Sächsische Schwärzungen (Bundesland Sachsen SBZ)

  • In diesem neuen Thema sollen Belege der Aufbrauchsprovisorien, der sogenannten Sächsischen Schwärzungen gezeigt werden. Nach der teilweisen kriegsbedingten Einstellung des Postverkehrs erfolgte die Wiederaufnahme im Bereich der OPD Dresden am 23.05.1945, während im Bereich der RPD Leipzig der Postverkehr meist gar nicht unterbrochen war.
    Natürlich waren nach der sowjetischen Besetzung Frankaturen mit Marken der Reichspost des Dritten Reiches nicht mehr zulässig. Da jedoch anfangs noch keine neuen Marken vorlagen, wurde durch Verfügungen geregelt, dass die bisherigen Postwertzeichen weiter benutzt werden konnten, wenn die Kopfbilder und / oder die nationalsozialistischen Symbole unkenntlich gemacht (geschwärzt) werden. Die Wertangabe auf den Marken sollte aber lesbar bleiben.
    Diese Unkenntlichmachungen sollten im Postamt bereits vor dem Verkauf der Marken an das Publikum vorgenommen werden. Bereits in Händen der Postkunden befindliche Marken mussten vor ihrer Verwendung selber unkenntlich gemacht werden. Dadurch ergab sich ein reiches Spektrum an Maßnahmen, da die Art und Weise der Behandlung der Marken nicht vorgeschrieben war. So gibt es Überstempelungen mit verschiedenen Stempelarten, Übermalungen, Überklebungen und sogar Schwärzungen mit Fingerabdrücken. Das konnte sehr interessante Formen annehmen und wurde manchmal auch vergessen, nachgeholt oder sonstwie postamtlich behandelt. Wir werden im Laufe dieses Themas sicher viele Spielarten sehen können.
    Theoretisch konnten alle zum Zeitpunkt des Kriegsendes im Dritten Reich postgültigen Marken in dieser Art und Weise aufgebraucht werden. In der Katalogisierung tauchen aber bei weitem nicht alle Marken auf. Am häufigsten sind die Marken der Dauerserie Hitler und auch die Marken der Dauerserie Hindenburg mit Wasserzeichen 4 (Hakenkreuze). Frankaturen mit Sondermarken sind bekannt, solche mit Dienstmarken sind kleine Raritäten.
    Kurz zur Katalogisierung bei Michel. Die Schwärzungsbelege werden mit der normalen Nummer bezeichnet, dazu die vorangestellten Buchstaben “AP“ für Aufbrauchsprovisorium. Dabei steht „AP I“ für die RPD Chemnitz, „AP II“ für die OPD Dresden und „AP III“ für die RPD / OPD Leipzig.


    Die Verwendungszeit dieser Provisorien wurde für die OPD Dresden mit 23.05.1945 - 20.06.1945 festgelegt, für die RPD Chemnitz und die RPD / OPD Leipzig mit 12.05.1945 - 08.08.1945.


    Diese Provisorien werden oft auch gefälscht, daher ist es ratsam, im Zweifel die Dienste der Prüfer des BPP in Anspruch zu nehmen. Derzeit sind die Herren Marcell Brett und Dr. Hans-Karl Penning zuständig. Die Anschriften finden sich in jedem Michelkatalog und auf der Homepage des BPP.


    Zu Schluß noch ein Hnweis auf hervorragende Literatur zu diesem Thema. Eine erschöpfende Darstellung findet der interessierte Sammler in den beiden Bänden "Die Sächsischen Schwärzungen 1945" Band 1 (Postgeschichte) und Band 2 (Katalog) von den Herren Anderson, Bänsch, Meyer und Porsche.

  • Als ersten Beleg zeige ich eine portorichtige Ortspostkarte eines Fuhrunternehmers aus Dresden vom 04.07.1945 mit der Aufbrauchsverwendung eines Wertes der Dauerserie Hitler, Nr. 784.
    Die Abstempelung erfolgte im Zeitraum der Gültigkeit der Schwärzungen in der OPD Dresden am 04.07.1945 vom Postamt Dresden N 8 mit dem Kb. "d", Nr. AP 784 II.


    Die Postkarte weist einmal mehr einen Text auf, der die seinerzeitigen Umstände nach den verheerenden Luftangriffen vom Februar 1945 in Erinnerung ruft. Immerhin wird hier "nur" die Vernichtung von Sachwerten bescheinigt.

  • Guten Abend KJ,
    ich unterhielt mich genau Heute über Luftangriffe auf Nürnberg mit eine ältere Dame, welche sie selbst als Kind erlebte..
    Also interessant solche Zeitdokumente zum lesen dürfen.
    Danke für deine tolle Beschreibung über die Thema Sächsische Schwärzungen.
    LG F

    "Im Grunde sind es doch die Verbindungen mit Menschen, die dem Leben seinen Wert geben."
    W. v Humboldt

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Kontrollratjunkie,


    ein interessantes Thema sprichst Du hier an. Vielen Dank für die gute Einführung! Ich werde hier auf jeden Fall aufmerksam mitlesen, auch wenn ich selbst nichts beitragen kann.


    Viele Grüße


    kreuzer

  • Hallo Kontrollratjunkie,


    ich finde hier einen Widerspruch - im ersten Beitrag heißt es:

    Die Verwendungszeit dieser Provisorien wurde für die OPD Dresden mit 23.05.1945 - 20.06.1945 festgelegt

    Das steht im Widerspruch zur Aussage im zweiten Beitrag

    Die Abstempelung erfolgte im Zeitraum der Gültigkeit der Schwärzungen in der OPD Dresden am 04.07.1945 vom Postamt Dresden N 8 mit dem Kb. "d", Nr. AP 784 II.

    Von Bedeutung ist meiner Meinung nach auf der Karte der "Gebühr bezahlt"-Stempel in rot, von dem leider nur zwei Buchstab en zu erkennen sind. Die Hitler-Marke befand sich meiner Meinung nach bereits auf der Karte, die wegen des allgemeinen Mangels trotzdem verwendet wurde.


    Beste Grüße
    Jürgen


  • Von Bedeutung ist meiner Meinung nach auf der Karte der "Gebühr bezahlt"-Stempel in rot, von dem leider nur zwei Buchstab en zu erkennen sind. Die Hitler-Marke befand sich meiner Meinung nach bereits auf der Karte, die wegen des allgemeinen Mangels trotzdem verwendet wurde.


    Beste Grüße
    Jürgen

    Hallo Jürgen,


    herzlichen Dank für den Hinweis. Das kommt dabei heraus, wenn man uralte Beschreibungen nicht mehr kontrolliert. Vermutlich habe ich mich seinerzeit zu sehr auf den historischen Kontext gestürzt und die OPD`en schlicht verwechselt. Deine Interpretation klingt schlüssig und es wird vermutlich auch so gewesen sein.
    Andererseits könnte die Karte auch durchgeschlüpft sein. Oder sie wurde bewußt noch mit dieser Marke verwendet, dann die passende Portostufe für Ortspostkarten zu 5 Rpf aus der ersten Dresdner Ausgabe erschien erst zwei Tage später am 06.07.1945.


    Beste Grüße
    Rüdiger

    Beste Grüße

  • Hallo Rüdiger,

    Andererseits könnte die Karte auch durchgeschlüpft sein. Oder sie wurde bewußt noch mit dieser Marke verwendet, dann die passende Portostufe für Ortspostkarten zu 5 Rpf aus der ersten Dresdner Ausgabe erschien erst zwei Tage später am 06.07.1945.

    das glaube ich nicht. Die Gebühr wurde am Schalter bar bezahlt. Es gab an diesem Tag keine postgültige Briefmarke für die Ortspostkarte.


    Beste Grüße
    Jürgen

  • Lieber Bernd,


    ich weiß nicht, ob ich richtig liege, glaube aber zu wissen, dass nach dem Krieg neue Uniformen und neue Dienstkleidung zu beschaffen war, weil man nicht so gerne mehr mit dem Hakenkreuz herum lief, von daher war es nötig, dass diese entworfen wurde und in diesen Kontext könnte dein schönes Stück hinein spielen.

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Portorichtiger Fernbrief (Dienstbrief) des Landrates des Kreises Zwickau vom 27.07.1945 nach Leipzig mit der Aufbrauchsverwendung zweier Werte der Dauerserie Hitler, Nr. 785 a. Die Abstempelung erfolgte im Zeitraum der Gültigkeit der Schwärzungen in der RPD Chemnitz am 27.07.1945 vom Postamt Zwickau (Sachs) 2 mit dem Kb. "d", Nr. AP 785 a I. Interessanterweise weist der Beleg auch eine Unkenntlichmachung des Dienstsiegels des Kreises auf, es liegt also sozusagen eine "Doppelschwärzung" vor.


    Der Beleg ist geprüft Dr. Penning BPP.

  • Portorichtiger Fernbrief um den 20.07.1945 herum von Werdau in Sachsen nach Dresden mit der Aufbrauchsverwendung zweier Werte der Dauerserie Hitler, Nr. 785 b (Nr. AP 785 b I). Die Abstempelung des Beleges erfolgte erst im Zielpostamt Dresden Altstadt 27 am 24.07.1945.
    Wie im Befund vermerkt, hat man die Entwertung in Werdau offenbar vergessen. Das war jedoch ein Problem, da die Gültigkeit der Schwärzungen in der RPD Chemnitz vom 12.05.1945 - 08.08.1945 dauerte, in der OPD Dresden aber lediglich von 23.05.1945 - 20.06.1945. Das bedeutet, dass nach Tageslage im Zielpostamt Dresden keine postgültige Frankatur verklebt wurde. Es blieb also nichts anderes übrig, als den Brief mit Nachgebühr zu taxieren. Immerhin hat man auf das Strafporto von weiteren 6 Rpf verzichtet und nur das eigentlich fällige Porto von 12 Rpf nacherhoben.

  • Hallo Michael,


    das ist schon erstaunlich. Vor allem wenn man bedenkt, unter welchen zeitlichen Umständen sich der Dresdner Postbeamte derart an seine Vorschriften geklammert hat. Man könnte meinen, im Juli 1945 hätte man in der Dresdner Trümmerwüste ganz andere Sorgen gehabt....


    Beste Grüße
    Rüdiger

    Beste Grüße

  • Ortsbrief an die Sparkasse der Stadt Dresden vom 18.07.1945 mit der Aufbrauchsverwendung eines Wertes der Dauerserie Hitler, Nr. 827.
    Die Abstempelung erfolgte am 18.07.1945 vom Postamt Dresden N 25 mit dem Kb. "g", Nr. AP 827 II und damit außerhalb der Verwendungszeit dieser Provisorien in der OPD Dresden, die für die Zeit 23.05.1945 - 20.06.1945 festgelegt wurde. Daher wurde die nunmehr ungültige Marke nicht direkt entwertet, sondern der Stempel wurde neben die Marke gesetzt. Immerhin hat man davon abgesehen, die eigentlich fällige Nachgebühr von 8 Rpf, bzw. mit Strafporto von 12 Rpf nachzuerheben.
    Ergänzend ist noch festzustellen, dass der Brief auch bei Postgültigkeit des Provisoriums um 4 Rpf überfrankiert gewesen wäre.

  • Hallo Zusamend.
    Ein hochinteressantes Postgeschicht Stuck.
    Ostpreussen Feldpost Brief Vorderseite nach Plauen, nach Kriegsende dort angekommen und mit 12 Pfg. karminrot, Schwärzung neu frankiert und nach Oberhermsgrun nachgesandt , roter Ovalstempel Plauen Gebuhr Bezahlt.
    Ostpreussen-Feldpost Faltbrief type/F 1/.Gepr.Rehn BPP.
    Was meinen Sie uber das..?

    Hallo Pietro,


    ein sehr interessanter Beleg. Die Vorderseite kann man wohl als "Überroller" bezeichnen, denn sie wurde offenbar von den Kriegsereignissen irgendwo eingeholt. An welchem Tag wurde der rote "Gebühr bezahlt"-Stempel in Plauen abgeschlagen ? Ich kann es am Scan nicht erkennen.


    Gruß
    KJ

    Beste Grüße