Zusammenstellung verschiedener Wertstufen innerhalb der Schweiz

  • Guten Morgen,


    wenn ich mich nicht irre, dann gibt es kein eigenes Thema für Briefe innerhalb der Schweiz :whistling: ?!
    Hierzu ist mir die Idee gekommen alle möglichen Kombinationen der Zusammenstellung von Wertstufen aufzulisten, natürlich mit entsprechenden Belegen :D !
    Wenn die Überschrift missverständlich ist, bitte ich die Administratoren diese ggf. zu korrigieren!
    Ich habe innerhalb meiner Sammlung möglichst versucht zu jedem meiner Briefe eine passende Beschreibung auf einer Ausstellungsseite zu verfassen, sollte sich ein Fehler eingeschlichen haben, bitte ich diesen zu korrigieren.

    Anfangen möchte ich mit dem ganz normalen Drucksachenporto innerhalb der Schweiz, was sich bei 2 Rappen belief.
    Ihr seht untenstehend dazu zwei beispielhafte Belege mit unterschiedlichen Marken der Ausgabe "Sitzende Helvetia".


    LG


    Kevin

  • Die nächste Wertstufe, die ich vorstellen kann ist 5 Rappen, von der ich einen Strubel-Brief habe, wie ihr unten seht! :thumbup:


    Da ich hierzu noch keine entsprechende Seite gestaltet habe, müsst ihr euch leider mit einer kurzen Beschreibung zufrieden geben.


    Aufgegeben wurde das Briefchen am 27.01.1862 in Zürich und wurde adressiert nach Küsnacht, leider ist kein Ankunftsstempel abgeschlagen, aber es ist anzunehmen, dass der Brief noch am selben Tag angekommen ist.
    Frankiert wurde der Brief mit Zumstein 22D/Michel 13IIBys, also 3.Druckperiode des Berner Druckes, was man an dem schwarzen Seidenfaden ausmachen kann.
    Der Brief war portogerecht frankiert, laut dem Postvertrag vom 1.1.1852 mussten Briefe die bis zu einem 1/2 Loth wogen und bis zu 2 Wegstunden entfernt lagen, mit 5 Rappen frankiert werde.


    LG


    Kevin

  • Hallo Kevin,


    auch wenn ich nichts zu diesem Thread beitragen kann, werde ich doch mit Interesse die weiteren Belege verfolgen.


    Respekt! :thumbup:


    Viele Grüsse
    Christian

  • Hallo Christian,


    es freut mich, dass dir meine kleine Zusammenstellung gefällt :) !
    Fortfahren möchte ich mit dem 10 Rappen-Porto, möchte aber erwähnen, dass natürlich noch mehr Kombinationen möglich waren bis zur jetzigen Wertstufe, aber diese kann ich leider noch nicht vorzeigen, bin mir aber sicher, dass einer unserer Schweiz Experten dies nachholen wird :D !


    Bei den beiden unteren Belegen möchte ich mich selbst korrigieren, ich habe geschrieben, dass Briefe in der 1.Gewichtsstufe 10 Rappen kostesten.
    Richtigerweise muss es aber heißen, dass laut dem Postvertrag vom 1.7.1862 Briefe bis zu einem Gewicht von 10g außerhalb des Lokalrayons (2Wegstunden) 10 Rappen kosteten, oder mit einem Gewicht von 10-150g innerhalb des Lokalrayons 10 Rappen kosteten!
    Bei den unteren Briefen trifft ersteres zu! :D


    LG


    Kevin

  • Hallo Kevin,


    schön, dass du so einen Thread aufgemacht hast - immer toll, deine alten Schweizer Briefe zu sehen.


    Darf ich um etwas bitten? Vlt. wäre es machbar, die jeweiligen Tarifzeiten anzugeben, also vom ... bis zum ... kosteten Fernbriefe bis 15g ... Rappen.

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Hallo Ralph,


    das lässt sich selbstverständlich einrichten und dies werde ich auch bei den folgenden Briefen beachten :whistling: :thumbup: !

    Untenstehend seht ihr nochmals zwei Briefe a 10 Rappen.
    Bei dem ersten Brief ist der letzte Abschnitt der Erklärung überklebt, es muss heißen: "...außerhalb des Lokalrayons lag.."

    Zum ersten Brief:

    Laut dem Postvertrag vom 1.7.1862 bis zum 1.9.1871 mussten Briefe zwischen 10-150 g außerhalb des Lokalrayons mit 20 Rappen frankiert werden, da der Absender dies in dem Fall nicht berücksichtigte und von einem Brief der 1.Gewichtsstufe ausging, der dann richtigerweise 10 Rappen gekostet hätte, musste er ein Strafporto in Höhe von 20 Rappen bezahlen, da unterfrankierte Briefe wie gänzlich unfrankierte Briefe behandelt werden mussten, jedoch unter Abzug der verklebten Marke.

    Zum zweiten Brief:

    Laut dem Postvertrag vom 1.9.1876 bis zum 1.11.1884 mussten Briefe bis 15g außerhalb des Lokalrayons mit 10 Rappen vergütet werden.

    Ich hoffe dieses Mal ist die Beschreibung aufschlussreicher :rolleyes:


    LG


    Kevin

  • Hallo Kevin,


    schöne Briefe mit guter Beschreibung - so ist das zielführend, schließlich wird man hier ja angefüttert, was die schöne Schweiz angeht ... :P:P

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Lieber Kevin,
    finde auch das es eine gute Idee wahr das du diese Thread aufgemacht hast, wie ich sehe hast du schon einiges zusammen gefasst.. toll! :thumbup:
    LG F

    "Im Grunde sind es doch die Verbindungen mit Menschen, die dem Leben seinen Wert geben."
    W. v Humboldt

  • Guten Morgen,


    ich freue mich über die schönen Rückemeldungen eurerseits und fahre fort mit dem 12-Rappen Porto.
    Untenstehend könnt ihr einen sehr schönen Nachnahme-Brief sehen, der mit 10 Rappen + 2 Rappen frankiert ist, also insgesamt 12 Rappen, die sich in Porti und Provision aufteilen. Laut dem Postvertrag vom 1.7.1862 bis zum 30.9.1884 mussten Briefe bis zu einem Betrag (Nachnahmegebühr) von 10 Franken mit 10 Rappen frankiert werden, pro weiteren 10 Franken jeweils 10 Rappen. In diesem Fall waren 10 Rappen ausreichend, da der Nachnahmebetrag lediglich bei 10 Fr. lag.
    Wenn ich mich nicht täusche waren die 2 Rappen für die Provision gedacht, bin mir aber nicht sicher, und möchte gerne eines Besseren belehrt werden, sollte dies nicht stimmen.


    Nun zum Brief selbst:


    Aufgegeben am 09.12.1881 in Zürich und am darauffolgenden Tag in Basel angekommen, frankiert mit 12 Rappen und entwertet mit dem Zürcher Fahrpoststempel, der in der Regel bei Nachnahmen im Gebrauch war.
    Doch die Besonderheit an diesem Brief liegt auf Marken Ebene, nämlich handelt es sich bei beiden Marken um die sehr viel seltenere Faserpapier-Ausgabe von 1881, von der man selten Marken auf Brief sieht, also Zumstein 44(b) und 46b.


    Also alles in allem ein sehr attraktiver Beleg!


    LG


    Kevin

  • Guten Abend,


    hier mal wieder ein Beitrag zum Thema Schweiz:


    Der unten abgebildete Brief ist am 17.12.1875 geschrieben und erst vier Tage später, am 21.12, in Bremgarten aufgegeben worden.
    Dieser wurde adressiert nach Tagerig , wo er am nächsten Tag bereits angekommen ist.
    Es handelt sich um einen einfachen Nachnahme-Ortsbrief, d.h. 5 Rappen für einen Brief der 1.GS innerhalb des Ortskreises, und 20 Rappen für die Nachnahme-Gebühr von 11 Franken. Frankiert wurde der Brief mit einem Paar der Zumstein 38 und Zumstein 22.
    Aufgeber war das Gericht in Bremgarten, ein insgesamt schöner Brief wie ich finde :D !
    Vielleicht kann ja jemand entschlüsseln ob der Adressat ein schönes oder eher unschönes "Weihnachtsgeschenk" erhielt.


    LG

    Kevin

  • Hallo Kevin,


    man musste total 11 Franken an die Kasse zahlen - zum Todlachen war das sicher nicht ... 8o

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Guten Abend,


    an diesem herrlichen Frühlingsnachmittag möchte ich euch einen ebenso schönen Brief vorstellen:


    Aufgegeben wurde dieser am 13.Juni 1881 in Aarau und wurde adressiert nach Bremgarten, wo er noch am selbigen Tag ankam, siehe siegelseiten Ankuftsstempel.
    Frankiert wurde der Brief portogerecht mit 40 Rappen, die sich wie folgt zusammensetzten:
    Laut dem Tarif vom 01.09.1876 ein Brief der 3.Gewichtsstufe, d.h. über 250g, im Fernrayon, für den 30 Rappen zu verkleben waren. Da es sich noch dazu um eine Nachnahme handelt, mussten, laut dem Tarif vom 01.08.1862, noch zusätzlich 10 Rappen für die Nachnahme-Gebühr verklebt werden, welche bei 7.90 Franken lag.
    Wenn man das Porti von 30 Rappen und die Nachnahme/gebühr addiert, erhält man 8.20 Franken, die der Postbeamte vorderseitig mit Bläuel notierte. Zusätzlich wurden noch 70 Rappen notiert, welche aber keinen Einfluss auf die Taxierung hatten (vielleicht kann jemand entziffern wofür diese angedacht waren).
    Verklebt wurde ein waagerechtes Paar der Zumstein 38, 10 Rappen rot, und Zumstein 32, 20 Rappen gelblichorange.
    Entwertet wurden die Marken mustergültig mit dem eingefassten Stempel "AARAU,13.Juni.81,FAHRP.AUFG". Kann mir hier jemand etwas Näheres zu dem Stempel sagen, denn ich habe einen solchen vorher noch nicht beobachten können :whistling: !


    Ich glaube, dass ein Brief der 3.GS als Nachnahem-Brief im Fernrayon verhältnismäßig selten ist (ich habe zumindest noch keinen vorher gesehen)!

    Liebe Grüße

    Kevin

  • Guten Abend,


    dieses kleine Schmankerl (die Betonung liegt auf klein --> 77x85 mm) konnte ich für verhältnismäßig kleines Geld ersteigern :D :

    Aufgegeben wurde das Briefchen am 21.08.1872 in Sumiswald und wurde adressiert ans Pfarramt in (Göyressen?), wo er bereits einen Tag später ankam.
    Es handelt sich um ein Nachnahme-Streifband, das portogerecht mit 20 Rappen (Zumstein 32 b) frankiert wurde.
    Die Taxierung setzt sich zusammen aus 10 Rappen für die Nachnahme-Gebühr (1.40 Franken Nachnahme) und, laut Tarif vom 01.09.1871 bis zum 01.09.1876, 10 Rappen für einen Brief der 1.Gewichtsstufe im Fernrayon. Der Nachnahmebetrag wurde vom Postbeamten mit Bläuel vorderseitig notiert.
    Wenn mir jetzt noch jemand den Ort entziffern könnt, könnte ich mit der Beschreibung beginnen. :)

    Also Nachnahme-Streifbänder sind meines Wissens ziemlich selten und bei diesem Briefchen passt alles fürs Auge:
    Mustergültiger Stempelabschlag, farbfrische Marke und die Farbe dieser und die Bläuelnotierung passen auch schön zusammen ^^ !

    Liebe Grüße


    Kevin

  • ... Höchstetten, südöstlich von Solothurn. ;)


    Hübsches Stück!

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Guten Tag,


    ich möchte euch gerne mal wieder einen Innerschweiz´schen Brief vorstellen, den ich mir vor einiger Zeit zugelegt habe.


    Es handelt sich dabei um einen Brief der 2.Gewichtsstufe im Fernverkehr, der laut Tarif vom 01.07.1862 bis 01.09.1871, portogerecht mit 20 Rappen freigemacht wurde.
    Aufgabeort war Neumünster in Zürich (21.07.1868 ) und adressiert wurde der Beleg nach Basel, wo er einen Tag später ankam.


    Der Grund weshalb ich mir den Brief gekauft habe, ist der Viererblock der 5 Rappen, denn Viererblöcke auf Brief in der Zeit der Sitzenden Helvetia sind alles andere als häufig, sodass ich auch den Stockfleck in Kauf genommen habe. :whistling: :D !

    Liebe Grüße


    Kevin

  • Hallo Kevin,


    sieht nicht übel aus. :P:P


    Wenn ich etwas korrigieren darf: Der Plural von Viererblock lautet Viererblocks und ein Stockfleck ist es nicht, eher vom Siegel durchgeschlagenes Fett. Das kann man, wenn man will, neutralisieren lassen, dann ist er wieder wie "neu".


    P.S. wenn du einmal die Leertaste hinter dem Datum des Briefes eintippst, ist der Smiley weg. ;)

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Hallo Ralph,


    vielen Dank für den Rechtschreibtipp!!! :thumbup: :thumbup:
    Stimmt, mir wurde schon gesagt, dass es ein Siegelfleck ist, habe ich anscheinend wieder verdrängt :D !


    Liebe Grüße


    Kevin

  • Guten Morgen,


    ich möchte euch gerne zwei kleine Briefchen vorstellen, die ich aber leider abfotografieren musste, da mein Scanner rumspinnt, ich hoffe das Problem lässt sich noch irgendwie beheben :D .

    Es handelt sich um zwei Trauerbriefe, die zwar in der gleichen Tarifperiode (01.09.1876-01.11.1884) verschickt, jedoch unterschiedlich frankiert wurden.


    Der erste der beiden Briefe wurde am 26.07.1878 in Klösterli aufgegeben und adressiert nach Altstetten bei Zürich. Dies war bis 1934 eine eigenständige Gemeinde und bildet heute zusammen mit Albisrieden ein Quartier (Kreis 9) der Stadt Zürich. Angekommen ist der Trauerbrief einen Tag später.

    Der zweite Brief wurde verschickt am 25.03.1881 in Zürich. Nun hänge ich etwas an der Bestimmung des Adressaten fest, da leider keine siegelseitigen Stempel sichtbar sind. Ich kann bloß "Zeltweg" lesen in der untersten Adresszeile, darüber steht noch etwas, was ich aber nicht logisch entziffern kann. Ich denke mal, dass dies ein einfacher Ortsbrief gewesen sein wird, und "Zeltweg" ein Straßenname in Zürich ist ?! Es gibt nämlich auch noch eine Gemeinde in Österreich, die den Namen trägt, was aber eher nicht passend wäre :D .

    Ich finde leider keine Auflistung über die Gebühren für Trauerbriefe, aber meine mich zu entsinnen, dass man diese für die Gebühren einer Drucksache verschicken konnte. Eine Drucksache bis 50 gr kostete 2 Rappen im Inland, ganz egal welche Entfernung zurückgelegt werden musste. 10 Rappen hätte eine Drucksache gekostet, wenn sie über 250 bis 500 gr gewogen hätte. Aufgrund der Maße des ersten Briefes lässt sich dies ausschließen. :D
    So nehme ich an das unser Absender des ersten Briefes schlichtweg nicht wusste, dass man den Brief als Drucksache hätte verschicken können. Ich konnte leider nichts über den Ort "Klösterli" finden und kann demnach auch nicht sagen ob es sich um einen Brief im Ortskreis oder im Fernverkehr handelt. Vielleicht kann jemand Aufschluss darüber geben?

    Liebe Grüße

    Kevin