Fahrpostsendungen innerhalb des DÖPV bis 30.06.1858

  • Liebe Sammelfreunde


    für die Anfangszeit stellt sich das Nachvollziehen der Taxierung sehr häufig recht "problematisch" dar. Auch ich habe leider noch nicht alle Verordnungen zusammen. :(


    Stark vereinfacht gesagt, wurden allgemein zwischen den einzelnen Mitglieds-Staaten Gränzpunkte festgelegt. Diese waren Städtepaare, über welche der Austausch der Sendungen zwischen zwei benachbarte Staaten erfolgte. Es gab meistens mehrere solcher Paare zwischen zwei gleichen Staaten. Desweiteren wurden feste Transitlängen festgelegt, wenn die Sendung durch ein Mitgliedsstaat lief.
    Festgelegt wurde dies in Verträgen zwischen den einzelnen Mitglieds-Staaten, später auch in Verordnungen, wenn Änderungen stattfanden.


    Dazu möchte ich folgenden Brief vom 26.01.1855 von Magdeburg (Preussen) nach Nürnberg (Bayern) lief. Dieser Brief begleitet ein extrem leichtes Paket von nur 7 Loth.
    Deweiteren ist zu erkennen, dass es sich um einen Franco-Brief handelt. Der "Gebührenbaum" von 2 Sgr / 2 Sgr / 2 Sgr stellt das Franco der Einzelstrecken dar, welche in der Summe von 6 Sgr zusammengefaßt wurde.


    Aus diesem Gebührenbaum läßt sich grob folgende ablesen:
    Abgangsort - Gränzort (hier Preussen) weiter war ein Transit (hier entweder durch Taxis oder Sachsen gegeben) - also Gränzort nächsten zum Gränzort (hier Bayern) und schlußendlich von dort zum Zielort (hier Bayern).


    Für gezeigten Brief ist eine Leitung über Leipzig (Sachsen) - Hof (Bayern) sehr wahrscheinlich (was die einzelnen Gränzorte sind entzieht sich leider meiner Kenntnis).
    Keine der genannten Strecken ist unter 10 Meilen, jedoch auch keine über 20 Meilen entfernt, so dass sich für jede der drei Teilstrecken 2 Sgr Mindestfahrposttaxe (ist der Brieftaxe identisch) anfielen.


    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf

  • Hallo zusammen,


    einen netten Paketbrief aus Wermelskirchen nach Frankfurt vom 06.03.58 möchte ich euch zeigen. Die eigentliche Überraschung liegt im Inhalt des Briefes. Ein kleines Textilmuster wurde da eingeklebt. Eigentlich ein Muster ohne Wert Brief, nur nicht so aufgegeben ;)


    schönen Gruss


    Peter

  • Lieber Peter


    ein "Muster ohne Wert - Brief" - tja der wäre dem Absender teurer geworden, den immerhin wäre dieser dann mit der 4fachen Brieftaxe zu belegen und mit der "Schwierigkeit" verbunden gewesen, diese Muster auch noch anhängend, also sichtbar anzubringen. Als "einliegende" Muster - tja dann sogar 8fache Brieftaxe. also ist eine Paketversendung aus Kostengründen deutlich günster gewesen.

    Es ist ein Brief, der viele Fragen offen läßt und ich gebe mal aus meiner Sicht der Reihe nach folgende Anmerkungen:


    - Gewichtsangabe des Paketes von 7 5/10 Loth - eigentlich rechnete man zu dieser Zeit in 8tel bzw. 16tel und erst ab 1861 in 10tel Gewichts-Teilung
    - Die "rote" Taxierung entspricht dem des Anschlußvertrages TuT an den DÖPV bis 31.12.1857 - 1 Sgr / 2 Sgr - dazu Anmerkung
    - Ab 01.01.1858 wäre der Mindestfahrposttarif bei 20 Meilen Gesamtentfernung 4 Sgr - tja so sieht es in blau überschrieben aus 2 Sgr / 2 Sgr.
    - Vorderseitig ist weiterhin "B(eutel) und 0 also vollständig bezahlt / 2 Kreuzer Bestellgeld notiert worden.
    - siegelseitig ist fr 2 notiert worden - Weiterfranco für Taxis
    - alle blauen Notierungen würde ich der gleichen Hand zuordnen und diese sind in Frankfurt a M. angebracht worden


    Anmerkung:
    ( Nach dem Anschlußvertrag zwischen Taxis und Preussen zum DÖPV sind die Grenzorte Altenkirchen und Hachenburg angegeben.
    Die Entfernung Wermelskirchen - Altenkirchen sind etwas unter 10 Meilen, zwischen Hachenburg - Frankfurt sind etwas über 10 Meilen. Die jeweiligen Mindestfahrposttarife waren die der einfachen Briefe!!! )


    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf

  • Liebe Sammelfreunde


    dann möchte ich mal ein zweiten Brief aus dieser Taxperiode zeigen und zwar einen Franco-Paketbegleitbrief, leider nur eine Hülle, von Frankfurt am Main (TuT) nach Erfurt (Preussen). Aufgeben wurde dieser am 20. August 1855 und war schon am nächsten Tag beim Herrn Burghardt. Siegelseitig ist der Ausgabestempel von Erfurt für die Zustellung des Begleitbriefes.


    Doch zurück zur Vorderseite. Der Orts-Stempel von Erfurt diente hier zur Paketausgabe, welches 3 Pfund wog und laut Inhalt "Eine Kiste Wein ????" war.


    Die Taxierung läßt den Schluß zu, dass hier der Weg Frankfurt - Gotha - Erfurt war. Der Austausch fand über die beiden letzteren Orte statt.


    Interessant ist der Gebührenbaum - oben 1 hier definitiv Sgr für Preussen. Pakete in die Grenzaustauschort wurden immer mit der ersten Entfernungsstufe belegt und hier mit dem Mindestfahrposttarif zu belegen, da der Gewichtstarif niedriger lag.
    Unter dem Bruchstrich sind 11 Kreuzer notiert worden, hier rechnete sich Taxis etwas "reich". Die Entfernung von Frankfurt nach Gotha beträgt ungefähr 23 Meilen und der Mindestfahrposttarif sind 3 Sgr oder 9 Kreuzer. Auch hier ist dieser anzuwenden.


    Laut "Postvertrag zwischen der Königlich Preußischen und der Fürstlichen Thurn und Taxisschen Postverwaltung über den Anschluß an den Deutsch-Österreichischen Postverein" vom 02.08.1850 ist die Fahrpost in Sgr abzurechnen.
    Danach hätte der Gebührenbaum 1 Sgr / 3 Sgr laut Fahrposttarif DÖPV sein müssen. Da in Frankfurt jedoch die Guldenwährung galt, ergibt sich die Reduzierung somit 4 Kreuzer / 11 Kreuzer.


    Wenn "K? 15" 15 Kreuzer bedeuten, ergibt sie dies aus der Reduzierugen und entspricht dem Gesamtfranco.


    Die Mindestfahrposttarife waren identisch die der Briefpost. Auch waren es die gleichen Entfernungen.
    Ansonsten galt allgemein? 2 Pfennige oder 7/12 Kreuzer je Pfund von 5 zu 5 Meilen.

    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf

  • Lieber Magdeburger,


    schöner Brief, aber ich kann das Wort oben rechts auch nicht sicher deuten.


    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




    • Offizieller Beitrag

    Liebe Freunde,


    hier ein Paketbegleitbrief für unsere(n) Fahrpostspezialisten. :)
    Aufgegeben am 16.41857 in Barmen, preuß. Rheinprovinz, nach Ufeln b. Herford (späteres Salzuflen - es handelt sich nicht um das Uffeln/Vlotho) im Fürstentum Lippe-Detmold.


    Der Brief begleitete ein 2 Pfd. 5 L. schweres Paket, in dem Callico (bunt gedruckte Kattune feiner Art) verschickt wurde.
    Die Taxierung von 3 1/2 Sgr. entspricht einer Gesamtentfernung von 30-35 Meilen für Pakete bis 3 Pfd.


    Viele Grüße
    Michael

  • Lieber Michael


    ich würde folgende Interpretation vorschlagen.


    Laut Anschlußvertrag zwischen Taxis und Preussen wäre ein sinnvoller Ausstausch über Herford (Preussen) und Salzuffeln (TuT).


    Von Barmen bis Herford sind es knapp 20 Meilen und dafür reicht noch der Mindestfahrposttarif von 2 Sgr (nach Gewicht ergibt sich bei 2 Pfennige * 3 Pfund * 4. Entfernungsprogression = 24 Pfennige und ist hier identisch :) ). Da Salzuffeln gleichzeitig Austauschort ist, wird immer die erste Entfernungsstufe genommen und somit nochmals 1 Sgr für den taxischen Teil, also auch der Mindestfahrposttarif. Damit ergeben sich insgesamt 3 Sgr Fahrposttaxe.
    Die restlichen 1/2 Sgr wäre demnach das Bestellgeld.


    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf


    P.S. Da die direkte Entfernung noch unter 20 Meilen liegt, wird die Landesgrenze hier als Austauschpunkt heran gezogen. Ich denke jedoch, dass das gleiche Ergebnis herauskommen muß.

  • Lieber Ulf,


    danke für die Interpretation.
    Das Brief-Bestellgeld betrug im Fürstentum Lippe-Detmold (Taxis-Post) aber nur 1/4 Sgr.


    Viele Grüße
    Michael


    Für die Fahrpost gab es ein höheres Bestellgeld, das im Allgemeinen doppelt so hoch wie das Briefbestellgeld war.


    Gruß


    wuerttemberger

  • Lieber Michael


    ich fand auch das Bestellgeld hoch, nur finde ich sonst keine Erklärung des Gesamtbetrages. Im Anschlußvertrag ist geregelt, dass die Fahrposttarife des DÖPV anzuwenden sind.


    Wie Du schon geschrieben hattest, kosteten über 2 bis incl. 3 Pfund je 5 Meilen 6 Pfennige nach Gewicht. Andererseits gab es die Mindestfahrposttarife, welche identisch die der Briefpost waren. Danach waren also von 0 bis incl. 10 Meilen 1 Sgr, über 10 bis incl. 20 Meilen 2 Sgr und über 20 Meilen 3 Sgr mindestens zu zahlen.


    Taxiert wurde bis Ende des Jahres 1857 jede Teilstrecke zu einem Posthoheitsgebiet einzeln, so dass sich hier 2 Teilstrecken ergeben. Einerseits haben wir also Preussen und andererseits Taxis. Eine Teilstrecke ist über 10 bis 20 Meilen und die andere von 0 bis 10 Meilen lang. Daraus ergibt sich ein ganzzahliges Ergbnis. Wären beide Teilstrecken jeweils über 10 bis 20 Meilen, wäre die Gesamt-Taxe excl. Bestellgeld 4 Sgr.


    Vielleicht können uns die Taxis-Sammler hier weiter helfen.....


    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf


    P.S. Hallo wuerttemberger


    Deine Antwort hatte ich leider zu spät gesehen - klingt jedoch plausibel. Danke :)

  • Lieber Michael


    folgenden Bilder eines Briefes habe ich mir mal bei Delcampe ausgeborgt.


    Ein Paket von 8 Pfund 10 Loth ging am 18.11.1854 von Rietberg (Preussen) nach Salzuffeln (TuT). Die Entfernung ist hier sogar unter 5 Meilen insgesamt, so dass die Grenze zwischen Preussen und Taxis hier aus Austauschpunkte anzusehen ist. (Auch wenn wie bei Deinem Brief die Leitung über Herford - Salzuffeln wäre, bliebe es gleich.)


    Jeweils wurde eine Entfernungsstufe für jede Posthoheit angerechnet. Danach haben wir also 2 Pfennige * 9 Pfund * 1 Entfernungsstufe = 18 Pfennige = 1 1/2 Sgr jeweils für Preussen und Taxis, was in Summe auch den 3 Sgr bar bezahltes Franco entsprechen.


    Neben dem doch interessanten Vermerk "auf Gefahr des Absenders" wurde hier das Bestellgeld von 1/2 Sgr mittig ausgewiesen.


    Ich gehe davon aus, dass auch bei Deinem Brief 1/2 Sgr Bestellgeld bezahlt wurden ist. N.B. Es ist der gleiche Empfänger.


    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf

  • Liebe Sammelfreunde


    diesen Brief hatte ich zwar schon einmal eingestellt, jedoch war mir irgendwann klar, daß die angegebene Taxierung nicht richtig ist. Durch die letzten Belege hier. kam dann die Lösung zum Problem, da dieser natürlich hier auch hereinpaßt.


    Nochmal kurz zum Beleg von Magdeburg nach Gera vom 24.10.1853. Mit ihm wurde ein 10 Pfund 10 Loth schweres Paket versendet. Da die direkte Entfernung unter 20 Meilen liegt - hier etwa 18,5 Meilen, gilt als Austauschort die Grenze zwischen Preussen und Taxis. Dummerweise gibt es sinnvolle Ergebnisse, wenn für Preussen die 4. Entfernungsstufen und Taxis die 1. Entfernungsstufe angenommen wird, aber bei gleicher Anordnung die 3. + 2. Entfernungsprogression. Favorisieren würde ich ersteres, da ich gleube, dass die Grenze zwischen beiden Posthoheiten relativ nahe bei Gera in nördlicher Richtung liegt.


    Lösung zur Konstellation 4. + 1. Entfernungspression:
    Preussen: 2 Pfennige * 11 Pfund * 4 = 88 Pfennige = 7 1/3 aufgerundet auf 7 1/2 Sgr
    Taxis: 2 Pfennige * 11 Pfund * 1 = 22 Pfennige = 1 10/12 aufgerundet auf 2 Sgr
    In Summe somit 7 1/2 + 2 = 9 1/2 Sgr wie taxiert


    Lösung zur Konstellation 3. + 2. Entfernungspression:
    Preussen: 2 Pfennige * 11 Pfund * 3 = 66 Pfennige = 5 1/2 Sgr
    Taxis: 2 Pfennige * 11 Pfund * 2 = 44 Pfennige = 3 8/12 aufgerundet auf 3 3/4 Sgr
    In Summe somit 5 1/2 + 3 3/4 = 9 1/4 Sgr - Rest von 1/4 Sgr Bestellgeld.


    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf

  • Lieber Magdeburger,


    ich meine, dass in den bilateralen Postverträgen, hier Preußen und TT, die Austauschpostämter genannt wurden. Demnach könnte man ausrechnen, welcher Gebührenanteil wem zustand. Mit dem Vertrag kann man diesen Brief also knacken.


    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph



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  • Lieber Bayern Klassisch


    die Austtauschämter wären Erfurt und Gotha laut Anschlußvertrag zwischen Taxis und Preussen. Diese Orte gelten jedoch nur dann, wenn die direkte Entfernung über 20 Meilen liegt. Im vorliegenden Falle ist die direkte Entfernung kleiner 20 Meilen und damit gilt laut Anschluß-Vertrag die Posthoheitsgrenze als beiderseitiger Austauschpunkt.


    Dazu noch folgendes:
    die Entfernung Magdeburg - Erfurt beträgt 136 km - ca 18 Meilen
    die Entfernung Gotha - Gera beträgt 97 km - ca 13 Meilen
    damit ergäbe sich die 4. Entfernungs-Progrssionsstufe für Preussen und die 3. Progressionsstufe für Taxis und dies führt zu keinem Ergebnis


    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf

  • Lieber Magdeburger,


    da die allermeisten Fahrpostgegenstände korrekt berechnet wurden, wirst du nur über vergleichbare Briefe zu einer Lösung kommen. Vlt. war deiner tatsächlich falsch taxiert worden.


    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph



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  • Liebe Sammelfreunde


    hier ein Paketbegleitbrief mit privaten Inhalt.
    Schöne ist die Declaration:
    "Anbey eine Schachtel in grauen Papier gez. H.F.W.J. N. 1 Verpackung auf Gefahr des Absenders Bolenius ???
    Herrn F.. Wm Janke mit Briefen der Herren Bönke & Janke Leipzig"
    Das Paket wog 5 Pfund 8 Loth - insgesamt bezahlte der Absender 8 Sgr. Die Entfernung beträgt knapp 37 Meilen.
    Laut meinen Angaben wurden für Leipzig 2 Meilen für Sachsen von der Grenze zu Preussen angerechnet, und damit verbleiben die restlichen knapp 35 Meilen bei Preussen.
    Laut DÖPV fielen 2 Pfennige je angefangenes Pfund von 5 zu 5 Meilen an. Damit ergibt sich für Preussen die 7. entfernungsstufe und für Sachsen die 1. Entfernungsstufe.
    Schwer zu rechnen ist es auch nicht, da 2 Pfennige * 6 Pfund * 1 Entfernungsstufe = 12 Pfennige = 1 Sgr entspricht. Somit sind korrekt 7 Sgr für Preussen und 1 Sgr für Sachsen, was auch siegelseitig mit wf 1 = Weiterfranko 1 Sgr notiert wurde.
    Weiterhin ist erkennbar, das der Paketbegleitbrief am 24.03. zugestellt wurde.


    Vorderseitig wurde zweimal die Paket=Ausg: (abe) vom Folgetag dokumentiert.


    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf

  • Lieber Magdeburger,


    ich lese "Bolenius & Co".


    Hallo guy69,


    auch nicht übel!


    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph



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  • Liebe Freunde,


    wieder ein Beifang:


    Fahrpostbrief als Frachtbrief aus Frankfurt am Main vom 5.9.1855 nach Wöhrd bei Nürnberg. Das Gewicht betrug 14 1/4 Pfund. Es ging um ein Körbchen mit Farbwaaren Werth 11 Gulden.


    Die Gebühren kann jemand bestätigen/korrigieren, der sich damit auskennt, gell Magdeburger? :)


    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Bilder

    Liebe Grüsse vom Ralph



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  • Lieber Bayern Klassisch


    versuchen wir mal unser Glück...
    Die "50" sieht erstmal von gleicher Hand wie die Gewichtsnotierung und sollte eine Kartierungsnummer sein.
    Die "31" und "59" sind ebenfalls von gleicher Hand, eine Zahl wird Kartierungssnummer sein und ob die andere eine Gebühr ist...

    Mal sehen was die Mathematik dazu sagt:


    Frankfurt am Main war ja mehr oder minder selbst Zukartierungsort und der gemeinsame Taxgrenzpunkt zu Bayern ist laut Vertrag die Mitte zwischen Hanau und Dettingen (heute eher Karlstein am Rhein) beschrieben, was weniger als 1 Meile von Frankfurt in Richtung Bayern entfernt liegt, damit haben wir die 1. Entfernungsstufe.


    Schwieriger wird es mit dem Rest, da hier ca. 25 Meilen in Betracht kommen. Ist die Entfernung gerade noch 25 Meilen, ergibt sich die 5. Entfernungsstufe, ansonsten die 6. Entfernungsstufe. Gerechnet wird hier immer von 5 zu 5 Meilen.


    Die Werttaxe war je 100 Gulden 2 Kreuzer bis 50 Meilen.
    Die Gewichtsstaxe 7/12 rheinische Kreuzer je angefangenen Pfund je Progressionsstufe.


    Für die Kurzstrecke Frankfurt / Main zum Taxgrenzpunkt ergibt sich somit:
    Werttaxe : 2 Kreuzer
    Gewichtstaxe : 7/12 Kreuzer * 15 Pfund * 1 PS = 8,75 aufgerundet 9 Kreuzer
    Damit ergeben sich 11 Kreuzer für Taxis


    Nun der Bayrische Teil: (für die 5. Entfernungsstufe)
    Werttaxe ist identisch, also 2 Kreuzer
    Gewicht : 7/12 Kreuzer * 15 Pfund * 5 PS = 43,75 aufgerundet 44 Kreuzer
    Gesamt sind es also 46 Kreuzer


    In der Summe ergeben sich erstmal 11 Kreuzer für Taxis + 46 Kreuzer für Bayern = 57 Kreuzer gesamt. Gehe ich von der "59 Kreuzer" aus, schwierig, da 2 Kreuzer Differenz keinen Sinn ergeben. Es sollten 3 oder 6 bzw. höchstens 12 Kreuzer sein, also ein Vielfaches von 3...


    Sagt eventuell die Siegelseite noch mehr aus...


    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf