Fahrpostsendungen innerhalb des DÖPV ab 01.07.1858

  • Liebe Sammelfreunde


    mit Beginn des 01.07.1858 galt ab jetzt eine durchgehende Taxierung für Fahrpostsendungen, also die vorher gültigen Gränzpunkttaxierung entfiel.
    Gleichzeitig wurden die Gebühren neu festgelegt. Zum 01.01.1861 wurde die Werttaxe nochmals geändert und der Mindestfahrposttarif in der Entfernungsstufe über 40 Meilen betrug nun 6 Sgr und keine 7 Sgr mehr.


    Beginnen möchte ich mal mit einem PBB vom 11.04.1866 von Witten (Preussen) nach Cassel (Thurn & Taxis) knapp 20 Meilen Entfernung.
    Die Empfängerin Frau Helene Reuse war möglicherweise Gast in einem Hotel "Stadt Wien". Mit versendet wurde eine Kiste von 4 Pfund 16 Loth.


    Die Berechung der Gewichtstaxe ist nach der Formel 2 Pfennige bzw. 7/12 Kreuzer je angefangenen Pfund von 4 zu 4 Meilen.
    Die Gesamtsumme ist auf volle Kreuzer bzw. auf ein Vielfaches eines 1/4 Sgr aufzurunden.
    Damit ergibt sich 2 Pfennige * 5 Pfund * 5. Entfernungprogression ( 16 - 20 Meilen) = 50 Pfennige = 4 Sgr 2 Pfennige, welche auf 4 1/4 Sgr aufzurunden ist.
    Der Absender bezahlte dies bar.
    (Der Mindestfahrposttarif war hier 4 Sgr und damit geringer als nach der Gewichtstaxe)
    Siegelseitig der Distributionsstempel von Cassel einen Tag später.


    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf

  • Liebe Sammelfreunde


    ich möchte hier folgenden Brief vorstellen:
    Eine Rechnung vom 13. Juli 1864 aus Leipzig an den "Herrn Louis Römer Brandenburg a(n der) Havel". Beide Orte trennen knapp 16 Meilen, was der 4. Entfernungsprogression entspricht. Ein Paket von 8 Pfund wurde mitversendet.


    Siegelseitig (der eigentliche Kaufgrund) Transitstempel Magdeburg Stadt vom Folgetag, hier als "Nachtstempel", wie uns die Uhrzeit 12 - 7 M(orgerns) verrät, verwendet. Damit läßt sich auch sagen, dass das Paket + Brief mit einem Leipzig - Magdeburger und dann weiter mit einem MAgdeburg - Berlin Zug transportiert wurde. Weiterhin der Ausgabestempel für die 2. Tour.


    Vorderseitig zur Packausgabe der Packkammerstempel von Brandenburg. Laut Prof Bruns ist er unter der Nr. 7 gelistet.


    Die Taxierung ist 2 Pfennige * 8 Pfund * 4 Entfernungsprogression = 64 Pfennige = 5 1/3 Sgr aufzurunden auf 5 1/2 Sgr, was der Empfänger zu entrichten hatte.


    Etwas zum Rahmenstempel Magdeburg Stadt, welcher nicht wie die Inschrift glauben macht, im Hauptpostamt verwendet wurde, sondern am Magdeburger Bahnhof ( am Fürstenwallufer ). Er gehört somit zu den Bahnhofsstempeln. Er ist von 1850 bis 1868 verwendet worden.
    In den "Mitteilungen für Postgeschichte Sachsen-Anhalts Heft 1 (5) 1992" ist dazu vermerkt:
    "Der Grund für die Einführung dieses Stempels wurde erforderlich, da inzwischen die Postexpeditionen auf dem Elbe-Bahnhof der Magedburg - Halle - Leipziger Eisenbahn volle Abfertigungsberechtigung erhalten hatte..."


    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf
    P.S. Den Rechnungskopf habe ich mal mit eingescannt - interessant!

  • Hallo Zusammen,


    damit auch der vorhin eingestellte Beleg vom 20.03.1863 von Magdeburg nach Nürnberg noch die Beschreibung:
    Versendet wurde ein Leichtgewicht von nur 7 Loth. "Netterweise" wurde siegelseitig die Entfernungsprogression P.10 notiert, was zwischen 36 und 40 Meilen ist.


    Zur Anwendung kam der Mindestfahrtposttarif von 21 Kreuer bzw. 6 Sgr ab 32 Meilen.


    Und gleich noch ein zweiter vom 03.11.1863 mit gleicher Strecke, mit einem 5 Loth schweren Beutel. Siegelseitig ebenfalls die Notierung "P. 10" und der große Paketzettel, welcher normalerweise auf dem Paket gehörte.


    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf

  • Hallo Ulf,


    eine Frage zum Mindestfahrposttarif:
    galt dieser nur für die Gewichtstaxe oder musste die Gesamtgebühr, also inklusive einer ggf. zu zahlenden Brief- und Wertgebühr, niedriger sein?


    Viele Grüße
    nordlicht


    PS: Bei dem Beleg nach Bayern wundert mich, dass der Mindestfahrposttarif von 6 Sgr. mit 21 Kreuzer gleichgesetzt ist. Galt die im Postverein sonst übliche Relation 1:3 nicht für die Fahrpost?

  • Hallo Nordlicht


    der Mindestfahrposttarif galt nur für die Gewichtstaxe. Die Taxe für Wertangaben, Auslagen und baaren Einzahlungen wurde entsprechend hinzugerechnet.


    Bei der Währungs-Reduzierung war im Gegensatz zur Briefpost, mit den "echten Umrechnungskursen" zu rechnen, also 30 Sgr = 105 Kreuzer.


    Dies galt während der gesamten Zeit DÖPV.


    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf

  • Hallo Magdeburger,


    vielen Dank für die Erläuterungen und interessanten Beiträge!


    Daraufhin habe ich mal meinen bescheidenen Bestand an Paketbegleitbriefen durchgesehen und kann den anhängenden Beleg zeigen.
    Zwar nicht nach Bayern, aber mit Württemberg immerhin ziemlich weit südlich :)


    Dabei beschäftigt mich immer noch die Fahrpostmindesttaxe:
    Die Gewichtsangabe auf dem Brief kann ich zwar nicht mit Sicherheit angeben (1 Pfund ?), scheint aber jedenfalls nicht viel zu sein.
    Die Entfernung dagegen ist ziemlich groß (ca. 60 Meilen), aber trotzdem wurde nur der Minimaltarif von 6 Silbergroschen frankiert - der dann offensichtlich für alle Entfernungen größer als 32 Meilen gilt.


    Auf dem Beleg sind zwar noch weitere Notierungen (eine blaue "2", die rot gestrichen? wurde und ein kleines, blaues Tintenkreuzchen), die aber vermutlich kein Nachporto anzeigen !?


    Viele Grüße
    nordlicht


    PS: Gibt es irgendwo eine Übersicht der Fahrposttarife?

    Einmal editiert, zuletzt von nordlicht ()

  • Hallo Nordlicht


    für die Zeit ab 01.07.1858 bis 31.12.1860 gab es noch 7 Sgr = 25 Kreuzer bei Entfernungen über 40 Meilen als Mindestfahrposttarif.
    Recht selten finden sich Belege bis 1 Pfund und nur bis 4 Meilen, da sind es sogar nur 1 1/2 Sgr bzw. 5 Kreuzer. Diesen Tarif gab es ab 01.01.1858 bis 31.12.1867. Die Postverträge sind auf auf der Postvertragsseite zu finden.


    Dein Brief ist aus dem Jahre 1867 und somit ist hier der Mindestfahrposttarif 6 Sgr bei Entfernungen über 32 Meilen.
    Die Entfernung ist nach Taxquadrate knapp 52 Meilen und entspricht somit der 13. Entfernungsprogression. Bei dieser Entfernung ist ein Paket von maximal 2 Pfund möglich, um in den "Genuß" des Tarifes zu kommen.


    Jedoch habe ich irgendwie das Gefühl, dass es sich hier um ein doppelt schwerer Brief handelt, den hier sind 1 Loth als Gewichtsangabe vermerkt und als Vereins-Brief-Post-Sendung paßt auch die blaue "2" für doppelt schwer.


    Möglicherweise sollte dieser Brief ein Paket begleiten und der Absender hatte die beiden Marken schon "verklebt" und allein für den Brief wäre somit der Mindestfahrposttarif zu zahlen gewesen. ( Zusätzlich kämen Kosten des Paketes noch hinzu. Jedes Paket wurde getrennt berechnet. Ein Brief ab ein Loth ist somit als Paket anzusehen )


    Der Absender hatte garnicht soviel "Geld mit" und gab diesen Brief dann somit als gewöhnlichen Brief auf. Eventuell schrieb er einen zweiten Brief "später", welcher nun das angedachte Paket begleitete.


    Der verklebte Paketzettel blieb auf den Brief - jedoch ohne Bedeutung.


    Vielleicht kannst Du die Siegelseite noch zeigen? Eventuell gibt auch der Inhalt Auskunft?


    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf

    Einmal editiert, zuletzt von Magdeburger ()

  • Hallo Magdeburger,


    danke für die schnelle Antwort.


    "1 Loth" hatte ich zuerst auch gelesen, kam mir aber etwas wenig vor für ein Paket.


    An die Versendung als gewöhnlichen Brief glaube ich allerdings nicht, da weder der Paketvermerk oben noch der Paketzettel gestrichen sind. So hätte der Brief doch für "Irritationen" beim Empfänger sorgen müssen.


    Rückseitig ist nichts und Inhalt ist auch nicht vorhanden.


    Viele Grüße
    nordlicht

  • Liebe Freunde,


    der Brief hat genau 1 Loth gewogen und war damit in der 2. Gewichtsstufe, weil das Loth exklusiv gerechnet wurde. Das stimmt schon. :)


    Schöner Brief - gefällt mir gut.


    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Hallo Nordlicht


    das Arrgument, dass der Paketzettel nicht gestrichen wurde, ist nicht "unbedingt" gegen eine Versendung als normalen Brief anzusehen. Allein schon der Vermerk, dass der Brief 1 Loth wog und die blaue "2", welche eine anzutreffende Notierung eines doppelt schweren darstellt, läßt mich auf eine solche Verwendung schliessen.


    Die Versendung der Briefe erfolgte getrennt von den Fahrpostsendungen. Möglicherweise stellt der Blaue Stich unter "Lth" den Bestellkreuzer da. Leider fehlt mir hier die Kenntnis...


    Weiterhin ist ein Paketgewicht nicht vorhanden. Stimmt das Briefgewicht, wären mindestens 12 Sgr Franco erforderlich, sollte ein Paket dabei gewesen sein.


    Im Nachtrag des ersten Postvertrages gültig ab 01.01.1856 ist im §4 folgendes geschrieben:
    "Jeder Fahrpost-Sendung, mit Ausnahme derjenigen in Brief- oder ähnlicher Form bis zum Gewichte von 16 Loth, muss ein Begleitbrief beigegeben sein, welcher mit Geld oder sonstigen Gegenständen von angegebenem Werthe nicht beschwert sein darf, übrigens entweder aus einem förmlich verschlossenen Briefe oder einer blossen Adresse bestehen kann, mindestens jedoch aus einem Viertel-Bogen Papier gefertigt sein muss"


    Da nun in der Zwischenzeit nicht mehr 32 Loth ein Pfund war sondern 30 Loth und anzunehmen ist, dass der Paragraph weiterhin für Fahrpostsendungen galt, nur dass 15 Loth als Höchstgrenze der Ausnahme nun war.


    Damit ist das Arrgument, dass ein Brief von 1 Loth als Paket möglich ist, gegeben und im allgemeinen sollte der Mindestfahrpost dafür ausreichend sein. (Erst bei Entfernungen von mehr als 144 Meilen reicht er nicht mehr...)


    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf

  • Liebe Sammelfreunde


    nach dann noch ein Stück, was durchaus vollständig sein könnte, aber dann auf "Schlamperei" schliessen lassen würde.


    Ein Paketbegleitbrief sollte mindestens aus einen gefalteten Viertelbogen Papier bestehen und mit den gleichem Siegel versehen sein, wie die dazugehörigen Pakete. Soweit paßt es ja noch, aber eine Siegel kann ich nicht entdecken...


    Versand wurden vier Pakete von Gefell (Preussen) ins nur sechs Meilen entfernte Rudolstadt (TuT).
    Die Progressionsstufe P 2 verrät uns somit auch die Entfernung.


    Jedes Paket musste einzeln berechnet werden nach folgenden Schema:
    Interessant finde ich hier, dass sowohl in Sgr als auch in Kreuzer gerechnet wurde.


    Der Mindestfahrposttarif betrug je Paket 2 Sgr = 7 Kreuzer (ab 01.01.1868 wäre er 3 Sgr = 11 Kreuzer)


    Nochmal die Berechnungsformel:
    je angefangenes Pund * 2 Pfennige bzw. 7/12 Kreuzer * Entfernungsprogression.
    Es wird immer auf ein Vielfaches 1/4 Sgr aufgerundet bzw. auf volle Kreuzer!


    1. Paket 13 Pfund 1 Loth - 14 Pfund * 2 Pf * 2 = 56 Pf = 4Sgr 8 Pf gerundet 4 9/12 Sgr = 17 Kreuzer
    (14 Pfund * 7/12 Kreuzer * 2 = 16 1/3 gerundet 17 Kreuzer)
    2. Paket 5 Pfund 18 Loth - 6 Pfund * 2 Pf * 2 = 24 Pf = 2Sgr = 7 Kreuzer
    (6 Pfund * 7/12 Kreuzer * 2 = 7 Kreuzer)
    3. Paket 14 Pfund 9 Loth - 15 Pfund * 2 Pf * 2 = 60 Pf = 5 Sgr = 18 Kreuzer
    (15 Pfund * 7/12 Kreuzer * 2 = 17 1/2 gerundet 18 Kreuzer)
    4. Paket 10 Pfund 4 Loth - 11 Pfund * 2 Pf * 2 = 44 Pf = 3 Sgr 8 Pf gerundet 3 9/12 Sgr = 13 Kreuzer
    (11 Pfund * 7/12 Kreuzer * 2 = 12,8333 gerundet = 13 Kreuzer)


    somit ergibt sich das Gesamtporto von 55 Kreuzer, welches auch vermerkt wurde. Bestellgeld fiel nicht an.


    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf
    P.S. ich bin sicher, dass dieses Stück in dieser Zeit paßt, obwohl ich es nicht eindeutig datieren kann

  • Lieber Magdeburger,


    ein sehr schönes Stück!


    Unten links lese ich "H. G. V. Sache". Diese Franchise hat offensichtlich keine Portoermässigung nach sich gezogen. Weißt du, wofür es steht?


    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph



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  • Lieber Bayern Klassisch


    da muß ich echt passen....
    Es ist auch schon etwas wunderlich, denn eine "Königliche" Anrede läßt auch auf das Jahr 1867 schliessen.


    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf

  • Lieber Magdeburger,


    vermutlich tagte diese königlich preußische Commission gerade in Rudolstadt - allein die Anrede "königlich" ist kein Hinweis auf die Zeit bis 1867. So wurden die Großherzöge in deutschen Landen i. d. R. mit "königliche Majestät" angeredet, obwohl es natürlich keine Könige waren.


    Auch blieben die Könige von Sachsen und Württemberg auch nach 1867 immer noch Könige, von Bayern sowieso.


    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Liebe Sammelfreunde


    neben Paketbegleitungen gehören auch Auslagenbriefe hierzu.
    Einen Beleg vom 10.02.1867 aus Magdeburg in das knapp 24 Meilen entfernte Stollberg bei Chemnitz paßt hier hervorragend.


    In Auslage wurden 19 Thaler 24 Sgr genommen, welche in blau mit 594 Sgr angegeben wurden.
    Je angefangenen Taler war 1/2 Sgr Procura-Gebühr, mindenstens jedoch 1 Sgr zu zahlen. Damit sind als für 20 Thaler 10 Sgr Procura erforderlich. Weiterhin ist der Mindestfahrposttarif von 4 Sgr zu zahlen, so daß in Summe 608 Ngr fällig wurden.


    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf

  • Liebe Sammelfreunde


    eine Kiste von 3 Pfund 12 wurde am 04.11.1862 von der Firma C.W. Vogel in Magdeburg an den "Herrn A.H. Weyher (in) Römhild b(ei) Hildburghausen" versendet. Die Entfernung beträgt 208 km, also knapp 28 Meilen und paßt zur siegelseitigen Notierung P(rogressionsstufe) 7.


    Da mit 2 Pfennige bzw. 7/12 Kreuzer je angefangenes Pfund von 4 zu 4 Meilen gerechnet wird, ergibt sich somit 2 Pfennige * 4 Pfund * 7 Progressionssufe = 56 Pfennige = 4 2/3 Sgr aufgerundet auf 4 3/4 Sgr. Dies ist weniger als der Mindestfahrposttarif von 5 Sgr und dieser wurde notiert. Allerdings war am Zielort Guldenwährung, so dass die 5 (Sgr) in 18 Kreuzer rheinisch reduziert wurden.


    Dazu kamen nochmals 2 Kreuzer Bestellgeld, so dass insgesamt 20 Kreuzer, nicht notiert, vom Empfänger zu zahlen war.


    Schön fand ich auch den Inhalt, einerseits den Beleg und dazu eine Rechnung auf einer extra Seite! :D


    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf

    • Offizieller Beitrag

    Liebe Freunde,


    zur Zeit findet man in der Bucht viele Belege aus der Wiesloch-Korrespondenz. Die folgenden beiden habe ich mir geangelt:



    Der erste stammt aus dem Jahr 1865 und wurde von der Firma Viefhaus & Comp. als Begleitbrief für ein 10 Pfund schweres Paket franko aufgegeben. Die Taxberechnung hierzu:
    Barmen-Wiesloch 33 Meilen, also Progressionsstufe 9 (32-36 Meilen)
    Die Gewichtsprogression für diese Entfernungsstufe war bis 4 Pfund 6 Sgr. und dann für jedes weitere Pfd. 1,5 Sgr.
    Also 6 + (4 * 1,5) = 15 Sgr.
    Diese wurden auch bar bezahlt.



    Der zweite Brief stammt aus dem Jahr 1862, hier wurde ein Wertpaket (innen werden Cassen-Anweisungen genannt) im Wert von 144 Thalern von der Firma C. Pickardt aus Elberfeld an selbige Adresse geschickt. Das Paket hatte wohl ein Gewicht von 21 4/10 Pfund
    Leider fehlt hier jegliche Taxberechnung oder Franko-Vermerk.
    Die Berechnung sähe wohl so aus (gleiche Progressionsstufe wie oben):
    Gewichtsporto: 6 Sgr. (bis 4 Pfund) + 18 (Pfund) * 1,5 Sgr. = 33 Sgr.
    Wertporto: 3 Sgr. je 100 Thaler, also bei 144 Th. = 6 Sgr.
    Das Gesamtporto betrug 39 Sgr.


    Der Brieftext schließt mit der Bitte:
    Eingefaltenen Brief wollen Sie gütigst besorgen lassen.


    Viele Grüße
    Michael

  • Lieber Michael,


    leider hat diese Firma wenig mit Bayern korrespondiert. 8)


    Zitat

    Der Brieftext schließt mit der Bitte:
    Eingefaltenen Brief wollen Sie gütigst besorgen lassen.


    ... und das ist klasse, so etwas zu sehen. Wenn man diesen jetzt noch fände - naja, man darf ja noch träumen.


    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Liebe Grüsse vom Ralph



    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow aka Loriot.




  • Lieber Michael


    also hast Du hier auch zugeschlagen. :P
    Die Gewichts-Taxberechnung sehe ich anders. Im DÖPV galt 2 Pfennige bzw. 7/12 rheinische Kreuzer je angefangenes Pfund von 4 zu 4 Meilen.


    Für den ersten Brief ist sie folgendermaßen:
    10 Pfund * 2 Pfennige * 9 PS = 180 Pfennige = 15 Sgr.


    Der zweite Brief lief Porto, also muß er in rheinische Gulden berechnet werden:
    Gewichtstaxe : 22 Pfund * 7/12 Kreuzer * 9 PS = 115,5 aufzurunden 116 Kreuzer (falsch wäre 22 Pfund * 2 Pfennige * 9 PS = 396 Pfennige = 33 Sgr)
    Werttaxe : 2 Sgr bis 100 Thaler bei 12 bis 48 Meilen, also hier 4 Sgr = 14 Kreuzer


    Gesamt 130 Kreuzer = 2 Gulden 10 Kreuzer ( Könnte es sein, dass die Gewichtsnotierung nachträglich verändert wurde? )


    Mit freundlichem Sammlergruss


    Ulf

    • Offizieller Beitrag

    Lieber Ulf,

    Die Gewichts-Taxberechnung sehe ich anders.

    missverstehe ich etwas, oder besteht das anders sehen darin, dass Du die Berechnung des 2.Briefes in Kreuzern durchgeführt hast (was bei einem Porto-Brief natürlich richtig wäre) und ich in Groschen ?
    Die Ergebnisse scheinen mir ähnlich zu sein. ;)

    Gesamt 130 Kreuzer = 2 Gulden 10 Kreuzer ( Könnte es sein, dass die Gewichtsnotierung nachträglich verändert wurde? )

    auch bei genauerem Hinsehen, kann ich diesbezüglich nichts erkennen. Es sieht "nur" verschmiert aus.



    Lieber bayern klassisch,

    Zitat

    Wenn man diesen jetzt noch fände - naja, man darf ja noch träumen.

    In der Tat, das wäre was ... :rolleyes:
    Da ich wenig badische Briefe sammel, ist hier ein Aufruf an Baden-Sammler fällig:
    Wer einen in Elberfeld geschriebenen und in Wiesloch aufgegebenen Brief aus dem jahr 1862 findet, wird herzlich gebeten, diesen zu zeigen.


    Viele Grüße
    Michael