeichne ja in meiner Stempelsammlung die Stempel mit einem Grafikprogramm nach und bilde sie in 100% Größe ab. Davon werde ich auch nicht abweichen. Siehe hier:
    3zeiliger Rechteckstempel mit Linien ohne Datum, sog. Rheinische Sonderform
    Die Fotokopie einer Rückseite drucke ich direkt auf das Albumblatt, während ich den Originalbeleg auf einem dünnen farbigen Karton appliziere und dann auf der Albumseite befestige. Da kann eigentlich jeder sehen, was Original oder Fotokopie ist.
    beste Grüße
    preussen_fan
    Erwin W.

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • Hallo Nitram,


    Fakt für Austellungen ist: Kopien farblich oder schw/weiss sollten nicht unter aber auch nicht über 75% des gezeigten Originals liegen, egal ob Vorder- oder Rückseite. Bei Stempeln oder Zeichnungen ist das etwas anderes. Aber vergrößere mal einen Stempel auf 75% - wie sieht das wohl aus. Der Stempel wird in der Regel neben einen Beleg angebracht, denn man sollte nach Möglichkeit auf einem Batt immer 2 Belege zeigen.


    Mit diesen Richtlinien hat der Juror nichts zu tun denn der richtet sich auch nur an seine Richtlinien (Grundlage für die Arbeit eines Juroren ist die gültige Ausstellungsordnung (AO) des BDPh mit ihrem Bewertungsreglement (BR) und den entsprechenden Durchführungsbestimmungen).
    Gruß Alandsammler 8o

  • Hallo Alandsammler,


    Fakt für Austellungen ist: Kopien farblich oder schw/weiss sollten nicht unter aber auch nicht über 75% des gezeigten Originals liegen, egal ob Vorder- oder Rückseite. Bei Stempeln oder Zeichnungen ist das etwas anderes. Aber vergrößere mal einen Stempel auf 75% - wie sieht das wohl aus. Der Stempel wird in der Regel neben einen Beleg angebracht, denn man sollte nach Möglichkeit auf einem Batt immer 2 Belege zeigen.

    Mein Punkt war nur noch der nach einer plausiblen Begründung für diese Regel. Wie gesagt, warum soll eine ordentlich gekennzeichnete Kopie nicht in Originalgröße abgebildet werden dürfen? Man kann aber natürlich auch alles als gottgegeben hinnehmen.


    Mit diesen Richtlinien hat der Juror nichts zu tun denn der richtet sich auch nur an seine Richtlinien (Grundlage für die Arbeit eines Juroren ist die gültige Ausstellungsordnung (AO) des BDPh mit ihrem Bewertungsreglement (BR) und den entsprechenden Durchführungsbestimmungen).

    Diese Frage hatte Bayern Social gestellt und nicht ich.


    Viele Grüße,
    nitram


  • Liebe Freunde,


    ich zeige häufig Rückseiten, weil das zur Aufbereitung meines phil. Materials oft notwendig bzw. sinnvoll ist.


    Ich kopieren die Siegelseite in der Regel mit 100%, schneide dann aber die Ränder der Kopie ab, die ja keine verwertbaren Informationen erhalten und komme dann flächig gerechnet auf 70 - 85% der Originalgröße.


    Nach Dutzenden von Ausstellungen kann ich sagen, dass ich nur einmal auf dieses Procedere angesprochen wurde und man mir sagte, ob ich nicht wüsste, dass es diese 75% Regel gäbe. Ich schilderte meine Verkleinerungsweise und bat um eine mathematisch korrekte Einschätzung - die blieb aus, daher behalte ich das so weiter bei.

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Lieber Ralph,
    deine beschriebene Methode find ich gut, du hast beschnitten und nicht skaliert. Durch Skalierung ist meiner Meinung nach der Gesamteindruck nicht so gut.
    Viele Grüße
    Erwin W.

    viele Grüße
    Erwin W.
    preussen_fan

  • Lieber Erwin,


    prima - dann sind wir schon zwei. ^^

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Hallo Nitram,


    jeder sollte so ausstellen wie er es für richtig findet. Du solltest Dich mal an den BDPh werden, vielleicht gibt der Dir eine plausible Begründung. Kenne aber auch einige Sammler die Original und Kopie gleich gross gezeigt haben und dafür Punktabzug bekommen haben. Es muss nicht immer sein aber es kann passieren. Das erfährst Du aber erst beim Jurygespräch aber da ist die Ausstellung schon gelaufen und die Punkte verteilt.


    Gruß Alandsammler :wacko: