Innerhalb des DÖPV war der Versand und die Taxierung erst mit dem ersten Nachtrag des Vertrages von 1850 explizit geregelt. Vor 1852 oblag deren Behandlung daher ausschließlich der zustellenden Postanstalt.
Die beiden ersten der nachfolgend gezeigten Briefe stammen noch aus der Zeit vor der vertraglichen Regelung und sind nach Berlin gerichtet. Ob dort angesichts einer täglich siebenmaligen Regelzustellung überhaupt Expreßzustellung stattfand, ist mir nicht bekannt. Beide Briefe enthalten keinerlei Taxvermerke, was eher für Regelzustellung spricht.
Es folgt ein Brief, der dem Empfänger die Zahlung der Expreßgebür überläßt, was die preußische Post siegelseitig mit 3 Sgr. vermerkt hat.
Die beiden letzten Briefe sind "regulär" behandelt worden, d.h., die Expreßgebühr von 3 Ngr. wurde bereits vom Absender entrichtet und als Weiterfranko auf den Briefen vermerkt.
Altsax