Hallo Pälzer,
um deine Frage zu beantworten: Klar, es galt der PV Badens und Bayerns zu CH vom 1.9.1868, in dem vorgeschrieben war, wie die Pfalz ihre Sendnungen in die CH zu leiten hatte - nämlich, wie hier gut zu sehen, über die badische Bahnpost Mannheim - Karlsruhe - Efringen - Basel badischer Bahnhof. Hierfür musste die Aufgabepost 1 Kr. an die badische Bahnpost vergüten, der vorne notiert wurde und Baden musste diesen Kreuzer später in Basel der Schweiz weitervergüten, arbeitete hier also kostenlos.
Drucksachen aus der Pfalz in die Schweiz sind nicht häufig!